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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Industrie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

426 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc. 
Tätigkeit war das Verständnis der Arbeiter für die Grenzen des Erreichbaren ge 
fördert worden. Sie hatten erfahren, daß der Staat nicht bloß eine notwendige, 
sondern auch eine wohltätige Einrichtung sei. Es war deshalb von Bedeutung, daß 
dem Invalidenversicherungsgesetz von 1899, und zwar zum ersten Male bei einem 
sozialpolitischen Gesetz, auch von der äußersten Linken im Reichstage zugestimmt 
wurde. Auch darauf ist hinzuweisen, wieviel unerquicklicher sich in anderen Industrie 
staaten das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestaltet hat. Dort 
werden die wirtschaftlichen Kämpfe ungleich gewalttätiger und erbitterter geführt, 
als es in Deutschland dank seiner umfassenden Arbeiterfürsorge der Fall ist. Ohne 
diese wären die Machtfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern voraussichtlich 
auch bei uns viel schärfer zum Austrag gebracht worden. Das will auch was bedeuten. 
Jedenfalls berechtigt das Vergangene, mutig vorwärts zu schauen. Die Früchte einer 
guten Tat reifen oft langsam. Auf die Dauer können sie nicht ausbleiben. Auch 
Seine Majestät Kaiser Wilhelm 11. hat in seinem von hohem sozialen Pflichtgefühl ge 
tragenen Erlasse zum fünfundzwanzigsten Gedenktage der Nooemberbotschaft dem Ver 
trauen auf den endlichen Sieg gerechter Erkenntnis des Geleisteten Ausdruck gegeben. 
Seine Majestät Kaiser Wilhelm II. hat in seinem von hohem Pflichtgefühl getragenen 
Erlasse zum fünsundzwanzigsten Gedenktage der Novemberbotschaft dem Vertrauen 
auf den endlichen Sieg gerechter Erkenntnis des Geleisteten Ausdruck gegeben. 
Schließlich darf nicht übersehen werden, was auch in dem Arbeitererlasse unseres 
Kaisers vom 4. Februar 1890 anerkannt ist, daß die wesentlich auf Hebung der wirt 
schaftlichen Lage des Arbeiterftandes gerichtete Versicherung im Verein mit weiteren 
Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung den friedlichen Ausgleich der Inter 
essen zwischen Unternehmern und Arbeitern herbeiführen sollte. Auf einem der 
Wege zum sozialen Frieden, in der Arbeiterversicherung, schreitet Deutschland an der 
Spitze aller Kulturstaaten. Möge es unter dem Schutze einer mächtigen, einigenden 
Reichsgewalt in schöpferischer Kraft auch die Wege zu finden wissen, welche unmittel 
bar zu den Herzen der Arbeiter führen und diese überzeugen, daß nicht nur die 
Arbeitskraft, sondern auch der Mensch und Mitbürger in ihnen geschätzt und geachtet 
wird. 
6. Die Einrichtung der deutschen Arbeiterversicherung und 
ihre Leistungen in den ersten 25 Jahren ihres Bestehens 
(1885—1909). 
Vom Arbeitsausschüsse der Sonderausstellung „Die deutsche 
Arbeiterversicherun g". 
Die deutsche Arbeiterversicherung. Merkblatt aus Anlaß der Internationalen 
Hygieneausstellung Dresden 1911 und der Internationalen Industrie- und Gewerbeausstellung 
Turin 1911. Herausgegeben von dem Arbeitsausschüsse der Sonderausstellung „Die deutsche 
Arbeiteroersicherung". sOhne Ort und Jahr.j 
Die Arbeiterversicherung setzt sich zum Ziele, die Arbeiterschaft gegenüber den 
unvermeidlichen Gefahren und Schäden ihres Berufs in ihrem wirtschaftlichen Leben 
zu sichern. 
Jeder Arbeiter und jede Arbeiterin*) im Deutschen Reich 
*) Der allgemeinen zwangsweisen Krankenversicherung unterliegen noch nicht: 
Hausgewerbetreibende, landwirtschaftliche Arbeiter und Dienstboten. — Die Unfallver 
sicherung betrifft vornehmlich die Großgewerbe. Ausgeschlossen ist ein großer Teil des 
Handwerks und Kleingewerbes, der Hausindustrie und des Handelsgewerbes. — Der 
Invalidenversicherung unterliegt noch nicht der größte Teil des Hausgewerbes. —
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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