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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Industrie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

5. Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881. 421 
Bäckereien, Obst- und Fischläden sowie Bahnhofsbuchhandlungen. An welchem Tage 
die Ladeninhaber frei geben, bleibt ihrer im Januar zu treffenden und für ein Jahr 
alsdann gültigen Abstimmung überlassen. 
Das Ladengesetz von 1904 mit seinen Novellen bestimmte den Schluß der 
Läden in der Weise, daß, wenn in ihnen einschließlich des Besitzers zwei oder mehr 
Personen tätig wären, an vier vollen Arbeitstagen das Geschäft zwischen 6 Uhr 
abends und 8 Uhr morgens, an einem Tage von 9 Uhr abends bis 8 Uhr morgens 
geschlossen sein müßte. Die Höchstarbeitszeit für die Ladenangestellten beträgt 
52 Stunden wöchentlich. Von Sonnabend mittag 1 Uhr bis Montag früh sind, sofern 
nicht etwa ein anderer Wochennachmittag als freier bestimmt worden ist, alle Läden 
geschlossen, ebenso wie an den übrigen Tagen von 5 Uhr oder 6 Uhr nachmittags 
ab fast nichts mehr geöffnet ist. 
Es kann kaum überraschen, daß auch eines Tages eine Abordnung der neusee 
ländischen Dienstboten beim Ministerpräsidenten erschien und einen gesetzlich freien 
Nachmittag verlangte. Es soll Seddon nicht leicht gewesen sein, den Forderungen 
der stimmberechtigten Dienstmädchen und Köchinnen Widerstand zu leisten, aber über 
seine Versprechungen hinaus haben die Mädchen nicht viel erlangt. Tatsächlich jedoch 
genießen sie, wenn auch ohne Gesetz, einen halben freien Tag in der Woche und 
sind meistens auch von 7 Uhr abends ab frei. 
Auf dem Gebiete der Jugendfürsorge hat sich Australien, wenigstens so 
weit als es die Jugendgerichtspflege betrifft, die Einrichtung einiger amerikanischer 
Unionsstaaten zum Vorbilde genommen. Aber in bezug auf den eigentlichen Kinder 
schutz übertrifft Australien die Vereinigten Staaten enorm, in welchen ja zum Teil 
noch ganz barbarische Kinderausbeutung herrscht. Und innerhalb Australiens ist 
es wieder Südaustralien, welches das schärfste Kinderschutzgesetz der Welt hat. Seit 
1895 darf sich dieser Staat rühmen, eine Mustergesetzgebung eingeführt zu haben. 
Elternlose verwahrloste und verbrecherische Kinder werden nicht in Anstalten, sondern 
in Familien untergebracht. Der Überwachung dieser Waisen dient ein aus 12 Mit 
gliedern bestehender staatlicher Waisenrat, der unter dem Minister des Innern steht 
und sein Amt unentgeltlich ausübt. 
Es sind zum großen Teil nicht nur humane, sondern auch Gründe der Be 
völkerungspolitik, welche den weitgehenden Kinderschutz in Süd- 
a u st r a l i e n erklären, und man hat es denn auch erreicht, daß hier die Kinder 
sterblichkeit die geringste der ganzen Welt ist. 
So glänzend die südaustralischen Erfolge sind, so fraglich ist es aber 
auf der anderen Seite, ob, was für einen Staat mit % Million Menschen möglich 
ist, sich auch dort durchführen läßt, wo nicht % Million, sondern 62 Millionen 
Menschen wohnen. 
5. Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft 
vom 17. November 1881. 
Von Paul Kaufmann. 
Kaufmann, Rede fbeim 28jährigen Jubiläum der Unfall- und der Invalidenver 
sicherung in Berlin am 1. Oktober 1910.] In: Das Jubiläum der Unfall- und der Invaliden 
versicherung. Bericht über die Feier, herausgegeben vom Festausschuß. Berlin, Behrend & Co., 
1910. S. 60—68. 
In der Geburtsstunde des neuen Deutschen Reichs hatte der siegreiche Kaiser 
gelobt, daß er und seine Nachfolger an der Kaiserkrone allezeit Mehrer des Reichs 
sein würden. Aber nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und 
Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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