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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 
67 
worden sind. Immerhin muß anerkannt werden, daß derartige An 
gaben nur vereinzelt gemacht sind. 
Der sachliche Erfolg der Arbeitersekretariate könnte gesteigert 
werden, wenn ihnen alles fern gehalten wird, was mit ihrer eigent 
lichen Aufgabe des Rechtsschutzes und der Rechtsbelehrung nichts zu 
tun hat. Dahin gehört zunächst die Ablösung von Aufgaben, die auf 
einem anderen Gebiete liegen. Aus der schon erwähnten Statistik 
für 32 Arbeitersekretariate geht hervor, daß 13 dieser Sekretariate sich 
mit statistischen Erhebungen sowohl allgemeiner als auch beruflicher Art, 
befaßt haben, und daß es sich dabei zum Teil um umfangreiche Arbeiten 
gehandelt hat. Derartige Arbeiten waren bei der Errichtung des Arbei ter- 
sekretariates in Nürnberg, von dem die neuerliche Verbreitung dieser Ein 
richtungen ihren Ausgangspunkt nahm, schon mit ins Auge gefaßt. Er 
hebungen über Lohn- und Arbeiterverhältnisse, Lebensmittelpreise und 
Wohnungszustände waren u. a. als Aufgaben des Nürnberger Arbeiter 
sekretariates bezeichnet worden. An sich wäre es selbstverständlich un 
begründet, die Vornahme solcher Arbeiten durch die Arbeitersekretariate 
schlechthin als ungeeignet zu bezeichnen. Wenn ein Arbeitersekretariat 
wie das in München eine besondere Abteilung für Statistik unterhalten 
kann, wird es durch statistische Erhebungen in der Erfüllung seiner 
eigentlichen Aufgabe nicht gestört und beeinträchtigt werden. Aber 
die weitaus überwiegende Mehrzahl der Sekretariate ist mit Mitteln 
und Arbeitskräften nicht so ausgerüstet, daß ihre Tätigkeit auf dem 
Gebiete des Rechtsschutzes und der Rechtsbelehrung nicht durch um 
fangreiche Arbeiten anderer Art gestört und beengt werden sollte. 
Eine gewisse Selbstbeschränkung ist deshalb in der Regel durch die 
Verhältnisse geboten. 
Ein weiteres, ebenfalls bereits bei der Errichtung des Nürnberger 
Arbeitersekretariates in Aussicht genommenes Arbeitsgebiet, nämlich 
die Arbeit für Ausbreitung der Gewerkschaften und die Übernahme 
gewisser gewerkschaftlicher Funktionen, wird noch bei einer ganzen 
Reihe von Sekretariaten betrieben. Von den mehrerwähnten 32 Sekre 
tariaten vermittelten (1902) 18 die Aufnahme neuer Mitglieder in die 
Gewerkschaften, und eines besorgt auch die Erhebung der Gewerk 
schaf tsbeiträge und die Zustellung der Fachorgane. Die Abstreifung 
dieser Arbeiten empfiehlt sich für die meisten Sekretariate schon aus 
dem eben besprochenen Grunde. Dazu kommt noch eine andere Er- 
wägung. Nach Lage der Sache werden durch die Übernahme gewerk 
schaftlicher Arbeiten der besprochenen Art die Sekretariate bis zu 
gewissem Grade mit der sozialdemokratischen Organisation verknüpft. 
Dieser politische Beisatz kann es Unternehmern und Behörden unter 
Umständen erschweren, mit den Sekretariaten diejenige Fühlung zu 
unterhalten, die im Hinblick auf deren sachliche Aufgabe erwünscht
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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