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Die Handelskammern

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Bibliographic data

fullscreen: Die Handelskammern

Monograph

Identifikator:
87637500X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1772
Document type:
Monograph
Title:
Die Handelskammern
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Georg Reimer
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 121 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Handelskammern
  • Title page
  • Contents
  • Europa
  • Amerika
  • Asien
  • Afrika
  • Australien

Full text

79 
Nämnd jährlich ein Komitee von sechs Personen, von denen drei 
Nämndmitglieder sein müssen. Zur Ausübung der Aufsicht über 
die Ordnung im sonstigen Börsenverkehr bestellt die Nämnd 
ebenfalls ein besonderes Komitee, das aus drei ihrer Mitglieder 
besteht. Einige Mitglieder der Nämnd fungieren als Delegierte für 
das Hafenwesen und sind in eiligen Fällen befugt, für das Kolle 
gium selbständige Anordnungen zu treffen. 
In Stockholm und anderswo haben Handel, Industrie und 
Schiffahrt diese Tätigkeit der Handels- und Schiffahrtsnämnd 
als ungenügend zur Vertretung ihrer Interessen empfunden und 
durch freie Vereinigungen neue Organe zur wirtschaftlichen Inter 
essenvertretung geschaffen. In neuerer Zeit haben diese freien 
Vereinigungen vielfach festere Organisationen erhalten und 
Handelskammern gebildet. 
Die Stockholmer Kaufmannsvereinigung ist im Jahre 1858 
zur Förderung der allgemeinen Interessen von Handel, Ge 
werbe und Schiffahrt und zur Unterstützung der Be 
hörden in der Wahrnehmung dieser Interessen gegründet 
worden. Ihr können Großkaufleute und Großgewerbetreibende 
beitreten, deren Firma einen jährlichen Beitrag yon 100 Kronen 
bezahlt. Die Mitglieder verpflichten sich, bestimmte Handels 
gebräuche einzuhalten, insbesondere bestimmte Zahlungs- und 
Kreditbedingungen zu befolgen. Werderf von einem Mitgliede 
ehrlose Handlungen bekannt, so wird sein Verhalten von einer 
besonderen Jury geprüft; nötigenfalls erfolgt sein Ausschluß aus 
der Vereinigung durch die Generalversammlung. 
Alljährlich findet eine ordentliche Generalversammlung 
statt. Auf dieser wird zur Leitung der Angelegenheiten 
der Vereinigung für das folgende Jahr ein Ausschuß von 
sechs Mitgliedern eingesetzt, die aus ihrer Mitte einen 
Präsidenten wählen. Dieser Ausschuß hat über die Zwecke 
der Vereinigung und über die Ausführung ihrer Beschlüsse 
zu wachen. Er beruft nach eigenem Ermessen oder auf 
Wunsch von mindestens zehn Mitgliedern die Generalversamm 
lung zur Mitteilung von wichtigen Dingen oder zur Fassung 
von Beschlüssen. Er ernennt Personen in den Landorten, 
die dort die Interessen der Vereinigung vertreten. Er legt 
Rechnung über die Mittel der Vereinigung. Er überwacht 
das Zentralbureau der Vereinigung mit seinen Beamten, das die 
Aufgabe hat, den Mitgliedern auf Wunsch Auskünfte in Handels- 
und Verkehrangelegenheiten zu erteilen und aus eigener Initiative 
Mitteilungen zu machen. Er bestellt einen juristischen Vertreter, 
welcher bei Konkursen im Namen des Vereins die Sachlage prüft, 
den Verein vor Gericht vertritt, auch zu bestimmten Zeiten den 
Mitgliedern der Vereinigung Eechtsauskünfte erteilt. 
Die Kaufmannsvereinigung wählt alljährlich vierzehn Be 
vollmächtigte, welche mit den sechs Mitgliedern des Aus- 
Stockholmer 
Kaufmanns- 
Vereinigung:. 
Ausschuss. 
Handels 
kammer.
	        

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Die Handelskammern. Verlag von Georg Reimer, 1906.
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