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Sozialismus und Regierung

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Bibliographic data

Object: Sozialismus und Regierung

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Sozialismus und Regierung
  • Title page
  • I. Der Staat
  • II. Das Wahlrecht
  • III. Die politische Organisation des Staates
  • IV. Die Partei und das Parlament
  • V. Die Demokratie und das Imperium
  • VI. Der sozialistische Staat
  • Contents

Full text

21 
verdient, und wessen Jahreseinkommen an Grundrenten 500 Pfund 
Sterling beträgt, wird vom Staate mehr begünstigt als ein Kaufmann, 
der das Zehnfache als Durchschnittsgewinn in den Geschäften ein 
streicht. Für ein wissenschaftliches System der staatlichen Steuer 
gesetzgebung ist der Ursprung des Einkommens selbst noch wichtiger 
als seine Höhe 1 . Aus natürlichen Monopolen wie Grund und Bo 
den, aus politisch geschaffenen Monopolen wie Schanklizenzen, aus 
Überschüssen der Kommunalbetriebe wie Postämter, Gasversorgung 
und Straßenbahnen, mit anderen Worten, aus seinen eigenen Wert 
schöpfungen sollte dem Staate der größte leil seiner Einkünfte 
fließen. Auf diese Weise hätte nicht allein des Staates Finanzminister 
gefüllte Kassen, sondern auch die Reichtumsverteilung unter die Ein 
zelnen wäre gerechter, als wenn die Monopole wie gegenwärtig von 
Interessenten als Ausbeutungsmittel benutzt werden. Deshalb begeht 
der Staat eine Tat der Selbsterhaltung, wenn er sich seines Eigentums 
bedient, das er sich durch die gleiche Art von Dienstleistungen er 
worben hat, die den Einzelnen berechtigen, Eigentum zu besitzen und 
zu gebrauchen. 
C. STAAT UND GESELLSCHAFT 
ir müssen darauf achten, daß zwischen dem Staate und der Ge- 
’ ’ Seilschaft und zwischen dem Staate und den übrigen gesellschaft 
lichen Organen keine Verwirrung entsteht. Der Staat ist nur eins der Or 
gane der Gemeinschaft, die alle zusammen den Organismus Gesellschaft 
bilden. Daß Organismus und Organe und die Organe untereinander 
verwechselt werden, könnten viele Beispiele nachweisen, die sämtlich 
die üblen Wirkungen dieses Durcheinanders enthüllen würden. Nur 
auf ein Beispiel will ich hinweisen, auf die Beziehungen der Kirche 
zum Staate. Die Kirche ist eine Anstalt der Gemeinschaft zur Er 
füllung moralischer Zwecke und geistlicher Bedürfnisse und hat als 
solche ihren eigenen Stoff und ihre eigene Methode. Historisch ist 
1 Es wird manchmal behauptet, daß eine Abstufung der Einkommensteuer 
einer Unterscheidung hinsichtlich der Einkommenquelle gleichkäme, weil der 
gesellschaftlich hergestellte Reichtum notwendigerweise in der Regel einen viel 
größeren Bestandteil der großen als der kleinen Einkommen bilde. Flüchtig 
betrachtet, mag es der Fall sein, aber es berührt mein Argument nicht, weil 
jene, die eine abgestufte Einkommensteuer einem Steuersysteme vorziehen, das 
auf der Gattung der Einkommenquelle beruht, dies nur aus Gründen der be 
quemeren Erhebung tun. Jedoch geraten sie in eine endlose Verwirrung, wenn 
sie sich mit den Prinzipien der Billigkeit rechtfertigen wollen.
	        

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Sozialismus Und Regierung. Eugen Diederichs, 1912.
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