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Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Bibliographic data

fullscreen: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
870052624
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-491
Document type:
Monograph
Author:
Zeitz, Karl http://d-nb.info/gnd/13395689X
Title:
Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gebr. Unger
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (61 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
5.Die Staffelung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

25 
stäube. Demgegenüber ist festzustellen, daß gerade unter 
diesen: System die Brauerei sich am ungünstigsten entwickelte. 
Die Reichsregierung hat hier offenbar eine sehr wenig glück 
liche Hand gehabt. Die Biererzeugung in Württemberg ging 
in ihrer Gesamtheit langsam zurück, die Einfuhr von aus 
wärts nahm zu. Die Württembergischen Brauereien bringen 
denn auch den schlechtesten Gewinn im Deutschen Reich. 
Die Dividenden betrugen durchschnittlich: 
In der Norddeutschen Brausteuergemeinschaft 7,57 pCt. 
„ Bayern 7,81 
„ Baden 7,30 
„ Württemberg 4,54 
Auch in Baden konnte die Staffelung das allmähliche 
Verschwinden der Klcinbrauereien nicht hindern. Dieser Rück 
gang Haff eben überall dieselben Ursachen. Bei Besprechung 
von Eingaben der Kleinbrauereien, ihnen weiteren Schuh durch 
Steuermaßnahmen zu geben, erklärten denn auch bayerische 
und badische Regierungsvertreter, daß selbst die gänzliche Steuer 
befreiung der Entwicklung zum Großbetrieb keinen Einhalt 
tun könne, daß eine zu hohe Staffel eine drückende Belastung 
der Großbetriebe bedeute und weder der Billigkeit noch der 
steuerlichen Klugheit entspreche. Dieselben Erscheinungen 
traten in der Pfalz ein, nachdem 1887 der Steuersatz von 
4 Mk. auf 6,25 Mk. erhöht worden war. Mußten in 
Württemberg in vier Jahren, nach Eintritt der Staffelung, 
246 kleinere Brauereien als Opfer fallen, so sah die Pfalz 
zwei Drittel der Betriebe, die fast ausschließlich der Klein 
brauerei angehörten, zugrunde gehen Der Steuerausschuß 
des deutschen Brauerbundes hat denn auch mit voller Be 
rechtigung in seiner Eingabe an den Reichstag erklärt: 
„Die in Süddeutschland aufgestellten Staffeln 
haben in keiner Weise den Erfolg einer Erhaltung 
der kleinen Brauereien zur Folge gehabt." 
Das ist auch ganz natürlich. Diese Staffeln beweisen 
einfach, daß die Kleinbrauerei höhere Steuersätze überhaupt 
nicht tragen kann. Die höheren Steuersätze erdrücken sie, die 
Staffelung kann sie unmöglich retten. Wurde regierungs 
seitig in Baden behauptet, daß die Kleinbrauerei auch bei 
Steuerfreiheit immer mehr verschwinden müsse, so liegt dies 
in Ursachen, die wir später besprechen wollen. Dje Richtigkeit 
der Behauptung an sich ist nicht zu bezweifeln. 
Tritt die gegenwärtig für Norddeutschland geplante 
Staffelung ein, so muß sie ebenso wirken wie in Süddeutschland. 
Sie wird die kleinen Betriebe nicht schützen, sie wird sie im 
Gegenteil dem Untergang rascher zuführen. Ja, sie wird und
	        

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Die Geplante Erhöhung Der Brausteuer Für Das Norddeutsche Braugewerbe Und Deren Folgen. Buchdruckerei Gebr. Unger, 1906.
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