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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

B48 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen. 
Betrachten wir uns nun die Tätigkeit des Handelskammer 
sekretärs etwas näher, so zeigt sich ein außerordentlich verzweigtes Arbeitsfeld, 
das mit der Größe der Kammer und deren Interessen an Vielgestaltigkeit und Um 
fang zunimmt. Ja man darf sagen, daß es kaum eine Tätigkeit im öffentlichen 
Leben geben mag, die so verschiedenartige Materien zu behandeln hat. Es kommt 
ihr in dieser Beziehung höchstens die des Rechtsanwalts nahe, mit der die Tätigkeit 
des Sekretärs einer Handelskammer überhaupt manches Verwandte hat. In erster 
Linie sind es Gesetzgebungs-, Verkehrs-, Zollangelegenheiten, die zu bearbeiten sind. 
In der Gesetzgebung kommen in Betracht Fragen des Handels-, Wechsel-, Seerechts, 
des Konkursrechts, der Patentgesetzgebung, des Versicherungsrechts, des Gewerbe 
rechts, insbesondere des in der Gewerbeordnung geregelten, der Börsen- und der 
Steuergesetzgebung, ferner eine Menge Fragen des partikularen Verwaltungsrechts 
usw. Auf dem Gebiete der Verkehrsangelegenheiten handelt es sich natürlich haupt 
sächlich um das Eisenbahnwesen (Personen- und Gütertarife, Zugverbindungen, Er 
richtung von Eisenbahnlinien) sowie das Post- und Telegraphenwesen. In Zoll 
sachen stehen im Vordergrund die Zolltarife und die Handelsverträge, die ja gegen 
wärtig eine ganz besondere Bedeutung gewonnen haben. Dazu kommt in vielen 
Fällen, besonders bei größeren Kammern eine ausgedehnte Verwaltungstätigkeit, da 
vielfach die Kammern eigene Gebäude haben oder ihnen die Verwaltung von Lehr 
anstalten, Börsen usw. übertragen ist; auch hat der geschäftsführende Sekretär einen 
manchmal ziemlich zahlreichen Stab von Beamten unter sich, deren Arbeiten sowie 
Anstellungs- und Entlassungsverhältnisse ihm zu mehr oder weniger selbständiger 
Beaufsichtigung und Verfügung übertragen sind. Ferner hat der Sekretär den 
ziemlich ausgedehnten Schriftwechsel und den persönlichen Verkehr mit den im 
Bezirk eingesessenen Kaufleuten, mit andern Kammern und Behörden jeder Art zu 
leiten oder selbst zu besorgen, je nachdem ihm Hilfskräfte zur Seite stehen oder es 
die Wichtigkeit der Angelegenheiten erheischt. 
Diese Vielseitigkeit der Arbeit des Sekretärs, die natürlich nur in ihren Haupt 
zweigen und in großen Zügen gegeben werden kann, führt zu der weiteren Frage, 
welche Vorbildung ein Sekretär haben muß. Ist er Jurist, Nationalökonom, Kauf 
mann oder was sonst? Wollte man einen idealen Handelskammersekretär zeichnen, 
so müßte dieser ausgerüstet sein mit der Urteilsschärfe des Juristen, mit dem Forscher 
drang des Nationalökonomen und dem weiten, praktischen Blick des Kaufmanns; er 
müßte aber gleichzeitig die Bildung von allen dreien haben. 
Dem Charakter des Kaufmanns entsprechend binden sich die Kammern in der 
Wahl ihrer leitenden Beamten nicht an ein Schema, sondern sie nehmen diejenigen, 
die ihnen jeweils ihrer ganzen Ausbildung, ihrem Lebensgang, ihren Erfahrungen 
nach als die geeignetsten erscheinen. Das Bestehen bestimmter Examina (Assessor 
examen, juristisches oder philosophisches Doktorexamen) ist zwar von manchen 
Kammern vorgeschrieben, und eine abgeschlossene akademische Bildung wird von den 
meisten vorausgesetzt, aber eine bestimmte Regel besteht nicht. Auch die bestehenden 
Handelskammergesetze haben den Kammern in dieser Hinsicht völlig freie Hand ge 
lassen. 
Dementsprechend ist auch die Vorbildung der Sekretäre außerordentlich ver 
schieden, und sollte man es zeichnerisch darstellen, so würde das ein sehr bunt 
scheckiges Bild geben. Es sind Rechtsanwälte, ehemalige Richter, frühere Referen 
dare, Kaufleute mit nachfolgender Hochschulbildung, Nationalökonomen, Hochschul 
dozenten, ehemalige Offiziere, frühere Philologen uff. Die Juristen und National 
ökonomen überwiegen und werden auch gern bei Anstellungen bevorzugt. Manche 
werden versucht sein zu sagen, daß es unter allen diesen zum großen Teil aus anderen 
Berufsständen herübergekommenen Leuten wohl viele weniger gute Elemente geben
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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