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Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Monograph

Identifikator:
101034126X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20183
Document type:
Monograph
Author:
Arndt, Adolf http://d-nb.info/gnd/117662690
Title:
Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
Edition:
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
J. Bielefelds Verlag
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (288 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die schlesischen Goldrechte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

Kuba 
Quba. 
Bertirngsverhältni8: . 
Gegenfeitige Meiftbegünftigung. Sin Vertrag befteht nicht. 
deutfdhe Konfulate: | 
Havana (G u. A), Matanzas (VI, Santiago de Cuba (K). 
Sefchäftsfprache: 
NN Me mcben auch enalifc. 
Berfandvorfchriften. 
Rechnungen: 
Zu jedem Paket over jeder SGefamtfendung (mehrere Pakete 
in den gleichen ESmpfjänger) ift eine KXonfuklatsrednung in 
Hinffacdher Ausfertigung auszuftellen, die von einem fuba- 
ıifchen Konfulat beglaubigt werden muß, wenn ein Jokches 
am Mırfgabeort vorhanden {jit. Der Abfender erhält eine 
MHusfertigung zurück, die er dem Empfänger unmittelbar zu 
überfenden Hat, Befindet ih kein kubanifhes Konfulat am 
Mufgabeort, jo muß der Abfender die zu jedem Paket oder 
jeder Gefamtfendung gehörige KonfulatZredhnung unbeglau- 
biat im fünffacher Ausfertigung unmittelbar an den 
Empfänger fenden. 
3oflinhaltsernärungen: . . . 
Sedem Paket find zwei Zolinhaltserkfärungen in fran- 
öfifcher Syrache beizufügen. 
Koanfulatsfakturen: 
Den Sendungen werden zwei beglaubiate RKonfulatsfakturen 
beigefügt, melde der Fabrikant oder Verkäufer der Waren 
jedhSfach auszufertigen Hat. €3 find die vorgefchriebenen 
Ronfitlatsformulare zu verwenden. Die Fakturen follen in 
panifcher oder englifher Sprache wahrheitgemäß aufge- 
macht werden, ohue AWbänderungen, Streichungen, noch 
Rafuren; fie find auf fejtem Pabier nit unausStöfchlicher 
Tinte zu fOreiben. Für Habana find Hinf, für alle anderen 
Häfen vier AbfHriften erforderlich, Bei Verwendung von 
SOreibmafchinenfchrift mırz daS Original vorgelegt werden; 
Die übrigen AuzZfertigungen fönnen Durdhfhläge fein. Sinp 
mehrere Blätter notwendig, Io find fie aneinander zu Heften 
und die Deklaration {ft auf daS Teßte Blatt zu Ichreiben 
Zie müjffen enthalten: Die Namen des AbfenderS, ESmpfän- 
zer8 und Schiffes, Marke und Nummern, Befhreibung der 
Ware (unter Angabe des Materials, aus welchem fie Defteht; 
3. B. bei Melfern, ob au3Z Eifen oder Stahl, mit Holz- oder 
Hornariffen bei Schuhen, ob aus Leder mit oder ohne 
Seinwandeinlage, vb für Männer, Frauen oder Kinder und 
die Grüße; bei Mafchinen, ob aus Stahl oder au3 Stahl 
und Mejfing oder anderem Metall; bei Möbeln, aus welcher 
Dokzart; KRoh- und Keingewicht (in Kilogramm); Einzel- 
preife und GSefamtivert, und zwar für jeden Artikel gefon- 
dert. 3 ijft zu empfehlen, die Breife in U.S.Y.-Dolkar- 
Währung anzugeben bezw. die Borfohriften der Empfänger 
Jinfichtlich der Wertdeflaration auf da3 genauefte ZU be- 
‚olgen. Nach Borichrift des Konfulatz muß die Endjumme 
jeder Faktura gegebenenfallg durch Umrechnung in Dollar 
Ingegeben werden. Dem KedhnungZbetrage find am Ende 
jeber Faktura fämtliche Unkoiten, wie Fracht, Spefen, Kon- 
iulatägebühren ufm. zuzujchlagen. Dieje Angabe kann jedoch 
'ortfallen, wenn der Vermerk „lJibre de gastos hast destino 
(franto Beftimmungsort) aufgenommen wird, Ant Schluffe 
jeder Faktura Hat der Ausiteller die folgende ESrflärung, 
Melche recht3gültig unterfchrieben merden muß, anzubringen: 
„Declara que soy el vendedor (0Der fabricante, DDeT produc- 
or) de las mercanicias Ela Sn la presenie ne 
/ que ciertos los precios emas particulares, C 
se consignan.“ Hierauf folat Angabe de3 Orte8, Datum 
Mb Unterfchrift, Much für Poftfendungen miütffen beafaubiate 
Xakturen beigebracht werben. 
„Die Vereinigung mehrerer Sendungen zu einer Faktura 
it nicht geftattet. Rorrefturen, RKafıtzen, Zujäße Oder 
ANenderungen find ur zuläffig, wenn fie dor der Deklaration 
in fpanifcher oder enakiicher Sprache heitätiat find. 
Um Fuße der Faktura haben Fabrikanten, Produ- 
‚enten, Berkäufer, Befißer oder Verlader in der oben vorge. 
cOHriebenen Form zu unterzeichnen. Hat niemand von ihnen 
einen WohHnfig in der Stabt, fo muß der Vorzeiger Der 
Kaktıura eine [Oriftliche Vollmacht vorzeigen. Jun Diefem 
yalle ift außer der erwähnten Deklaration, . die von Dem 
Vabrilanten ujw. unterzeichnet ijft, eine zweite vom Ver: 
;refer unterzeichnete Deklaration in fpanijcher Sprache Dei- 
urbringen. 
Zur Vermeidung von Strafen wegen Verlegung des 
Ronfulargefebes für den Fall, daß die Verjchtffer von 
Waren nach diefer Republik im Zweifel find, welcher Konful 
pie Sakturem zu bealaubigen hat, wenn €3 an ihrem Wohn- 
üiße feinen, wohl aber im Verichiffungshajen einen Tolchen 
Beamten gibt, oder wenn ein folcher wicht im Verfohiffungs- 
hafen, wohl aber am VBerkaufsort aufäffig {ft oder wenn an 
beiden Orten Konfuln vorhanden And: 
‚Die Fafktıren dürfen nah Wahl des VBerfchifferS ent- 
weder durch den Konful am Berkaufs=- oder Urfprungs- 
orte oder durch den des Verichiffungshafens beglaubigt 
werden, wenn an beiden Orten Konfuln find. 
Fall8 e8 am VBerkaufzort keinen Konful gibt, muß Die 
Beglaubigung Durch den des Verfhiffungshafens er- 
folgen, wenn Dort ein folcher anfäffig ift, oder umge- 
fehrt durch den Konful am Verkaufzorte, wenn e8 
feinen Konful im VBerfhiffungshafen gibt. 
3 Für Waren, die in einem ausSländijden Hafen{peiher 
[agern, von wo au fie nah Kuba verfchifit werben 
follen, und die in ihrem ErzeugungStande nicht von 
vornherein für einem Lrbanijchen Händler gekauft wor- 
den maren, find bei ihrer Verfchiffung und NHeber 
jemdung nach Kuba Die fonfularifchen Beglaubigungs: 
gebühren zu zahlen, falls in dem SHajen ein Konful 
feinen Si8 hat. 
Xonnoffentente: 
Das Konfulat verlanat zwei Ausfertigungen Der Konnofie- 
mente; Das Original wird beafaubiat, Die Kopie zurüc- 
behalten. Das vom Konful hHeakaubigte Konnoffenrtent {fi 
mit der Konfuklatafaktura dem Zolamt vorzulegen. Bei 
Berhuft des OriginalionnoffementS wird ein Duplikat Koften- 
{03 auggeftellt. KXonnofjemente über Waren im Werte von 
wenider alz 5 Dollar brauchen nicht beafaubiat zu merden 
MartierungSvorfchriften: 
MarkierunagsvortOriften beftehen nicht. 
tonfulataägebühren: 
Konnoffemente 1 Dollar, Konfulatafakturen: bis 4,99 Dollar 
— 0,10 Dollar, 5—49,99 Dollar — 0,50 Dollar, 50—200 
Dollar =— 2 Dollar, für jede weiteren 100 Dollar — 
0,25 Dollar, jede 2. Ausfertigung — 0,50- Dollar, Aende- 
tungen 5 Dollar, 1 Dollar = 4.40 RM., zahlbar im voraus 
‘4 Neichamart. 
Qolflborfchriften fiebe nächfte Seite
	        

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An Introduction to the Theory of Statistics. Griffin, 1927.
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