Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die obligatorische Krankenversicherung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Object: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
883961350
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-8655
Document type:
Monograph
Author:
Hohmann, Georg
Title:
Die deutschen Getreidezölle
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Leonhard Simion Nf.
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (62 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Getreidezölle und die Reichsfinanzen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

LOG ERSTER TEIL 
Anspruch auf ärztliche Hilfe. Im Freistaat Irland haben sie das Recht, in 
sin Sanatorium aufgenommen zu werden. In Nordirland haben sie nicht 
nur auf die Aufnahme in ein Sanatorium Anspruch, sondern auch auf Geld- 
leistungen. zu ermässigten Sätzen. Sie fallen nicht unter den Begriff der 
Versicherten im Sinne des Gesetzes über die öffentliche Krankenversicher- 
ung. Ihre Zahl ist unbedeutend. 
FREIWILLIGE VERSICHERUNG 
_ Die Gesetze von 1911 räumten das Recht zur freiwilligen Versicherung 
ain: 
1. Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung (insurable 
employment) nicht ausüben, aber ihren Lebensunterhalt aus 
ihrer Arbeit bestreiten und deren Einkommen £160 im 
Jahre nicht übersteigt ; 
2. bestimmten Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäf- 
tigung aufgegeben haben. 
{Im Jahre 1918 wurde die Versicherungsberechtigung infolge der geringen 
Zahl der Personen, die von der ihnen gebotenen Möglichkeit Gebrauch 
gemacht hatten, auf die früher Pflichtversicherten beschränkt. 
Abgesehen von einigen unbedeutenden Ausnahmen steht die Versiche- 
rungsberechtigung nur den Personen zu, die eine versicherungspflichtige 
Beschäftigung aufgeben und wenigstens 104 Wochen versichert waren. Der 
Antrag auf Weiterversicherung ist im Laufe des Jahres einzureichen, das 
mit dem Zeitpunkt beginnt, an dem das die Versicherungspflicht begrün- 
jende Beschäftigungsverhältnis aufgegeben. wurde, 
Kine verheiratete Frau kann zur freiwilligen Versicherung nicht zuge- 
'assen. werden. . 
Die freiwillig Versicherten tragen die gesamte Beitragslast. Ausserdem 
wird von ihnen eine grössere Regelmässigkeit in der Zahlung der Beiträge 
zefordert. Die für sie geltenden Bestimmungen über die Tilgung von Beitrags- 
“üeckständen sind schärfer als für die Pflichtversicherten. Abgesehen von 
Jiesen Unterschieden stehen die Versicherungsberechtigten den Versiche- 
rungspflichtigen. gleich. Doch haben die freiwillig Versicherten, deren 
%4esamteinkommen £250 jährlich übersteigt, keinen Anspruch auf Natural- 
‚eistungen; sie haben infolgedessen ermässigte Beiträge zu entrichten. 
Das Gesetz von 1925 über die Witwen-, Waisen- und Altersrenten, das 
'n Grossbritannien und in Nordirland gilt, setzte für früher Pflichtver- 
sicherte, die ihre Weiterversicherung nicht im Laufe des auf die Aufgabe 
der Versicherungspflicht folgenden Jahres beantragt hatten, eine neue 
Erklärungsfrist in Lauf. Das gleiche Gesetz hat ausserdem die Versicherungs- 
berechtigung Personen eingeräumt, die während zweier Jahre eine versiche- 
rungsfreie Beschäftigung ausgeübt haben, durch die ihnen den Leistungen 
des Krankenversicherungsgesetzes gleichwertige Leistungen gesichert waren, 
desgleichen versicherungsfreien Personen, die während zweier Jahre eine 
versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. 
Statistik 
GROSSBRITANNIEN 
ALLGEMEINE UND BERUFSSTATISTIK 
Bevölkerung 
Nach der in den Jahren 1914, 1921, 1922, 1923 und 1924 jeweils am 30. 
Juni erfolgten Schätzung erreichte die Bevölkerung : 
Tausende Tausende 
Jahr von Einwohnern ! Jahr von Einwohnern 
(914. . . 41.708 1924. .. . 43.629 
1921 . . 42.769 1925. . 43.783 
fe 43.062 1926 . 13.970 
„9 13.399 
Wintesman’s Year Book und vom Gesundheitsminister mitgeteilte Zahlen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Moratorien Und Andere Sonderregelungen Des Zahlungsverkehrs Im Auslande. [Liebheit & Thiesen], 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.