Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

Monograph

Identifikator:
88401908X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-8782
Document type:
Monograph
Author:
Taussig, Frank William http://d-nb.info/gnd/120199459
Title:
Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Leonhard Simion Nf.
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (32 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913
  • Title page

Full text

25 
Bei den feineren Sorten — China- und Porzellanwaren —, ist 
das umgekehrte der Fall. Auf diese Waren ist der hohe Zoll 
beibehalten. Sie werden hauptsächlich importiert und können 
gerechterweise als Luxusartikel angesehen werden. Die auf diese 
Waren entfallenden Zölle sind Finanzzölle, und es liegt kein 
Grund vor, sie zu ermäßigen. Zweifelsohne bleibt auch hier die 
Befürchtung einer Unterbewertung der Ware bestehen. Die 
richtige Bewertung hat in der Vergangenheit schon viel 
Mühe verursacht und wird es auch wohl in der Zukunft 
tun. Bei irdenen und Töpferwaren, bei denen der Zoll 
satz von 35 bis 40% beibehalten ist, ist die Situation 
eine andere. Dies sind ausgesprochene Schutzzölle und sie 
sind so hoch, daß sie jede Einfuhr verhindern. Vom fiskalischen 
oder vom Standpunkt des Wettbewerbsprinzips aus betrachtet, 
hätten auch diese Zölle, wie bei der Seide, eine größere Ermäßi 
gung erfahren müssen, als es der Fall ist. 
Bei den Zöllen auf Eisen und Stahl liegen die Verhält-1 
nisse anders, als bei den meisten Zöllen der anderen Gruppen 
des Tarifs. Bei ihnen ist das Schutzsystem allmählich in den 
aufeinanderfolgenden Tarifen von 1890 bis 1913 abgebaut wor 
den. Der Wilsonsche Anti-Schutztarif von 1894 ermäßigte, wie 
dies zu erwarten war, die Zölle erheblich. Selbst das schutz- 
zöllnerische Gesetz von 1897 behielt die ermäßigten Zölle bei 
und das kaum weniger schutzzöllnerische Gesetz von 1909 fuhr 
fort, die Zölle zu ermäßigen. Dieses ungewöhnliche Verfahren 
War das Resultat des außerordentlichen Aufschwungs der ameri 
kanischen Eisenindustrie und des nicht mißzuverstchenden Um 
standes, daß sie eines hohen Schutzes nicht mehr bedarf und 
Wahrscheinlich ohne Schutz fertig werden kann. Der Lauf der 
Ereignisse in den Vereinigten Staaten ähnelt hierbei in mancherlei 
Beziehungen der Entwicklung in Deutschland. In beiden Fällen 
habe die Eisen- und Stahlindustrie, die 1890 quantitativ beträchtlich 
hinter der Großbritanniens zurückstand, bald ihren alten Neben 
buhler überholt, ln beiden Ländern wurde die britische Eisen 
industrie nicht allein mit Bezug auf die Quantität der Produktion 
überholt, sondern wurde ihr auch in technischer Beziehung eben 
bürtig. ln beiden Ländern kann man wohl die Frage aufwerfen, 
°h junge Industrien mit Erfolg beschützt worden sind. Auf alle
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Kommentar Zum Gesetz Über Eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs Und Zum Gesetz Über Eine Außerordentliche Kriegsabgabe Für Das Rechnungsjahr 1919 Vom 10. September 1919. Verlag von Otto Liebmann, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.