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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

16 
I. Teil. Allgemeines. 
verschiedenen Vorgehen bei der Zählung der Selbständigen erklären. 
Die leitenden Beamten und sonstige Geschäftsleiter sind in Deutschland 
den Selbständigen zugerechnet — sie stehen mit ihren Interessen 
diesen in der Tat am nächsten —, in Österreich dagegen den Ange 
stellten. Auch ist in beiden Statistiken bezüglich der Hausindustriellen 
und der Familienangehörigen verschieden vorgegangen. Wenn man 
das aber auch mit in Rechnung stellt, so ist doch jedenfalls anzunehmen, 
daß in dem viel stärker in landwirtschaftlichen Berufen arbeitenden 
Österreich das Zahlenverhältnis zwischen Arbeitern und Selbständigen 
nicht günstiger ist als in Deutschland. 
Die gewaltigen Massen unselbständiger Arbeiter, mit denen heut zu 
rechnen ist, sind erst im Laufe des 19. Jahrhunderts herangewachsen und 
zwar unter wesentlich anderen Bedingungen, als sie noch im 18. Jahr 
hundert bestanden. Die geringere Volksdichtigkeit jener Zeit und die Ge 
bundenheit der wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglichten es, das Arbeits 
verhältnis nicht auf freien Arbeitsvertrag zu gründen, sonden auf 
ein aus der staatlichen Übertragung und Anerkennung hervorgehendes 
Herrschaftsverhältnis, dessen Natur sich z. B. aus dem Preuß. Allge 
meinen Laudrecht deutlich erkennen läßt. Es -wurde ergänzt durch 
die Zugehörigkeit des Arbeitenden zum Hausstande des Dienstherrn 
und Arbeitgebers, ein Zustand, der durch das Vorherrschen des hand 
werksmäßigen Betriebes ermöglicht wurde. Von selbst ergab sich 
daraus eine größere Sicherung des Arbeitenden gegen Wechselfälle des 
Lebens; sie wurde noch verstärkt durch die zahlreichen Unterstützungs 
kassen, die sich in den Zünften entwickelt hatten. Im ganzen standen 
sich in den Gewerben Arbeitgeber und Arbeitnehmer näher. Sie ent 
stammten derselben Volksschicht, machten denselben Bildungsgang 
durch, und, wenn auch in der Zeit des Verfalls der Zünfte dem Selb 
ständigwerden der Gesellen manche Hindernisse entgegengestellt wurden, 
so war doch die Möglichkeit, in die Stellung selbständiger Handwerker 
aufzusteigen, noch verhältnismäßig groß. Es gab Ausnahmen, und an 
Interessenkämpfen fehlte es nicht; in den einzelnen Ländern waren 
die Verhältnisse nicht ganz gleichartig. Aber im wesentlichen werden 
die Zustände im 18. Jahrhundert durch das Vorstehende charakterisiert. 
Dem Bedürfnisse des nach Ausweitung aller wirtschaftlichen Ver 
hältnisse und Beziehungen strebenden und darauf angewiesenen 
19. Jahrhunderts mit seinen tief eingreifenden Veränderungen der 
Technik und des Verkehrswesens und seiner raschen Volkszunahme 
konnten solche Zustände nicht entsprechen. Die alte Gebundenheit 
mußte beseitigt werden für Unternehmer wie für Arbeiter. Ihre Be 
seitigung durch Gewerbefreiheit und durch Aufhebung der über 
kommenen Hindernisse rationellen und intensiveren landwirtschaft 
lichen Betriebes löste auch den früheren engen Zusammenhang zwischen
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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