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Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

Monograph

Identifikator:
891221816
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-76666
Document type:
Monograph
Author:
Neurath, Otto http://d-nb.info/gnd/118587420
Title:
Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Georg D. W. Callwey
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (231 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

192 - 
in letzter Linie aufs engste mit naturalen Vorgängen, mit Produktion und Ex 
port, Verbrauch und Import Zusammenhängen. Wenn wir heute von einer 
„schlechten Valuta“ sprechen, so drücken wir damit zum Teil aus, daß das 
deutsche Geld im Auslande nicht gern genommen wird, weil Deutschland für 
dies Geld keine Waren zu liefern imstande oder willens ist. Wirklich durch 
geführte Ausfuhrverbote können die Valuta schädigen, selbst dann, wenn ge 
nügend viel Waren im Inlande vorhanden sind. Deutschland kann dagegen 
seine Valuta verbessern, wenn es Waren in genügendem Maße abgibt, wobei 
drr Preis infolge der allgemeinen Not eine wesentlich geringere Rolle als in 
Friedenszeiten spielt. Zahlungen ins Ausland leisten heißt im gewissen Sinne 
die Verpflichtung auf sich nehmen, dem Auslande späterhin Waren oder Lei 
stungen irgendwelcher Art zur Verfügung zu stellen. Ein Staat, welcher in 
großen Mengen Waren einführt, Zahlungen leistet und dann ein allgemeines 
Ausfuhrverbot erläßt und durchführt, Ankäufe von Grund und Boden durch 
Ausländer verhindert, die Beteiligung derselben an Unternehmungen verbietet, 
bewirkt damit eine Art Bankerott. Die im Auslande befindlichen Gelder 
und Anweisungen, welche auf diesen Staat lauten, werden damit wertlos. 
Zwischen diesem äußersten Fall und dem freien Verkehr gibt es zahlreiche 
Zwischenstufen. Die Aus- und Einfuhrverbote gestalten sich immer mehr zu 
einem geschlossenen Ganzen aus, und es ist zunächst nicht abzusehen, wann 
diese Bewegung, welche grundsätzliche Veränderungen der ganzen deutschen 
Geldordnung mit sich bringt, ihr Ende erreicht. 
Die Weigerung Schwedens, Gold in Zahlung zu nehmen, hing in gewissem 
Sinne mit der Überzahl an Ausfuhrverboten zusammen, fehlte doch die Sicher 
heit, für dies Gold jederzeit Waren erhalten zu können. Wer nur Geld, 
aber keine Ware hat oder versprechen kann, tritt heute wesentlich zurück. 
Die Aus- und Einfuhrverbote erzwingen, wie wir sahen, Vereinbarungen 
über Ausfuhr und Einfuhr von Waren ; in ähnlicher Weise bedingen die Preis 
festsetzungen seitens der Regierungen und Zentralen, daß die Kompensations 
verträge in steigendem Maße auch Preisbestimmungen aufnehmen. Was 
hilft einem Staat das Recht, bestimmte Waren aus einem anderen Staat be 
ziehen zu können, wenn die Preise ins Ungemessene gesteigert werden? Auf 
die Einzelheiten solcher Abmachungen, insbesondere aut den gegenseitigen 
Schutz vor Bewucherung durch Lieferanten einzugehen, ist hier nicht der Ort. 
Aber die Abmachung, daß bestimmte Warenarten und bestimmte Waren 
mengen zu mehr oder weniger bestimmten Preisen aus- und eingeführt werden, 
genügt noch nicht. Die liefernden Unternehmer können Schwierigkeiten machen, 
die Eisenbahnen können mit der Beistellung von Transportmitteln zögern. In 
den Kompensationsverträgen, welche die Schweiz und Deutschland miteinander 
getroffen haben, wird daher ausdrücklich festgesetzt, daß die Regierungen die 
Lieferungen bei den Lieferern betreiben und den Transport der 
Waren fördern werden. Die Wichtigkeit solcher Abmachungen erhellt 
daraus, daß die Möglichkeiten, ohne Änderung der Gesetze bestimmte Maß 
nahmen zu verhindern, sowohl für Private wie für Behörden zahllos sind. Als 
die österreichische Regierung auf die Raffinerie Limanowa einige Jahre vor 
dem Krieg einen erheblichen Druck ausüben wollte, verzögerte sie die Bei 
stellung der Zisternenwagen, ließ die Fernsprecher abhängen — wozu sie ohne 
weiteres in der Lage war, weil nach österreichischem Recht kein Benutzungs 
recht der Partei besteht — und kündigte die Schleppgleise. Derartige Maß 
nahmen größeren und kleineren Stils spielen dort, wo Verwaltungswirtschaft 
und Verkehrswirtschaft Zusammentreffen, immer eine große Rolle. Eine nicht 
unwichtige Aufgabe verwaltungswirtschaftlicher Studien könnte es sein, fest 
zustellen, welche Eingriffe ähnlicher Art innerhalb der bestehenden 
Ordnung dem Staate und gewissen privaten Stellen möglich sind. Dies zu 
wissen, ist sowohl für jene von Wichtigkeit, welche mit Besorgnis den Leviathan 
Staat sich regen sehen, der erst allmählich sich seiner Kräfte bewußt wird, als 
auch für jene, welche im Staat den Hort der Ordnung und Sicherheit be 
grüßen und möglichst viele Änderungen der Wirtschaftsordnung kurzerhand 
auf dem Verwaltungswege durchführen wollen. 
Der einfachste Fall des Kompensationsverkehrs liegt wohl vor, wenn einfe
	        

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Le Secours de Chômage En Belgique Pendant L’occupation Allemande. 1926.
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