Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. — Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

160 Zweiter Teil. Landet. VII. Der Betrieb des Landels. 
wenn wir vom Monopole der Apotheker, Verlagshändler, durch Patent geschützten 
Gewerbetreibenden rc. oder von der Monopolstellung unserer Bahnen, Kanäle, Gas- 
und Wasserleitungen rc. sprechen, zum großen Teile beeinflußt von „beiderseitiger" 
Konkurrenz: die Kanaltransportpreise z. B. beeinflußt von der Konkurrenz der Bahnen, 
die Preise dieser beeinflußt von den Preisen des Wassertransports, der Gaspreis 
beeinflußt von der Konkurrenz der Petroleumhändler rc. Wer also feste, scharfgezogene 
Grenzlinien zur Bedingung solcher Scheidungen wie der hier in Rede stehenden machen 
wollte, müßte auch die vorhin empfohlene Trennung verwerfen. Indessen wird ja mit 
Forderungen solcher Art außerhalb des Gebiets der exakten Wissenschaften überhaupt 
nur wenig erreicht. Im allgemeinen muß es genügen, in solchen Scheidungen die 
wesentlichsten Eigentümlichkeiten der einzelnen Erscheinungen zum Ausdruck zu 
bringen. And das allein war auch im vorliegenden Falle beabsichtigt. 
6. Begriff und Zweck der Buchführung. 
Von Abraham Adler. 
Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschasten. Herausgegeben von 
Loiirad, Elster, Lexis, Loening. 2. Aufl. 2. Bd. Jena, Gustav Äscher, tSytz. S. U05—U06. 
Buchführung oder Buchhaltung im weiteren Sinne nennt man jede einiger 
maßen geordnete Rechnungsführung über die Veränderungen des Besitzstandes einer 
Einzelwirtschaft oder einzelner Teile desselben. So kann z. B. jeder Privatmann über 
seine Einnahmen und Ausgaben, jede Lausfrau über ihre Laushaltung Rechnung 
führen, also eine Art von Buchführung anwenden. Im engeren Sinne jedoch versteht 
man unter Buchführung die nach ganz bestimmten Regeln in bestimmten Büchern 
erfolgende Aufzeichnung des Vermögensstandes einer Erwerbswirtschaft und der 
Veränderungen, die derselbe durch den Geschäftsbetrieb erleidet, dergestalt, daß man 
zu jeder Zeit in der Lage ist, die Wirtschaftsbewegung im einzelnen zu erkennen und 
den Erfolg derselben in dem Vermögensstand nachzuweisen. Solche Buchführung nennt 
man auch die kaufmännische, weil sich die Notwendigkeit einer geordneten schriftlichen 
Darstellung der Geschäftsverhältnisse zuerst in den größeren, kaufmännisch geführten 
Betrieben ergeben und sich dort also die Buchführung im engeren Sinne ausgebildet 
hat, sodann weil die Landelsgeschbücher der verschiedenen Staaten den Kaufleuten eine 
geordnete, übersichtliche Buchführung zur Pflicht gemacht haben. Wissenschaftlich 
ist die Buchführung dann, wenn zwischen den einzelnen Teilen der Rechnungsführung, 
ein solcher Zusammenhang besteht, daß das ganze Buchungswerk als eine systematische 
Einheit erscheint, was bei der Methode der sogenannten doppelten Buchführung und 
ihren Abarten der Fall ist. Zweck der Buchführung im engeren Sinne ist es sonach, 
im Anschluß an die Feststellung und Aufzeichnung der Vermögensbestandteile die 
Geschäftsbewegung in Erwerb und Aufwand fortlaufend in den Büchern so zu ver 
zeichnen, daß es in beliebigen Zeitabschnitten möglich ist, die eingetretene Vermehrung 
oder Verminderung des ursprünglichen Vermögens ziffermäßig festzustellen und den 
mehr oder weniger detaillierten Nachweis zu liefern, auf welche Weise die Veränderung 
des Verntögens entstanden ist. Es ist einleuchtend, daß eine derartige Rechnungs 
führung über den Besitzstand der Einzelwirtschaften und die Veränderungen desselben 
von allergrößtem Werte für die Volkswirtschaft ist; denn die Anwendung der Laupt- 
grundsätze der Ökonomik, der Planmäßigkeit, Ordnung und Sparsamkeit, ist in größeren
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Schweiz. Druck und Verlag von Schultheß & Co., 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.