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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünfter Teil. Verkehr
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

7. Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung. 555 
schüft dazu benutzt werden sollte, die andern Staatsbahnsysteme, wie sie sich nun 
abzurunden begannen, wenigstens zu einer vernünftigen Finanz- und Tarifpolitik 
zu zwingen. 
Allein ehe er dieses in seinen nächsten Zielen partikularen Weges völlig zog, 
suchte er noch ein letztes Mal, vom Februar bis zum Mai 1879, die Sympathieen 
des Bundesrates für ein Reichsgesetz zur Regelung des Gütertarifwesens, einen 
Reichseisenbahnrat und ein Eisenbahnverwaltungsgericht des Reiches zu gewinnen. 
Vergebens. 
Darauf ging er rücksichtslos von preußischer Seite aus vor. Schon hatten 
Minister, die sich seinen neuen Anschauungen nicht ganz anzubequemen vermochten, 
Camphausen, Achenbach, weichen müssen; und bereits im März 1878 hatte der 
Eisenbahnminister Maybach, bald der tatkräftige Meister der preußischen Ver 
staatlichung, sein Amt übernommen. Jetzt wurde keinen Augenblick mehr gesäumt. 
Im Jahre 1875 waren 44% % der Kllometerlänge der damaligen preußischen Eisen 
bahnen in Privatverwaltung gewesen; und anfangs April 1879 gehörte mehr als 
die Hälfte des preußischen Eisenbahnnetzes dem Privatbahnsystem an. Schon 1883 
auf 1884 aber war Preußen im staatlichen Besitze der wichtigsten Linien in allen 
seinen Provinzen, und bis Ende Februar 1885 waren zwanzig Vollbahnen mit 
7859 Ion Schienenlänge durch Ankauf für etwas über 800 Millionen Ji verstaatlicht. 
Schon griffen nunmehr die preußischen Staatsbahnen allenthalben über die politischen 
Grenzen des Staates hinaus: in Wahrheit war Preußen auf dem Wege, sich 
mindestens alle großen Linien und damit die verkehrspolitische Beherrschung zunächst 
Norddeutschlands zu sichern. 
7. Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung. 
Von Walter L o tz. 
L o tz, Verkehrsentwickelung in Deutschland 1800—1900 (fortgeführt bis zur Gegen 
wart). Sechs volkstümliche Vorträge. 3. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1910. S. 42—46. 
Norddeutschland wird von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung gegen 
wärtig eisenbahnpolitisch durchaus beherrscht. Auch für diejenigen Maßnahmen, durch 
welche die Interessen außerpreußischer norddeutscher Gebiete, Hamburgs, Bremens, 
der thüringischen Staaten usw. berührt werden, ist die preußische Staatsbahnver 
waltung nicht den Volksvertretungen dieser Gebiete, sondern nur dem preußischen 
Landtage Rechenschaft schuldig. Auch die Überschüsse, welche das außerpreußische 
Norddeutschland den Bahnen Preußens verdienen hilft, fließen lediglich der preußi 
schen Staatskasse zu. Für die norddeutschen Gebiete — vielleicht mit Ausnahme von 
Mecklenburg und Oldenburg — ist der Erfolg der gegenwärtigen Lösung der Ver 
staatlichungsfrage: weniger Einfluß und weniger Finanzvorteil, als wenn das 
Reichseisenbahnprojekt verwirklicht worden wäre. 
Ein Ereignis von einer Bedeutung, die kaum überschätzt werden kann, war 
die Herbeiführung einer Eisenbahngemeinschaft, die seit dem 1. April 1897 Preußen 
und Hessen-Darmstadt umfaßt. In den gemeinschaftlichen Betrieb wurden die vor 
malige Hessische Ludwigsbahn, die oberhessischen Eisenbahnen und die hessischen 
staatlichen Nebenbahnen einbezogen. Hessen wurde bei dem Abkommen von Preußen 
vorteilhaft bedacht. Indessen der Finanzvorteil und der Einfluß des hessischen Staates 
wäre vielleicht, wenn es seiner Zeit zur Verwirklichung des Reichseisenbahnprojekts 
gekommen wäre, wohl ebensosehr zu wahren gewesen. Unwillkürlich erinnerten 
Kenner der Geschichte des Deutschen Zollvereins anläßlich des preußisch-hessischen 
Eisenbahnabkommens daran, daß der allgemeinen deutschen Zolleinigung zunächst
	        

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Le Problème de La Marine Marchande. Berger-Levrault & Cie., 1901.
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