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Die Handelskammern

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Bibliographic data

fullscreen: Die Handelskammern

Monograph

Identifikator:
87637500X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1772
Document type:
Monograph
Title:
Die Handelskammern
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Georg Reimer
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 121 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Handelskammern
  • Title page
  • Contents
  • Europa
  • Amerika
  • Asien
  • Afrika
  • Australien

Full text

31 
sammen. In dieser finden die Wahlen zur Handelskammer statt. 
Gleichzeitig gibt die Handelskammer einen Bericht über die 
Tätigkeit im abgelaufenen Jahre. 
Wählbar zur Handelskammer sind alle Mitglieder des Ehr 
baren Kaufmanns, welche 30 Jahre alt, seit drei Jahren in 
Hamburg- ansässig und nicht Senatsmitglieder sind. Die Handels 
kammer besteht aus 24 Mitgliedern, von denen alljährlich vier 
auf sechs Jahre gewählt werden. Die Neuwahlen erfolgen auf 
Grund eines sog. Waklaufsatzes; d. h. die Handelskammer schlägt 
drei Kanditaten vor, von denen einer seitens der Wahlversammlung 
gewählt werden muß. Die Wahl erfolgt nach allgemeinem 
gleichen Wahlrecht und durch einfache Stimmenmehrheit. Das 
Mandat muß angenommen werden; es geht ebenso wie die 
Mitgliedschaft im Ehrbaren Kaufmann durch Verurteilung 
wegen eines Vergehens oder Verbrechens, durch Entmün 
digung oder Zahlungseinstellung verloren. Die Sitzungen sind 
nicht öffentlich. Alljährlich wählt die Handelskammer einen 
Präses und einen Stellvertreter desselben. Der Präses darf nicht 
länger als vier Jahre hintereinander sein Amt bekleiden. All 
jährlich bildet die Handelskammer zur Beratung der wichtigsten 
Gegenstände und zur Besorgung der laufenden Geschäfte 13 
ständige Ausschüsse. Seit 1900 hat sie ferner eine Industrie 
kommission eingesetzt, zu der sie sechs ihrer Mitglieder entsendet 
und 18 außerhalb der Handelskammer stehende Vertreter be 
stimmter Branchen, welche von den betreffenden Eachvereinen 
benannt werden, von der Kommission selbst berufen läßt. Dieser 
werden alle industriellen Prägen, soweit sie die Handels 
kammer beschäftigen, zur Aeußerung vorgelegt. Für besondere 
Fragen setzt sie Spezialkommissionen ein. Die Geschäftsordnung 
wird von der Handelskammer selbst bestimmt. Auch ernennt sie 
ihre Angestellten und Hilfsarbeiter selbständig. 
Die Aufgabe der Handelskammer ist die Vertretung der 
Interessen des Handels, speziell des Großhandels, und der Schiff 
fahrt. Die Handelskammer richtet alle Anträge an die Depu 
tation für Handel und Schiffahrt und ist verpflichtet, dieser 
auf Wunsch Gutachten zu liefern. Kur in dringenden Fällen 
verkehrt die Kammer ausnahmsweise unmittelbar mit dem Senat. 
Neben ihrer allgemeinen Aufgabe der Wahrung von Handels 
und Schiffahrtsinteressen besitzt die Handelskammer wichtige 
politische Hechte. Ihre gegenwärtigen und früheren Mitglieder 
gehören einem Wahlkörper an, welcher 40 Vertreter in die Bürger 
schaft zu wählen hat. Die Handelskammer selbst hat Anteil an 
der unmittelbaren Staatsverwaltung, indem sie in die aus Senats- 
uiitgliedern und Bürgern gebildeten Deputationen Vertreter ent 
sendet. Sie ist zurzeit vertreten in den Deputationen für Handel 
und Schiffahrt, für indirekte Steuern und Abgaben, für das 
Handels 
kammer. 
Organisation, 
Aufgaben und 
Rechte.
	        

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Die Handelskammern. Verlag von Georg Reimer, 1906.
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