Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundzüge der Sozialpolitik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

32 
I. Teil. Allgemeines. 
tätigung durch Regelung der Rechtsgrundlagen die Wege ebnen und 
die erwünschte staatliche Anerkennung verschaffen. 
Es ist ausgeschlossen, daß die Sozialpolitik nur einen dieser ver 
schiedenen Wege benutzt. Ihre Aufgaben im einzelnen sind so ver 
schiedenartig, daß jede Einseitigkeit des Vorgehens nachteilig wirken 
müßte. Ein Nebeneinander der verschiedenen Wege wird deshalb 
stets zu bemerken sein; seine Gliederung im einzelnen muß in den 
verschiedenen Ländern ungleich sein je nach den Widerständen, die 
der Anwendung des Zwangsprinzips entgegentreten. Auch ein zeit 
licher Wechsel wird sich niemals ganz vermeiden lassen. Nichts wäre 
weniger berechtigt, als eine Starrheit der Sozialpolitik in dieser Be 
ziehung. Wege, die nicht mehr genügenden Erfolg versprechen, muß 
sie verlassen, um erfolgreichere betreten zu können. In der bisherigen 
Entwicklung hat sich der Wechsel nur derart vollzogen, daß die Für 
sorge- und zum Teil auch die Organisationsfreiheit dem gesetzlichen 
Zwang haben weichen müssen. Das Umgekehrte ist für die Zukunft 
zwar an sich denkbar, aber nicht sehr wahrscheinlich. Namentlich 
da, wo durch den mit dem Fürsorgezwang verbundenen Organisations 
zwang große Organisationen entstanden sind, treten der Rückkehr zum 
Freiheitsprinzip große Schwierigkeiten entgegen. Eher könnte es ein- 
treten, daß der Fürsorgezwang, der durch Organisationszwang nicht 
ergänzt ist, einmal wieder aufgegeben wird. Das würde ohne Nach 
teil aber nur geschehen können, wenn infolge des bisherigen Fürsorge 
zwangs oder auf anderem Wege die Notwendigkeit einer entsprechen 
den Fürsorge zur allgemeinen Anerkennung gelangt ist. 
§ 2. Die Selbstverantwortlichkeit der Beteiligten. Wählt die Sozial 
politik den Weg der Fürsorgefreiheit, so liegt darin ein Festhalten 
an dem Gedanken, daß jeder — Arbeiter wie Unternehmer — für sein 
Geschick und für seine Handlungen im wesentlichen selbstverantwort 
lich ist. Das ist ein Grundsatz, der an sich als berechtigt anerkannt 
werden muß. Nur darf er nicht überspannt werden. Der gesetzliche 
Fürsorgezwang schließt die Anwendung dieses Grundsatzes keineswegs 
aus. Einige Unfallentschädigungsgesetze, z. B. das dänische, englische 
und französische, beantworten grobe Fahrlässigkeit des Arbeiters mit 
Verminderung oder Versagung der gesetzlichen Ansprüche. Der Vor 
satz des Arbeiters, der sich auf Herbeiführung eines schädigenden Er 
eignisses richtet, wird selbstverständlich nirgends noch durch Ge 
währung von Entschädigung begünstigt. Noch mehr wird in der 
Zwangsarbeiterversicherung bei den Unternehmern das persönliche 
Verschulden beachtet. 
Sodann ist bei Anwendung des Fürsorgezwanges die Frage nicht 
zurückzudrängen, inwieweit die Vorkommnisse im Berufsleben des Ar 
beiters überhaupt noch von dem eigenen Verhalten der Beteiligten
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.