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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

428 
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
Nur der kleinste Teil davon hat unbeschränkte Solidarhaft. Für das 
Jahr 1902 lagen dem „Allgemeinen Verbände der auf Selbsthilfe be 
ruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ Be 
richte von 173 Baugenossenschaften vor. Von diesen bauen 22 kleinere 
Wohnhäuser für den Erwerb durch die Mitglieder, 100 bauen Häuser 
mit Mietwohnungen, 51 betätigen sich in beiden Bichtungen. Das 
Betriebskapital aller 173 Genossenschaften war Ende 1902: 61,1 Mill. M. 
Die Bauergebnisse waren für 1902 folgende: Zum Erwerbe durch 
Mitglieder wurden 164 Häuser, zum Vermieten 257 Häuser hergestellt, 
zusammen 421 Häuser, an deren Bau 96 Genossenschaften beteiligt 
waren. In 384 dieser Häuser waren 2076 Wohnungen. Bei 415 Häu 
sern waren die Herstellungskosten 9.92 Mill. M. 
Die Selbsthilfe wird zum Teil unterstüzt, zum Teil durch eigenen 
Häuserbau ergänzt seitens einer Beihe gemeinnütziger, d. h. ohne Er- 
werbsabsichteu vorgehender Vereine, Gesellschaften und Stiftungen 
verschiedener Art. Zum Teil nehmen ihre Leistungen den Charakter 
und die Form eigentlicher Wohltätigkeitsakte an. Es ist aber durch 
aus möglich — und nicht minder aus manchen Gründen zweckmäßig —, 
das nicht als Eegel erscheinen zu lassen. Der Arbeiter, der seine 
Arbeitskraft zu verwerten Gelegenheit hat, kann die Miete erschwingen, 
wenn sie sich in vernünftigen Grenzen hält, und auch bei den durch 
gemeinnützige Organe hergestellten Häusern und Wohnungen müßte in 
der Begel die Miete auf der Höhe gehalten werden, daß eine mäßige Ver 
zinsung des Anlagekapitals erzielt wird. Dadurch wird nicht nur das be 
rechtigte Selbstgefühl des Arbeiters geschont, sondern auch die erweiterte 
Bautätigkeit des gemeinnützigen Organs materiell erleichtert. Bei Aktien 
gesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung die sich dem 
Bau von Arbeiterwohnungen widmen, wird hiernach auch häufig verfahren. 
Gemeinnützige Baugesellschaften sind seit Anfang der 40 er Jahre 
des 19. Jahrhunderts in England in größerer Zahl entstanden und 
finden sich auch in anderen Kulturstaaten. Erwähnt sei hier nur 
folgendes. In Belgien, wo nach dem Ausgeführten Baugenossenschaften 
selten sind, haben sich in viel größerer Zahl Aktiengesellschaften der 
Gewährung von Bauvorschüssen für Arbeiter Wohnungen und dem Bau 
entsprechender Häuser gewidmet. Ihre Zahl hat im letzten Jahrzehnt 
erheblich zugenommen. Ein dem 6. Internationalen Wohnungskongreß 
1902 vorgelegter Bericht beziffert die Aktiengesellschaften, wie folgt: 
im Jahre 
für Gewährung von Bauvorschüssen 
für Arbeiterwohnungen 
für Bau von 
wohnum 
1891 
5 
1 
1895 
54 
18 
1896 
62 
18 
1897 
76 
19 
1898 
86 
25
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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