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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

3. Kapitel. Die sozialpolitischen Richtungen. 
25 
tieren mit der heutigen Gesellschaftsordnung, ein Mitarbeiten an ihrer 
Verbesserung und damit an ihrer Befestigung grundsätzlich unver 
einbar ist. Einstweilen ist nicht zu erwarten, daß es zu einer völligen 
Klärung der Verhältnisse in dieser Beziehung kommt. 
§ 2. Sozialpolitik und Individualismus. Ebenso unvereinbar mit 
der Sozialpolitik wie der Sozialismus, aber aus ganz anderen Gründen, 
ist der extreme Individualismus, d. li. jene volkswirtschaftliche (und 
auch auf das politische Leben übertragene) Richtung, welche von der 
möglichst ungehemmten Bewegungsfreiheit der Einzelnen alles Heil 
erwartet. Freiheit der Person, Freiheit des Eigentums, Freiheit 
der Bewegung, Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung, Freiheit 
der Konkurrenz im innern Leben der Volkswirtschaft und in den 
internationalen Beziehungen sind nach dieser Anschauung die Grund 
pfeiler alles wirtschaftlichen Gedeihens der Einzelnen wie der Ge 
samtheit. Des regelnden, ordnenden, einschränkenden, leitenden und 
kontrollierenden Eingreifens des Staates bedürfe es nicht. Der Staat 
solle sich begnügen damit, im Innern durch Schutz des Eigentums 
und der berechtigten Interessen mit Hilfe der Rechtsordnung und der 
Ahndung ihrer Verletzungen und nach außen hin durch Schutz gegen 
Störungen seitens anderer Gemeinwesen der freien wirtschaftlichen 
Betätigung des Einzelnen die Wege offen zu machen. Das Übrige finde 
sich dann von selbst. Übelstände in sozialer Beziehung werden ent 
weder geleugnet oder aber zurückgeführt darauf, daß die wirtschaft 
liche Freiheit noch nicht vollständig genug und die Kapitalkraft der 
Unternehmer noch nicht groß genug sei. Beseitige man diese Schranken, 
die aus den früheren Zeiten mit herüber genommen seien, so müssen 
die Übelstände mit naturgesetzlicher Notwendigkeit verschwinden, 
und soweit das auch unter dieser Voraussstzung nicht der Fall sei, 
handele es sich eben um unvermeidliche Unvollkommenheiten, wie sie 
allen menschlichen Einrichtungen und Verhältnissen anhaften. 
Vom Boden dieser Anschauung aus kann man bestenfalls dazu 
gelangen, Konsum- und andere Genossenschaften zu befördern und 
dadurch der Selbsthilfe Vorschub zu leisten. Ein Eingreifen des 
Staates zum Schutze der Bedrängten dagegen steht in krassem Wider 
spruch mit den Grundsätzen des extremen Individualismus, weil es 
das freie Spiel der Kräfte stört. 
Die Vertreter des extremen Individualismus sind heute in den 
Kulturstaaten sehr selten geworden. Die Richtung gehört im wesent 
lichen der Vergangenheit an, hat da aber eine erhebliche Bedeutung 
gehabt, vor allem in der Wissenschaft. Sie ist in England entstanden 
in den 30 er Jahren des 19. Jahrhunderts und hat sich dort zu der als 
. Manchestertum“ bezeichneten Richtung entwickelt. Ihre bekannteste 
Leistung ist der Kampf gegen die englischen Getreidezölle, der unter
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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