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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

50 
I. Teil. Allgemeines. 
für Arbeitsstatistik eingerichtet. 1902 hat die spanische Regierung 
eine Vorlage wegen Errichtung eines Arbeitsamtes mit im wesentlichen 
statistischen, aber auch mit gutachtlichen Obliegenheiten eingebracht. 
Das Amt soll bestehen aus einer sozialen Kommission, einem höheren 
Arbeitsrat (20 Unternehmer, 20 Arbeiter, 10 Beamte) und einer 
ständigen Kommission. In Österreich machte schon 1894 die Re 
gierung den Versuch, im Handelsministerium ein arbeitsstatistisches 
Zentralamt von den gesetzgebenden Körperschaften beschließen zu 
lassen, erzielte aber damit keinen Erfolg. Auch ein zweiter 1898 von 
der Regierung vorgelegter Entwurf wurde nicht Gesetz. Deshalb 
wurde im Verordnungswege am 25. Juli 1898 das arbeitsstatistische 
Amt im Handelsministerium begründet. Zu seiner Unterstützung 
wurde gleichzeitig ein Arbeitsbeirat gebildet, bestehend aus Vertretern 
des arbeitsstatistischen Amtes, der beteiligten Ministerien, des obersten 
Sanitätsrates, aus dem Präsidenten der statistischen Zentralkommission 
und 30 vom Handelsminister ernannten Mitgliedern. Von den er 
nannten Mitgliedern sind je ein Drittel Unternehmer, Arbeiter und 
sonstige Fachmänner. Die populäre Zeitschrift des Amtes führt den 
Titel „Soziale Rundschau“. 
Das Deutsche Reich trat 1902 in die Reihe der Staaten ein, 
die eine besondere arbeitsstatistische Zentralstelle haben. Zehn Jahre 
vorher war bereits eine Reichskommission für Arbeiterstatistik, be 
stehend aus höheren Beamten und Parlamentariern, eingerichtet worden, 
die aber nach ihrer Organisation und ihren Befugnissen die Aufgahen 
einer wirklichen arbeitsstatistischen Zentralstelle nicht auf sich nehmen 
konnte. Durch den Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1902 
wurde die Errichtung einer besonderen „Abteilung für Arbeiter 
statistik“ beim Kaiserlichen Statistischen Amte ermöglicht. Die Ab 
teilung trat alsbald ins Leben. Zu ihrer Unterstützung ist ein „Beirat 
für Arbeiterstatistik“ gebildet. Er besteht aus dem Präsidenten des 
Kaiserlichen Statistischen Amtes als Vorsitzendem und 14 Mitgliedern, 
von denen Bundesrat und Reichstag je 7 wählen. Seit April 1903 
gibt die Abteilung für Arbeiterstatistik eine sehr inhaltreiche, das 
Tatsachenmaterial des In- und Auslandes in kurzen Artikeln dar 
stellende Zeitschrift, das „Reichsarbeitsblatt“, heraus. Sie erscheint 
monatlich und kostet jährlich nur 1 M. 
Schweden hat seit 1. Januar 1903 eine Abteilung für Arbeits 
statistik im Königlichen Kommerzkollegium; sie wird ebenfalls eine 
wohlfeile Zeitschrift herausgeben, die aber zunächst nur vierteljährlich 
erscheinen soll. In Italien hat das Gesetz vom 29. Juni 1902 die 
Errichtung eines arbeitsstatistischen Amtes vorgesehen. Die Aus 
führungsverordnung zu dem Gesetz erging am 29. Januar 1903. Hier 
nach wird das Arbeitsamt ein Bulletin herausgeben. Zur Ergänzung
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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