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Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Bibliographic data

fullscreen: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
870052624
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-491
Document type:
Monograph
Author:
Zeitz, Karl http://d-nb.info/gnd/13395689X
Title:
Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gebr. Unger
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (61 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

11 
wirklich aufgenommen werden, so würde dies zur Folge 
haben, daß diese Milliarde nicht nur keinen Gewinn brächte, 
sondern sich auch noch durch Unterbilanzen aufzehren müßte. 
Diese Erscheinung wäre volkswirtschaftlich höchst gefährlich, 
und weder das Aktiengeschäft noch viel weniger der Privat 
besitz könnte diesen Zustand der Zertrümmerung wichtiger 
nationaler Werte lange aushalten. Man wird sich also fragen 
müssen: Welchen anderen Schultern, sofort oder doch wenigstens 
nach kurzer Zeit wird die neue, schwere Last auferlegt werden 
und auferlegt werden müssen? 
2. Brausteuer und Gastwirte. 
Damit kommen wir zur zweiten Frage: Kann die 
erhöhte Brausteuer von den Wirten getragen werden? 
Auch diese Frage ist unbedingt zu verneinen. Es liegen ja die 
Verhältnisse auf diesem Gebiet so verschieden im Deutschen 
Reich, daß es scheinen könnte, als wäre da und dort wenigstens 
eine Übertragung aus diese Schultern möglich. Jede nähere 
Betrachtung der betreffenden Verhältnisse erweist jedoch das 
Unrichtige einer solchen Annähme. 
Das Bier wird in Norddeutschland, je nach den ver- 
schiedenen Landesteilen, verschenkt in 5 / in , 7io< Vio und 2 / 10 
Litergläsern. Die in Bayern noch vielfach üblichen Literkrüge 
kommen hier nur als Ausnahmen vor. Die Bierverkaufs 
werte sind ungemein verschieden. °/i° Liter werden abgegeben 
zum Preise von 10—15 Pf., */i 0 von 10—12 Pf., 3 / 12 und 
sogar a /io zum Preise von 10 Pf. Im allgemeinen ist festzu 
stellen: je kleiner das Gemäß, desto höher im einzelnen Falle 
der Gewinn. Dann aber auch: je kleiner das Gemäß indem 
verschänkt wird, desto geringer der Gesamtumsatz. Würde man 
deshalb darauf schließen, das z. B. der Verkauf von 2 /io Liter 
zu 10 Pf., = 50 Pf. fürs Liter, nun auch größeren Gesamt 
gewinn bringen müßte als z. B. der Verkauf von b / l0 Liter 
zu 15 Pf., — 30 Pf. fürs Liter, so würde man irren. Diese 
Dinge gleichen einander aus. 
Dann ist auf folgendes hinzuweisen: Es haben sich 
im allgemeinen die Ansprüche an die Ausstattung der 
Wirtschaftsräume wesentlich gehoben. Natürlich verbleibt 
noch ein auffallender Unterschied zwischen Großstadt 
und Kleinstadt, zwischen Stadt und Land. Dieser größere 
Aufwand hat nun aber auch in allen solchen Fällen zur Er 
höhung der Pachtsummen oder, bei eigenem Besitz, der Zins 
aufwendungen geführt und auf den Gewinn gedrückt. Noch 
andere Umstände sprechen hier mit. Da und dort — wir 
sprechen dabei nicht vom Werratal — muß der Biergewinn im 
einzelnen ein hoher sein, denn in ihm besteht der Nutzen des
	        

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Die Geplante Erhöhung Der Brausteuer Für Das Norddeutsche Braugewerbe Und Deren Folgen. Buchdruckerei Gebr. Unger, 1906.
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