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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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Bibliographic data

fullscreen: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

Monograph

Identifikator:
883879484
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-5824
Document type:
Monograph
Author:
Illig, Hermann
Title:
Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung
Place of publication:
Strassburg
Publisher:
Verlag von Karl J. Trübner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 87 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Abschnitt. Das französische Geldwesen der grossen Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung (von 1789 bis 1796): Die Papiergeldwährung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung
  • Title page
  • Contents
  • I. Abschnitt. Das französische Geldwesen von 1726 bis 1788: Die Silberwährung
  • II. Abschnitt. Das französische Geldwesen der grossen Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung (von 1789 bis 1796): Die Papiergeldwährung

Full text

72 
II. DIE PAPIERGELDWÄHRUNG. 
„des Assignatenkurses“, wie man damals glaubte. Bei Bar- 
verfassung hätte sich der Wechselkurs für kleine und kurze 
Schwankungen automatisch regeln können, d. h, falls er sank, 
wurde Bargeld exportiert. Das Sinken wurde aber chronisch; 
der Staat hatte nicht die Macht, die Barverfassung zu erhalten. 
Br wurde zur Papiergeldwährung gedrängt; zweckmäßige Ein 
richtungen zur Regulierung des Wechselkurses fehlten aber. 
Es war für den Staat ein Kampf mit gänzlich unzulänglichen 
Mitteln. Die Krisis verschärfte sich, und der Wechselkurs sank 
weiter, als Frankreich seine Handelsbeziehungen infolge aus 
brechender Kriege zunächst mit einzelnen, bald aber mit fast 
allen europäischen Staaten abbrach und immer mehr Soldaten 
an der Grenze aufstellen mußte, die nunmehr anstatt zu pro 
duzieren, nur konsumierten. Langfristige Kontrakte wurden 
schon sehr gewagt. 
Der Wechselkurs wird beeinflußt durch Geschäftsabschlüsse 
und Stimmungen auf dem Markte. Immobilien, die ein Staat 
besitzt, haben in der Regel auf ihn keinen Einfluß. Den aus 
ländischen Gläubiger interessieren Immobilien, welche er nicht zu 
erwerben beabsichtigt, nicht im geringsten. Wird aber sein 
Interesse erregt, so ist dies auf den Wechselkurs nicht ohne 
Wirkung. 
Der Wechselkurs kann nämlich durch gewisse Mittel 
künstlich gesteigert oder auf der Höhe gehalten werden. Da 
runter kann man auch die Möglichkeit zählen, daß der Staat 
eine Masse Immobilien billig feil hält und ausländischen Kapita 
listen so Gelegenheit bietet, ihr Kapital vorteilhafter im Inlande 
als im Auslande anzulegen. Denn dadurch wird im Auslande 
eine Nachfrage nach inländischen Zahlungsmitteln absichtlich her 
vorgerufen; dies bewirkt ein Steigen des Wechselkurses. 
In dieser Form hätte der Verkauf der Nationalgüter - 
allerdings unter Überwindung großer Schwierigkeiten — zum 
Ziele führen können. 
Die ganze Maßregel wurde aber falsch durchgeführt, Aus 
länder wurden mit der Zeit identifiziert mit Vaterlandsfeinden. 
UnterdemKonventwurden sogar Güter vieler Ausländer konfisziert
	        

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Das Geldwesen Frankreichs Zur Zeit Der Ersten Revolution Bis Zum Ende Der Papiergeldwährung. Verlag von Karl J. Trübner, 1914.
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