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Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Bibliographic data

fullscreen: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Monograph

Identifikator:
883823179
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-4396
Document type:
Monograph
Author:
König, Joseph http://d-nb.info/gnd/119182084
Title:
Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe
Edition:
Dritte, neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 1083 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Bienenhonig
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe
  • Title page
  • Contents
  • Untersuchung von Boden
  • Tierische Entleerungen und Stallmist
  • Künstliche Düngemittel
  • Asche von Pflanzen, tierischen Stoffen und Brennstoffen
  • Futtermittel
  • Die Untersuchung der Sämereien
  • Milch und Molkerei-Erzeugnisse
  • Speisefette und -öle
  • Bienenhonig
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuckerfabrikation
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Stärkefabrikatiom
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation
  • Bier und seine Rohstoffe
  • Obst- und Beerenfrüchte sowie deren Erzeugnisse
  • Wasser
  • Beschädigungen der Vegetation durch Rauch und Staub
  • Untersuchung der Schafwolle
  • Bienenwachs
  • Schmiermittel
  • Index

Full text

596 
Bienenhonig. 
da sie auch im Kunsthonig nachgewiesen wurden. Der Gehalt an verschiedenerlei Pollen 
körnern macht die Annahme von Naturhonig wahrscheinlicher, aber auch nicht sicher. 
2. Das spezifische Gewicht der Lösung 1: 2 soll nicht unter 1,11 betragen, ent 
sprechend einem Wassergehalt von 25 %. . 
3. Der Aschengehalt beträgt hei normalen Königen nicht mehr als 0>3 °/o) doch kann 
derselbe bei Königen, die von den Bienen aus dem Honigtau gesammelt werden, bis zu 
0,8 °/ 0 steigen. NachHilger undWolff enthalten linksdrehende Waldhonige 0, 3-0,4%, 
rechtsdrehende 0,6—1,28 °/ 0 Asche. 
4. Die Könige sind mehr oder weniger stark linksdrehend, doch gibt es auch rechts 
drehende Könige, und zwar besonders Koniferen- und Honigtauhonige. Da sich in Königen 
unter Umständen ein kristallinischer Absatz bildet, der vorwiegend aus Glukose besteht 
und daher reohtsdrehend ist, so muß hierauf Bedacht genommen werden. 
Es zeigt sich ferner hier und da die Erscheinung, daß ein Honig wegen eines ge 
ringen Gehaltes an rechtsdrehenden Dextrinen schwach links dreht und daß erst nach der 
Vergärung die Bechtsdrehung in den Vordergrund tritt. 
Kleine Mengen von Saccharose setzen ebenfalls nur die Linksdrehung des Honigs 
herab, größere bewirken Rechtsdrehung. Solche Könige zeigen nach der Inversion ent 
weder eine Zunahme der Linksdrehung oder eine Umwandlung der Bechtsdrehung in 
Linksdrehung. Erhebliche Mengen von Dextrinen machen den Honig rechtsdrehend. Diese 
Rechtsdrehung verschwindet nicht nach der Inversion. 
5. Der Gehalt des Honigs an Saccharose soll im allgemeinen einige Prozent nicht 
überschreiten, jedoch kommt in Königen, die in der Nähe von Rohrzuckerfabriken oder 
-lagern von Bienen erzeugt sind, mitunter eine abnorm große Menge Saccharose — es 
sind bis zu 18 % beobachtet worden — vor. Dieser Umstand ist daher bei der Beurteilung 
zu berücksichtigen. 
6. Enthält der Honig weniger als 1,6 % 1 ) lösliche Niohtzuckerstoffe (berechnet aus 
der Differenz von löslicher Trockensubstanz und Gesamtzuoker), so ist auf Zusatz von 
künstlichem Invertzucker, Rohrzucker und Glukosezucker zu schließen. 
7. Beträgt die Bechtsdrehung der 10 %-igen vergorenen Honiglösung mehr wie 
-(-3° Kreisgrade bei Anwendung des 200 mm-Rohres und gibt sie die qualitativen Dextrin 
reaktionen nach Beckmann, so ist der Honig als mit Stärkezucker oder Stärkesirup versetzt 
zu bezeichnen. Dasselbe ist der Fall, wenn die nach dem Vergären quantitativ ermittelte 
Dextrinmenge mehr wie 10 % beträgt. 
8. 5 ccm einer 20 %-igen Honiglösung dürfen nach dem Beckmannschen Verfahren, 
das übrigens noch näher zu prüfen ist, mit 2 %-iger Barytlösung und Methylalkohol ver 
setzt (vergl. 11 c, S. 693), keine 0,1 g übersteigende Pallung geben. 
9. Honiglösung darf, mit Alkohol nach der Vorschrift 11 d (S. 594) gefällt, keine 
Bechtsdrehung zeigen, wenn darin nicht größere Mengen Saccharose nachgewiesen sind. 
*) R. Racine fand (Zeitsohr. f. öffentl. Chemie 1902, 8, 281) in 39 Honigsorteu 
3,92—16,32 % und in einer Probe nur 2,32 % lösliche Nichtzuckerstoffe (Extraktrest), also 
wesentlich höhere Werte als die angenommene Mindestgrenze von 1,5 %. Der Gehalt an 
Nichtzuoker geht nach Hilger und Wolff (1. c.) bei linksdrehenden Waldhonigen bis 
9,47%, bei rechtsdrehenden bis 21,2 % hinauf.
	        

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Die Untersuchung Landwirtschaftlich Und Gewerblich Wichtiger Stoffe. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, 1906.
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