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Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes

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Bibliographic data

fullscreen: Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes

Monograph

Identifikator:
893656046
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10254
Document type:
Monograph
Author:
Striemer, Alfred
Title:
Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes
Place of publication:
Müchen
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (31 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes
  • Title page
  • Contents
  • Forschungs-Institute für den industriellen Mittelstand
  • Die Exportvereinigung im Fachgebiet
  • Gegenwarts- und Zukunftsarbeit im industriellen Grossbetrieb
  • Die Doppelstellung im Konsulatwesen
  • Die Dringlichkeitsfrage sozialer Aufgaben
  • Die Fabrikzeitung
  • Zur Jugendbewegung
  • Der Schutz der Arbeitswilligen
  • Die Unsittlichkeit im Erwerbsleben
  • Zeitgemässe Werkorganisation
  • Die konfessionelle Zerrissenheit im Mittelstand
  • Das Mittelstandsproblem
  • Schlusswort

Full text

30 
Der Bürgerstolz 
Ordensgemeinschaft zur Pflege der sittlichen Kräfte schaffender Männer. 
Eine Anregung. 
Z weck der Gesellschaft ist die Sammlung solcher Staatsbürger, denen der Geld 
erwerb nicht Endzweck ihrer Arbeit ist, sondern das sittliche Bedürfnis, Geld ohne 
rücksichtslose Ellbogenfreiheit zu erwerben, um dem Gemeinwohl zu dienen. 
Die Gesellschaft verlangt von ihren Mitgliedern, dass ihnen die Anerkennung ihrer 
Mitbürger für ihre treue Arbeit und ihre Ernennung zu Meistern höher steht als die 
käufliche Erwerbung von Ehrungen durch Geldopfer. 
Nicht der Eifolg, ein grosses Vermögen erworben zu haben, soll Befriedigung ge 
währen, sondern das Bewusstsein, das Geld erworben zu haben, ohne dass berechtigte 
Beschwerden gegen den Erwerber erhoben werden können, er habe die Not- oder 
Zwangslage anderer ausgenutzt, er habe Handlungen begangen, um Vermögensvorteile 
sich zu verschaffen, die ein Mann von sittlicher Treue, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit 
nicht vor sich selbst und seinem Orden verantworten könnte. 
Die Mitglieder haben die sittliche Pflicht, Konkurrenten, die das Feld vor ihnen 
räumen müssen, nicht ihrem Schicksal zu überlassen, sondern nach ihnen zu sehen, ihnen 
zu helfen, sich zu bemühen, ihnen eine andere, angemessenere Existenz zu schaffen, wenn 
es notwendig ist, Angestellte und Arbeiter, die sie entlassen, vor dem Elend zu bewahren, 
sich in ihren Dienst zu stellen, um ihnen zu einem anderen Unterkommen zu verhelfen, 
soweit es möglich ist. 
Die Gesellschaft arbeitet in voller Oeffentlichkeit, die Mitgliederlisten sind 
öffentlich, die Aufnahmen und Bewerber werden vor der Aufnahme erst öffentlich 
bekannt gegeben. 
Die Gesellschaft sammelt die Mitglieder in Arbeitssitzungen. Sie gibt durch Vorträge 
über staatsbürgerliche Erziehung Anweisungen für das praktische Leben, die den 
Daseinskampf in sittlichen Bahnen erhalten sollen, sie bemüht sich, die tiefsten 
Charakterkräfte für das Arbeitsleben zu erwecken. Die Gesellschaft errichtet Beratungs 
stellen, die den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es gilt den Kampf 
gegen Unehrlichkeit und Unlauterkeit zu führen und sie vor Uebervorteilung zu schützen 
gegen die Macht wirtschaftlich Stärkerer. 
Der Orden errichtet Ehrengerichte und Schiedsgerichte, vor denen die Ordens 
mitglieder zu erscheinen haben, wenn Streitigkeiten unter ihnen zu schlichten sind oder 
Mitglieder gegen ihre höchste Pflicht, ihren guten Namen unter allen Umständen 
rein zu erhalten, verstossen haben. 
Für die Aufnahme sind weder das religiöse Bekenntnis, noch die politische Stellung 
von Einfluss, wohl aber der untadelige gute Ruf und Bürgen. 
Aufgenommen werden Männer in selbständigen und verantwortlichen Stellungen, die 
aktiv in den Erwerbskampf eingreifen, Handwerker, Industrielle, Kaufleute, Künstler, 
Gelehrte, Aerzte, Anwälte, Angestellte in leitenden Stellungen, Meister und auch in das 
Privatleben zurückgetretene Personen. 
Da die Mitglieder Männer ohne Makel sein sollen, so ist ihre Aufnahme an eine 
öffentliche Ausschreibung gebunden. In einer Aufnahmekommission, die zu strengster 
Verschwiegenheit verpflichtet ist, werden die Einwendungen gegen die Aufnahmen geprüft. 
Ein Staat kann nur auf einer sittlichen Grundlage ruhen, wenn diejenigen Bürger, 
die das Erwerbsleben beeinflussen, sittlich auf der Höhe stehen und sich ihrer Ver 
antwortung gegenüber ihren Mitmenschen bewusst sind, und die Regierung eines Staates 
nur auf Grund des sittlichen Wertes und nicht auf Grund blosser Geldopfer ohne 
Rücksicht auf ihren Ursprung, die Bürger ehrt. 
Die sittliche Hebung eines Volkes muss von oben nach unten, nicht von unten 
nach oben erfolgen, denn das Volk braucht Leuchttürme und Leuchtfeuer, Vorbilder, 
die ihm den Weg weisen.
	        

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Ueber Einige Verwaltungseinrichtungen Und Das Tarifwesen Auf Den Eisenbahnen Englands. Vahlen, 1876.
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