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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

62 
I. Teil. Allgemeines. 
vollkommen berechtigt, wenn die Errichtung solcher Organe als eine 
sozialpolitische Tat anerkannt worden ist. 
Nicht ganz gleichen Wesens mit den besprochenen Veranstaltungen, 
aber doch im Anschluß daran zu erwähnen ist das „Internationale 
Arbeitsamt“ in Basel. Es ist von der 1900 begründeten „Internationalen 
Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz“ errichtet und wurde am 
1. Mai 1901 eröffnet. Zu den Kosten hat der schweizerische Bundes 
rat 8000 Frs. bewilligt. Das Deutsche Reich gewährt eine Unterstützung 
von 6000 M. Auch die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, 
Holland und Italien haben bereits Unterstützungen zugesagt. Im 
übrigen ist das Amt als Privatinstitut auf die Beiträge angewiesen, 
die von den Sektionen der genannten Vereinigung geleistet werden. 
Die Hauptaufgabe des Amtes ist die Sammlung, Sichtung und über 
sichtlich geordnete Veröffentlichung des gesetzgeberischen, statistischen 
und sonstigen Tatsachenmaterials über den Arbeiterschutz, ein Begriff, 
der nicht lediglich auf die Unfallverhütung bezogen wird. Auch auf 
diesem Wege soll hiernach eine anregende und belehrende Tätigkeit 
entfaltet werden. 
§ 4. Organe zur Beratung der Arbeiter in Rechtsfragen. Die in § 3 
besprochenen Organe haben zum Teil auch die Aufgabe der Auskunfts 
erteilung über sozialpolitische Angelegenheiten übernommen. Sie er 
streckt sich aber vornehmlich auf die zur Milderung sozialer Mißstände 
anwendbaren oder angewendeten Mittel und wird begreiflicherweise 
nicht sowohl von den Arbeitern als von Arbeitgebern, Arbeitgeber 
verbänden, Wohlfahrtsvereinen, behördlichen Organen usw. in Anspruch 
genommen. Eine ganz andere Gruppe Auskunft erteilender Organe hat 
sich in der jüngsten Zeit entwickelt. Es sind Organe, die sich aus 
schließlich oder weitaus überwiegend der Auskunftserteilung an An 
gehörige der arbeitenden Klassen in Rechtsfragen verschiedener Art 
widmen mit allem, was dazu gehört, wie Anfertigung von Schriftsätzen 
und dgl., aber zum Teil noch verwandte Gebiete damit vereinigen. 
Die wichtigste Gruppe dieser Rechtsschutz- und Rechtsbelehrungs 
organe sind die „Arbeitersekretariate“ in dem in Deutschland 
üblichen Sinne des Wortes. Sie sind in Deutschland aufgekommen 
und hier am meisten verbreitet. Das erklärt sich aus dem Umstande, 
daß die Arbeiterversicherungsgesetzgebung in Deutschland am weitesten 
entwickelt ist, daß fernerhin durch das Arbeiterschutzgesetz, das Ge 
werbegerichtsgesetz, das neue Bürgerliche Gesetzbuch u. a. m. eine große 
Reihe von Rechtsgrundsätzen aufgestellt ist, die das Interesse der 
Arbeiter unmittelbar oder mittelbar berühren, und daß in Deutschland 
die Arbeiterbewegung sehr lebhaft und deshalb auch die Anteilnahme 
der arbeitenden Klassen am öffentlichen Leben in Reich, Staat und 
Gemeinde besonders rege ist. Für den Arbeiter ist es in der Regel
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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