Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

Monograph

Identifikator:
861748913
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-91908
Document type:
Monograph
Author:
Huber, Franz http://d-nb.info/gnd/117535699
Title:
Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Krais
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (79 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
  • Title page
  • Contents

Full text

52 2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik. 
gingen weit auseinander, je nachdem sie hervorgingen aus einer theoretischen (sozial 
ethischen) Auffassung oder aus der Verfolgung agitatorischer Zwecke, oder aus der 
praktischen Beurteilung der Verhältnisse und dein allen gebildeten und humanen Kreisen 
eigenen Wohlwollen für die Arbeiter, das ebenfalls zur grundsätzlichen Anerkennung 
der Notwendigkeit des Arbeiterschutzes geführt hatte. Wie in der Agrar- und Mittel 
standsfrage, läßt sich auch, wie gesagt, in der Arbeiterfrage der Meinungsstreit auf 
den Versuch, die mannigfaltigsten Bedrängnisse auf eine Formel zu bringen, sowie 
auf die pessimistische Auffassung der Bedrängnisursachen zurückführen. Im Gegensatz 
zu den pessimistisch-radikalen Lösungsversuchen drängte sich den objektiv Urteilenden, 
nicht allein den Industriellen, denen die Opfer angesonnen wurden, sondern auch 
allen, die aus der Praxis die Beziehungen zwischen dem Arbeiter- und Unternehmer- 
stand kennen gelernt hatten, auf Grund ihrer genauen Kenntnis der Wirklichkeit und 
der Vorbedingungen für den Bestand und die gesunde Entwicklung des wirtschaftlichen 
Lebens, das lebhafte, wenn auch mehr instinktive Gefühl auf, daß es, sollten nicht 
die Nächstbeteiligten eine schwere Schädigung erleiden, geboten sei, den unübersehbaren, 
wenn auch vou den besten Absichten getragenen Forderungen der Sozialethik bestimmte 
feste Grenzen zu stecken. Nach dem Gefühle der Sozialethik und Humanität kann 
wohl ein ideales Endziel vorgezeichnet werden. Nur ist die Verfolgung eines solchen 
mit einer doppelseitigen Gefahr verknüpft, nämlich mit der, daß a) sich dadurch die 
Erwartungen der Bedrängten wie ihre Ansprüche an die Regierungshilfe, je entgegen 
kommender sich letzterer erweist, umso rascher steigern; b) der Aufwand außer Ver 
hältnis zu dem zu erwartenden Effekt zu stehen kommt. 
Wie für jede wirtschaftliche Maßregel, muß auch hier die Abmessuug des Ver 
hältnisses der Opfer zum Effekt, der disponiblen Mittel und des augenblicklich Er 
reichbaren, sowie des damit zusammenhängenden Endpunktes, dem die Konsequenzen 
zutreiben, den Ausschlag geben. Aus dieser Abwägung ergibt sich als Richtlinie für 
die einzelnen Etappen, auf denen man sich diesem Ziel allmählich nähern kann, die 
weitere Entfaltung der technischen und kommerziellen Leistungs- und Konkurrenz 
fähigkeit, für welche der kulturelle Fortschritt und die Hebung des ganzen Standes 
Vorbedingung ist. Bei dieser Abwägung kommt auch der individualistische Stand 
punkt wieder zu seinem Rechte; ein System sozialpolitischer Maßregeln läßt sich mit 
dem liberalen Konkurrenzprinzip sehr wohl vereinen, ja noch mehr: beide Prinzipien, 
das der Konkurrenz und des Schutzes, müssen sich ständig und gegenseitig korrigieren 
und durchdringen. Nur dadurch läßt sich die auch heute noch schwankende, unsicher 
tastende Empirie durch eine exakte Sozialpolitik ersetzen. 
Die reichsgesetzliche Regelung nahm folgenden Verlauf: 
Den ersten Schritt unternahm der Bundesrat damit, daß er in den Jahren 
1874 und 1875 Erhebungen über die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrik 
arbeiter und über die Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken einleitete. Denn 
bei allem Wohlwollen gegen die Arbeiter mußte die Regierung doch die ersten polizei 
rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Einschreiten 
haben: sichere Gewähr für die Kontrolle bei Erhaltung der Leistungs- und Konknrrenz- 
fähigkeit der Industrie klarlegen. 
Vom Jahre 1876 ab erfolgten die mancherlei Abänderungen der Gewerbe 
ordnung, namentlich 1885 und 1891. Es handelte sich hauptsächlich um Bestimmungen
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Gesetzgeberische Ausbau Des Deutschen Reiches Und Seine Wirtschaftlichkeitspolitik. Krais, 1906.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.