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Theorie der forstlichen Oekonomik

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Bibliographic data

fullscreen: Theorie der forstlichen Oekonomik

Monograph

Identifikator:
879455993
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-3116
Document type:
Monograph
Author:
Fellner, Friedrich http://d-nb.info/gnd/171029097
Title:
Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Puttkammer & Mühlbrecht
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (VII,177)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Theorie der forstlichen Oekonomik
  • Title page
  • Contents
  • Bisherige Behandlung und Abgrenzung der Theorie der forstlichen Oekonomik
  • Produktionsfaktoren der Forstwirtschaft
  • Holzpreis
  • Produktionskosten der Forstwirtschaft
  • Ertrag und Einkommen der Forstwirtschaft
  • Rentabilität der Forstwirtschaft
  • Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft
  • Waldwert und Waldwertrechnung

Full text

DIE ENTWICKLUNG DER AKADEMIE FÜR MUSIK UND DARSTEL- 
LENDE KUNST IN DEN LETZTEN ZEHN JAHREN 
Von Hofrat 0. 6. Professor: Max Springer, Direktor der Akademie. 
Es ist eine der erfreulichsten Tatsachen, daß in dem 
Desterreich der Nachkriegszeit, welches anfangs nahezu 
an allem zum Leben Notwendigen Mangel litt und 
das ja auch heute wirtschaftlich wahrhaftig nicht auf 
Rosen gebettet ist, niemals der Gedanke Raum ge- 
wann, die Musikpflege sei ein Luxus, den man sich 
nicht gestatten dürfe; vielmehr brach sich immer mehr 
die Erkenntnis Bahn, daß gerade die Musik eine 
Aktivpost in dem Haushalt der jungen Republik, 
and die dem Oesterreicher in so hohem Maße eigene 
musikalische Begabung ein Pfund sei, das man nicht 
vergraben dürfe, sondern aus kulturellen und schließ- 
lich auch aus wirtschaftlichen Gründen so frucht- 
bringend als möglich verwerten müsse. Dieser Er- 
kenntnis entsprang auch die zähe Beharrlichkeit, mit 
welcher sowohl die Fach- und Kunstkreise als auch 
die Regierung und Volksvertretung daran festhielten, 
alle der Musikpflege dienenden Einrichtungen zu 
bewahren und vor allem die staatlichen Musikinstitute 
nicht nur auf dem bisherigen Stande zu erhalten, 
sondern weiter auszubauen. Es war daher nur selbst- 
verständlich, daß auch dem musikalischen Erziehungs- 
wesen unverminderte Sorgfalt zugewendet wurde. 
Ganz besonders war es die erste staatliche Musiklehr- 
anstalt, die Akademie für Musik und dar- 
stellende Kunst in Wien, .deren Erhaltung und 
Ausbau dem Lehrkörper der Anstalt sowie der Unter- 
cichtsverwaltung am Herzen lagen. Der lebhafte Anteil, 
den auch die Regierung an dem Gedeihen der Schule 
nahm, kam wohl am deutlichsten zum Ausdruck, als 
unmittelbar vor der Errichtung der Hochschule 
Bundeskanzler Dr. Ignaz Seipel selbst in der Aka- 
demie erschien und mit tiefstem Verständnis für alle 
Fragen der Anstalt die Richtlinien ihrer künftigen 
Entwicklung vorzeichnete. ; 
Bevor wir daran gehen, die Schicksale des Institutes 
während des zehnjährigen Bestandes der Republik 
zu schildern, möchten wir vorausschicken, daß es 
schon wegen Raummangels nicht Aufgabe dieser 
Darstellung sein kann, eine ins Einzelne gehende 
Geschichte des Institutes zu geben, alle Neuanstel- 
lungen von Lehrkräften zu verzeichnen usw. Fs 
konnte hievon um so eher Umgang genommen werden, 
als über die Ereignisse beim Umsturz, den Wechsel 
in der Leitung und der Lehrkräfte u. dgl. der 
Jahresbericht vom Jahre 1918/19 und insbesondere 
die im Jahre 1027 erschienene, im Auftrage der 
Direktion von Universitätsprofessor Dr. Robert Lach 
verfaßte Geschichte der Akademie erschöpfende Aus- 
kunft gibt. Es erschien zweckmäßiger, in großen 
Umrissen und nur vom rein Sachlichen ausgehend, 
die Veränderungen zu schildern, welche die Anstalt 
während des zehnjährigen Bestandes der Republik 
erfahren hat, mit tunlichster Vermeidung aller Auf- 
zählungen von Namen, Daten und Einzelheiten, 
welchen nur symptomatische Bedeutung innerhalb des 
Sanges der Entwicklung zukommt. Diesen wollen wir 
ıun nach zwei Richtungen hin verfolgen: in bezug 
auf die Verfassung einerseits, die Lehrziele und den 
Lehrplan anderseits. 
Die Akademie hatte in den Tagen des Umsturzes 
aine demokratische Verfassung und damit eine weit- 
zehende Autonomie erhalten. Da aber schon damals 
ler Gedanke an die Umgestaltung zu einer Hoch- 
schule immer mehr Raum gewann, konnte man wohl 
voraussehen, daß damit noch nicht die endgültige 
Verfassungsform für die Akademie gefunden war. Als 
lann die Hochschule errichtet und gleichsam aus der 
\kademie heraus losgelöst wurde, machte sich natur- 
zemäß sogleich die Rückwirkung auf die Akademie 
zeltend. Zum ersten Male, und zwar in einschneiden- 
der Weise, als im Sommer 1925 das Unterrichtsmini- 
sterium, welchem damals Bundesminister Dr. Emil 
Schneider vorstand, die Weisung gab, daß in 
inkunft die Leitung der Akademie und der Hoch- 
schule nicht in einer Hand vereinigt sein sollten. 
Hofrat Professor Dr. Joseph Marx legte. daher 
in der Generalversammlung des Lehrkörpers vom 
[3. Juni nach seiner Wahl zum Rektor die Direktion 
der Akademie nieder, worauf Hofrat Franz Schmidt 
zum Direktor gewählt und vom Bundesministerium 
wr Unterricht bestätigt wurde. Während seiner 
Irkrankung wurde Rgs.-R. Professor Alexander 
Wunderer mit seiner Vertretung betraut. Aber nicht 
nur die Errichtung der Hochschule war es, die zu 
ziner Neuregelung der Verwaltungsorganisation der 
Akademie drängte. Die Erfahrungen der abgelaufenen 
Jahre hatten die Notwendigkeit mancher Aenderung 
auf administrativem Gebiete dargetan. Finem weiteren 
Schritt in der Neugestaltung der Verhältnisse be- 
deutete es, als im Oktober 1925 das Bundesministerium 
ür Unterricht den Hofrat Dr. Karl Wisoko unter 
3Zelassung im Ministerium bis auf weiteres zum 
administrativen Referenten bei der Akademie für 
Musik und darstellende Kunst bestellte, insbesondere 
mit dem Auftrage, die Durchführung der in Folge 
der Errichtung einer Hochschule sich bei der Aka- 
demie notwendig erweisenden organisatorischen Maß- 
aahmen in die Wege zu leiten. Das wichtigste Er- 
zebnis dieser Verfügung war die F ertigstellung des 
ıeuen Statutes (I. Teil), das im Jahre 1027 vom 
Vlinisterium genehmigt wurde. Die für die Verfassung 
wichtigste Bestimmung des neuen Statutes lautete: 
Die Akademiedirektion besteht aus einem Direktor
	        

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10 Jahre Wiederaufbau. Wirtschaftszeitungs-Verlags-Ges. M.B.H., 1928.
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