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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

3. Wesen und Wert der Zentralproduktenbörsen. 
241 
beobachten war er doch auch in jenen Jahren, in denen die deutsche Zentralprodukten 
börse, die Produktenbörse von Berlin, im Schmollwinkel des früheren Hospitals 
zum Heiligen Geist ein nur verstohlenes Dasein führte: das Fehlen der amtlichen, 
unter der Kontrolle der gegenseitigen Interessen zustande gekommenen Preisnotierung 
machte sich allenthalben sehr störend bemerkbar. Nicht am wenigsten bei den Land 
wirten selbst, die sich vorher nur allzusehr nach ihr gerichtet hatten und sich nun hülf- 
los ihrer Richtschnur beraubt sahen. Die Händler konnten die Notiz leichter ent 
behren; sie erhielten von ihren Berliner Verbindungen nach wie vor die gewohnten 
Börsenberichte einschließlich der Preisangaben, und sie nutzten die Unwissenheit der 
Produzenten sicherlich zu einer Erhöhung der Risikoprämie aus. 
Und mit der vielersehnten und dann vielgerühmten Verselbständigung der klei 
neren Börsen war es auch nichts, denn hier trat an die Stelle des Berliner Preis 
berichtes ganz allgemein der Preiszettel von Chikago; es war also nur eine umständ 
liche Umrechnung nötig geworden und die Abhängigkeit vom Ausland ganz evident. 
Außerdem hat die Berliner Produktenbörse, eben als Zentralbörse, die Interessen der 
deutschen Volkswirtschaft geschlossen auf dem Weltmarkt zur Geltung gebracht; jetzt 
zersplitterten sich die Einflüsse, die Abhängigkeit vom Ausland mußte also stärker 
werden. 
Es ist daher ziemlich allgemein mit einem Seufzer der Erleichterung begrüßt 
worden, als endlich die Berliner Produktenbörse ihre offizielle Tätigkeit wiederauf 
nahm, als ihre Preisnotierungen wieder regelmäßig erschienen. Man hat sich denn 
doch der Einsicht nicht verschließen können, daß Deutschland — mit seiner mächtig an 
gewachsenen Bevölkerung im Westen, mit seinen Ausfuhrinteressen im Osten — 
unlöslich in das Getriebe des Weltmarktes verstrickt ist, und daß man deshalb dem 
Großhandel, der die Verbindung mit diesem Weltmarkt herstellt, nicht das Organ 
nehmen darf, das er sich zur Erfüllung seiner Aufgabe herausgebildet hat: das Be 
stehen einer Zentralproduktenbörse hat sich als unentbehrlich erwiesen. Es bleibt noch 
zu hoffen, daß der jetzige Zustand, der gesetzlich zum mindesten zweifelhaft ist, in nicht 
zu ferner Zeit auch die gesetzliche Anerkennung finden möge; denn gerade dem Handel 
gegenüber, der einschränkende Gesetze immer zu umgehen suchen wird, ist es doppelt 
bedenklich, eine solche Umgehung behördlich gleichsam zu sanktionieren. Eine Revision 
des Börsengesetzes, dieses recht bezeichnenden Produktes moderner Gesetzesmacherei, 
erweist sich mehr und mehr als unumgänglich: das Verbot des Getreideterminhandels 
muß fallen, weil diese Geschäftsform dem Wesen einer Zentralproduktenbörse adäquat 
ist; dafür müssen dann die Bestimmungen über das Terminregister auf den Getreide 
handel ausgedehnt, im ganzen also beibehalten werden, weil die Funktion der Preis 
bildung für die Allgemeinheit zu wichtig ist, um unsachverständige Personen daran 
teilnehmen zu lassen, und weil nur in deren Fernhaltung, in dieser Negative, die Auf 
gabe des Registers liegt, — eine Aufgabe, die es um so besser erfüllt, je weniger 
Personen darin eingetragen sind.*) 
*) Das Börsengesetz vom 8. Mai 1908 hat das Verbot des Getreideterminhandels bei 
behalten, dagegen das Börsenregister beseitigt; börsentermingeschäftsfähig sind jetzt in erster 
Linie die im Handelsregister eingetragenen Vollkaufleute, s. § 68 und 8 53 des Gesetzes. — G. M. 
Mollat, Volkswirtschaftliches Luellenbuch. 4. Ausl. 
16
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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