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Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

Monograph

Identifikator:
875732070
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-2128
Document type:
Monograph
Author:
Sagorsky, Simon http://d-nb.info/gnd/126895481
Title:
Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft
Place of publication:
München
Publisher:
Ernst Reinhardt, Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1908
Scope:
1 Online-Ressource (II, 208, V Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel V. Lohnverhältnisse
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • Kapitel I. Einleitung. Die natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Neurusslands
  • Kapitel II. Die heutigen Besitz - und Betriebsverhältnisse des Privatgrundbesitzes
  • Kapitel III. Die wirtschaftliche Lage der Bauernschaft
  • Kapitel IV. Nachfrage und Angebot von Arbeitskräften
  • Kapitel V. Lohnverhältnisse
  • Kapitel VI. Bestimmungsgründe der Landarbeiterlöhne
  • Kapitel VII. Der Arbeitsvertrag

Full text

86 
durch erklärt, dass diese Art des Naturallohnes innerhalb gewissen, sich 
sehr wenig verändernden Grenzen schwankt. Ausserdem wird der Natural 
lohn für Getreideerntearbeiten immer weniger verwendet; daher die 
Lückenhaftigkeit der Angaben. 
Betrachten wir zunächst verschiedene durch das Herkommen fest 
gestellte Formen der Entlohnung mit einem Teil des Rohertrages für 
Getreideerntearbeiten. 
!m Kreise Alexandria (Gouv. Cherson) verrichten die ärmeren Bauern 
bei ihren reicheren Dorfgenossen das Einbringen des Getreides vom Felde 
gewöhnlich für den Lohn «der vierten Garbe», d. h. 1 / 5 von der Gesamt 
zahl der Garben. Für das Dreschen von Getreide wird gewöhnlich als 
Entgelt die sog. Schachtel 1 ) gegeben. Im Kreise Elisabethgrad (Gouv. 
Cherson) war früher auch die Sitte vorhanden, mit Garben den Arbeiter 
zu entlohnen, mit der Zeit aber ist dieses Herkommen immer mehr ver 
schwunden infolge des Sinkens der Getreideernte und des Verschwindens 
der alten «patriarchalischen» Verhältnisse zwischen dem Gutsherrn und 
den Bauern. Zu Ende der achtziger Jahre wurde die Garbe zu «einer 
Wohltat». 
Die Entlohnung für das Einbringen des Getreides vom Felde mit 
der Garbe hat sich am häufigsten nur bei den Bauern erhalten. Aber 
auch unter diesen wird schon neben der «vierten Garbe» auch «die 
siebente» (d. h. Vs) gegeben. Bei den Gutsherren wird nur oder 7u 
des Rohertrages bewilligt, je nach der Qualität des Getreides, der Höhe 
der Ernte und je nach dem Wunsche des Gutsherrn, dem Bauern zu 
Flilfe zu kommen. Später wird an diese Entlohnung eine Bedingung 
geknüpft. Da das Stroh als Futtermittel für das Vieh wegen des Mangels 
an Futtergewächsen an Wert bedeutend gewinnt, so wird der mit der 
Garbe zu entlohnende Arbeiter verpflichtet, nach dem Dreschen des 
Getreides das Stroh dem Gutsherrn zurückzubringen. Auch die Ent 
lohnung mit gedroschenem Getreide wird verwendet. Das kommt aber 
nur da vor, wo das Dreschen nicht in primitiver Form ausgeführt wird, 
z. B. nicht mit dem alten Dreschflegel, sondern mit der Dresch 
maschine. 
In dem Masse, wie die Verwendung von landwirtschaftlichen 
Maschinen sich ausdehnt, wird der Naturallohn in Form der Schobern 
durch das gedroschene Getreide ersetzt. Die Entlohnung für Dresch 
arbeiten ändert sich je nach der Art des Getreides und je nachdem es 
schüttet, z. B. für das Dreschen von Winterroggen oder Weizen wird 
') Die «Schachtel» gleicht dem Kornertrage einer gedroschenen Garbe; diese wiegt 
durchschnittlich 1 Pud,
	        

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Die Arbeiterfrage in Der Südrussischen Landwirtschaft. Ernst Reinhardt, Verlagsbuchhandlung, 1908.
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