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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 
81 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Vorzug haben, daß die Möglich 
keit, das praktisch Erreichbare und Durchführbare unter Abwägung 
der Interessen beider Parteien zu finden, gesteigert wird. Gesetz 
lich aufgezwungenen Organen dieser Art würden aber vermutlich 
manche Unternehmer und noch mehr Arbeiter ablehnend und miß 
trauisch gegenüberstehen. In den Kreisen der Unternehmer spielt da 
bei die Besorgnis mit, daß die Arbeitskammern zu Stützpunkten der 
sozialdemokratischen Agitation werden. Bei einem Teile der Ar 
beiter würde sich eine Organisation nach dem Vorbilde der italienischen 
Arbeiterkammern ohne Zweifel leicht Eingang verschaffen. Ihr 
würden aber die Unternehmer vermutlich allgemeinere und zähere 
Abneigung entgegensetzen. Mehrfach ist deshalb eine abwartende 
Haltung der Gesetzgebung sowohl gegenüber Arbeiterkammern als auch 
gegenüber Arbeitskammern befürwortet und der organische Ausbau der 
gutachtlichen Tätigkeit der Gewerbegerichte als zweckmäßiger be 
zeichnet worden. 
Wenn es gelingt, die Hindernisse zu beseitigen, die der gesetz 
lichen Regelung der Frage der Arbeitskammern entgegenstehen, so 
würde damit doch noch nicht allen Bedürfnissen in bezug auf die In 
teressenvertretung Genüge geschehen sein. Man darf nicht vergessen, 
daß der Arbeiter das Bedürfnis empfindet, auch in dem engeren Um 
kreise des ihn beschäftigenden und seine wirtschaftliche Lage unmittel 
bar beeinflussenden Unternehmens seine Interessen zur Sprache und 
zur Geltung zu bringen. Auf der anderen Seite ist es auch für den 
Unternehmer wichtig, die besonderen Wünsche und Beschwerden seiner 
eigenen Arbeiter kennen zu lernen, ohne lediglich auf Anhören ein 
zelner Personen oder auf die Verhandlungen mit der Gesamtheit seiner 
Arbeiter angewiesen zu sein. Diesem Bedürfnis kann die lokale 
Arbeitskammer, auch wenn sie in Berufsabteilungen gegliedert ist. 
nicht gerecht werden. Denn ihr Wesen besteht gerade darin, über 
das Einzelunternehmen hinaus zu der ganzen Berufsgruppe des betr. 
Bezirks zu führen. Daß dabei auch gelegentlich eine Erörterung der 
Verhältnisse bestimmter Betriebe stattfinden würde, genügt nicht, da 
es zur Befriedigung des genannten Bedürfnisses der Aussprache zwischen 
dem Unternehmer oder seinen Vertretern und den Vertretern seiner 
eigenen Arbeiter bedarf. Dazu kommt, daß in jedem größeren Unter 
nehmen eine Reihe von Einrichtungen zu verwalten ist, die sich auf 
die Verhältnisse der Arbeiter dieses Werkes beziehen, und daß es 
vielfach sowohl den Arbeitern wie dem Unternehmer erwünscht ist, 
auch Arbeitervertreter bei der Verwaltung beteiligt zu sehen. Eine 
solche Interessenvertretung der Arbeiter des einzelnen Werkes gegen 
über dem beteiligten Unternehmer liegt in den Arbeiteraus 
schüssen (Ältestenkollegien, Ältestenräten, Fabrikräten usw.) vor. Aus 
van der Borght, Grundz. d. Sozialpolitik. (3
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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