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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

3. Die Banknotenausgabe. 
281 
und für sich nur in derselben Weise, wie es seitens dieser geschieht, nämlich nur als 
Umlaufsmittel, nicht als Preismaß, nicht als Währung. 
Sie „verdrängt" also allerdings das bare Geld, oder, was im Effekt auf 
dasselbe hinauskommt, aber doch zu unterscheiden ist, sie ermöglicht es, eine fomt 
notwendige Vermehrung des Münzumlaufs zu unterlassen (deutsche Verhältnisse von 
1850—1870); dasselbe gilt jedoch von der Zirkulation girierter Wechsel, voin 
OleurlnAbouse-System rc. 
Nur tritt in der Regel eine dem Grade nach stärkere Einwirkung der Bank 
note hier hervor, was sich aus gewissen spezifischen Eigentümlichkeiten der Bank 
note erklärt. Letztere wird gewöhnlich von besonders akkreditierten Emittenten, 
größeren Banken ausgestellt. Derjenige, welcher mit ihr Zahlung leistet, haftet 
nicht, wie beim Wechsel, mit für sie. Die Note ist als Jnhaberpapier formlos zu 
übertragen, wie Münze, sie lautet auf runde, öfters bis herab auf ziemlich kleine 
Beträge und paßt sich so mehr als die meisten anderen Geldsurrogate rc. den 
Zahlungsbedürfnissen ähnlich wie die Münze bequem an. 
Banktechnische und bankpolitische Kautelen in betreff der 
Banknoten. Solche folgen allerdings aus dem spezifischen Wesen und der 
Verkehrsfunktion der Note. Aus dem vorausgehenden sind nachstehende Punkte 
abzuleiten. 
1. Die Banknoten sollen nur gegen Münze oder, soweit sie nicht bar gedeckt 
(fälschlich kurzweg genannt: „gedeckt") sind, in sicheren kurzfristigen Darlehen, daher 
am besten nur in der Wechseldiskontierung ausgegeben werden: System der „bank 
mäßigen Deckung". 
2. Die Annahme der Noten im Verkehr in Zahlung soll nicht nur rechtlich, 
sondern auch tatsächlich eine wirklich freiwillige, wegen der Gewißheit des Parikurses 
und der leichten Einlösung unbedenkliche sein. Zu diesem Zweck sind folgende 
Einrichtungen im Bankbetriebe bez. Bestimmungen des Bankrechts notwendig: 
a) Die Noten erhalten keinen gesetzlichen Zwangskurs im Privatverkehr. 
bi Die Noten werden nicht oder nur bedingt bei öffentlichen Kassen in Zahlung 
angenommen, letzteren Falles auch von diesen Kassen bei der Bank nach Belieben 
zur Einlösung präsentiert. 
a) Die Noten sind bei zentralisiertem Bankwesen außer am Hauptsitz in der 
Regel auch an den Filialen, mindestens an Hauptfilialen und hier innerhalb einer 
kleinen Frist (wenige Tage) einzulösen, bei dezentralisiertem Bankwesen müssen sie 
an größeren Verkehrsplätzen, außer am Domizil der Bank, einlösbar fein. 
di Die Noten einer Bank sind an allen ihren Filialen, ferner entweder nach 
freiwilliger Vereinbarung (Schottland, Massachusetts, Schweizer Konkordatsbanken) 
oder auch nach gesetzlicher Vorschrift (Nordamerika, Deutsches Bankgesetz) von allen 
Banken untereinander in Zahlung anzunehmen, nur ausnahmsweise aber die 
fremden Noten von der empfangenden Bank wieder in Zahlung auszugeben, 
vielmehr unter den Banken auszutauschen, bezw. einzulösen („Noten-Austausch- 
system"). 
e) Die Einlösung hat prompt während einer genügend langen täglichen 
Stundenzahl zu geschehen. 
kl Noten unter einem nach Landesverhältnissen und mit Rücksicht auf die 
Währungs- und Münzzustände zu bestimmenden Minimal-Wertbetrage sind zu 
verbieten. 
3. Mit der Notenausgabe wird zweckmäßig das Depositen-, Kontokorrent- 
und Scheckgeschäft verbunden. 
Die privat- und volkswirtschaftlichen Leistungen des Notengeschäfts 
sind in einer Hinsicht prinzipiell dieselben wie diejenigen des Depositengeschäfts. Es
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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