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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. — Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

220 
Zweiter Teil. Kandel. X. Die Börse. 
ausgibt. Unbewanderte können nun die Aktien leicht mit diesen verwechseln. Auch 
die „Aktien" sehen nämlich äußerlich einer Schuldverschreibung ähnlich, denn eine jede 
lautet über einen Geldbetrag, z. B. über 1000 Mark; das bedeutet aber nicht, wie 
bei den Obligationen, daß der Aktionär diese 1000 Mark von irgend jemandem als 
Gläubiger zu fordern hat, sondern vielmehr nur, daß er soviel in Geld oder in 
anderen „Einlagen" für die Gesellschaft geleistet, daß er also so viel bar Geld ein 
gezahlt hat oder ihm z. B. die Fabrik, die er einlegte, so hoch angerechnet worden ist. 
Zu fordern hat er, solange die Gesellschaft besteht, nur seinen Anteil an ihrem 
Gewinn, die „Dividende", und diese natürlich nur, wenn die Gesellschaft einen Gewinn 
gemacht, d. h. seit Aufstellung der letzten Abrechnung, „Bilanz", ihr Vermögen 
vermehrt hat. Im übrigen hat er einen verhältnismäßigen Anteil an ihrem Vermögen 
und erhält also, wenn sich die Gesellschaft auflöst, — „liquidiert" — diesen Anteil, 
der mehr oder weniger betragen kann als jene 1000 Mark oder auch gar nichts, je 
nachdem die Gesellschaft bis dahin Gewinn oder Verlust hatte oder etwa nach Ab 
zahlung der Schulden, die sie gemacht hat, nichts oder gar noch weniger als das — 
unbezahlte Schulden — verblieben sind. Denn wie für den einzelnen Geschäftsmann, 
wenn er sein Geschäft aufgibt, an Vermögen nur etwas übrigbleibt, nachdem er seine 
Gläubiger bezahlt hat, so muß auch die Gesellschaft der Aktionäre ihre Gläubiger erst 
befriedigen, ehe sie etwas für sich selbst behält. Man nennt deshalb die Schuld 
verschreibungen der Aktiengesellschaften auch „Prioritäten", d. h. vorgehende Rechte, 
weil die Rechte der Gläubiger (selbstverständlich) zuerst kommen und dann die der 
Aküonäre. Damit nun für die Gläubiger etwas da sei, ist den Aktiengesellschaften 
gesetzlich verboten, ihr Vermögen durch Verteilung von angeblichem Gewinn unter die 
Aktionäre unter den Betrag des „Grundkapitals", d. h. desjenigen Wertbetrages zu 
vermindern, auf welchen es durch die Einzahlungen und Einlagen der Aktionäre 
gebracht war. Sind 100 Aktien über je 1000 Mark ausgegeben, so bedeutet das, 
daß auf jede Aktie in Geld oder anderen „Einlagen" mindestens ein Wert von 1000, 
zusammen mindestens 100000 Mark zusammengebracht war. Bei der „Bilanz" muß 
also, wenn man das Eigentum der Gesellschaft, z. B. das Fabrikgrundstück und die 
Maschinen re., die vorhandenen Waren, Forderungen, Gelder rc. der Gesellschaft, alles 
in Geld veranschlagt, zusammenrechnet, die „Aktiva", und dann die Schulden, die 
„Passiva", abzieht, sich ein Mehrbetrag der „Aktiva" über die „Passiva" von 
mindestens 100 000 Mark ergeben, sonst hat die Gesellschaft Verlust erlitten, und erst 
wenn mehr als 100000 Mark Vermögen da ist, darf dies Mehr als „Dividende" 
verteilt werden. 
Leicht kann durch falschen (zu hohen) Wertanschlag der Vermögensgegenstände 
in der Bilanz dieser Vorschrift zuwidergehandelt und fälschlich der Schein der Deckung 
des „Grundkapitals" erweckt werden, damit zu Anrecht eine Dividende verteilt werde, 
obwohl gar kein Gewinn gemacht ist, und die Aktien als hohen Wertes erscheinen und 
von Käufern teuer bezahlt werden. Oster noch kam es in der „Gründerzeit" vor 
20 Jahren vor, daß die „Gründer", d. h. die ersten Aktionäre, wenn dies unsolide 
Bankhäuser waren, welche ihre Aktien gern bald an das Publikum möglichst über 
ihren wahren Wert loszuschlagen wünschten, Fabriken rc., welche die Aktiengesellschaft 
übernahm, zu teuer bezahlten, indem sie mit dem bisherigen Besitzer unter einer Decke 
spielten. Alles dies wird erleichtert durch den auch hier „unpersönlichen" Charakter 
des Kapitals. Der einzelne Aktionär hat in die Führung der Geschäfte nicht hinein 
zureden, er hat, wenn ein Bergwerk oder eine Fabrik auf Aktien betrieben wird, mit 
den Arbeitern nichts zu tun, sie kennen ihn so wenig wie er sie, er bekommt die Bücher 
nicht zu sehen, sondern erhält nur in der Generalversammlung Berichte vom Vorstand 
vorgetragen; meist beruhigt sich die Mehrzahl der Aküonäre und erscheint auch dort 
nicht einmal.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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