Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundzüge der Sozialpolitik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

36 
I. Teil. Allgemeines. 
öffentlichen Mitteln geboten sein. Schließlich kann es auch nötig 
werden, den dauernden Bestand sozialpolitischer Organisationen und 
das erforderliche allgemeine Vertrauen zu ihnen durch eine Garantie 
öffentlicher Organe zu sichern, um Rückschritten und Unzulänglichkeiten 
der sozialpolitischen Fürsorge vorzubeugen. 
Hiernach gibt es Fälle genug, in denen unbeschadet der grund 
sätzlichen Zuweisung der Lasten an die zunächst beteiligten Kreise 
öffentliche Mittel zur Durchführung sozialpolitischer Maßnahmen in 
Anspruch genommen werden können und müssen. Daß zur An 
regung und Vorbereitung solcher Maßnahmen, zur Aufklärung der 
tatsächlichen Verhältnisse und dergleichen öffentliche Mittel heran 
gezogen werden, wird von keiner Seite beanstandet. 
§ 4. Zentralisation und Dezentralisation. Es gibt eine Reihe sozial 
politischer Aufgaben, die überall im Lande erfüllt werden müssen, wäh 
rend andere nur in bestimmten Teilen des Landes auf Grund besonderer 
örtlicher Verhältnisse in Frage kommen. Daß die letzteren Maßregeln 
sich den besonderen örtlichen Verhältnissen anpassen müssen, und daß 
deshalb für sie die Frage, ob Zentralisation oder Dezentralisation des 
Vorgehens geboten ist, nicht in Betracht zu ziehen ist, versteht sich 
von selbst. Anders ist es bei den zuerst genannten Aufgaben, die in 
allen Teilen des Landes der Lösung bedürfen. Gerade diese Aufgaben 
haben in der heutigen Sozialpolitik eine große Bedeutung. Bei ihnen 
machen sich zwei verschiedene Richtungen des Bedürfnisses geltend. 
Die eine Richtung stützt sich auf die Notwendigkeit, eine entsprechende 
sozialpolitische Fürsorge im ganzen Lande zu entfalten und dabei die 
arbeitenden Klassen des einen Bezirks nicht anders und nicht schlechter 
zu stellen, als die anderen. Das führt dazu, nicht nur gleiche Vor 
schriften für alle Teile des Landes zu verlangen, sondern auch behufs 
ihrer möglichst gleichmäßigen Durchführung ihre Handhabung voll 
ständig in einem Zentralorgan zusammenzufassen. In der reinsten 
Form würde eine solche Zentralisation vorliegen, wenn z. B. die ganze 
deutsche Invaliditätsversicherung von einer Zentralstelle aus nicht nur 
beaufsichtigt, sondern auch verwaltet würde, sodaß alle örtlichen Or 
gane, die ja niemals zu entbehren sind, nur als Beauftragte der Zentral 
stelle ohne oder mit sehr beschränkter Befugnis zu selbständiger Ent 
schließung Vorgehen und handeln könnten. Ein solches Vorgehen hat 
den Vorzug, daß die Einheitlichkeit der Verwaltung in vollem Maße 
gewährleistet ist. Eine unterschiedliche Behandlung der arbeitenden 
Klassen in den einzelnen Teilen des Landes ist dadurch völlig aus 
geschlossen. Aber andererseits ist die Last einer derartigen Verwaltung 
sehr groß und fast unübersehbar, und weiter geht der Zusammenhang 
mit den örtlichen Verhältnissen fast vollständig verloren, damit aber 
auch die Möglichkeit, den besonderen Bedürfnissen engerer Bezirke
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Stock Dividends. U.S. Gov. Print. Off., 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.