Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Taxämter oder private Schätzungen?

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Taxämter oder private Schätzungen?

Monograph

Identifikator:
898897718
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20842
Document type:
Monograph
Author:
Ecker, Alexander
Title:
Taxämter oder private Schätzungen?
Place of publication:
Essen-Ruhr
Publisher:
Verlag von W.F. Schulte
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (74 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Reformvorschläge
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Taxämter oder private Schätzungen?
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Wertschätzung städtischer Grundstücke zu Beleihungszwecken
  • II. Kritische Betrachtung der Schätzungsarten für Beleihungszwecke
  • III. Die Hilfsmittel der Wertschätzung zu Beleihungszwecken
  • IV. Reformvorschläge

Full text

-■■■ ' - ■ 40 ' 
lagen (Kaufpreise, Größenverhältnisse, Mietsangaben) verfügt und 
sie der Kommission unterbreiten kann, sondern auch durch 
seine stete Beschäftigung mit der Begutachtung der Gebäude- 
stenernutzungswerte und der Ergänzungssteuerwerte, durch Ver 
handlungen mit den Eigentümern, Erledigung von Berufungen und 
die Kenntnis der Oertlichkeit die notwendige Erfahrung in Be 
treff der in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisen kann." 
Kataster Kontrolleur Bothkegel tritt in der „Zeitschrift 
für Wohnungswesen" ebenfalls für Taxämter unter Heranziehung der 
Katasterkontrolleure ein. Er stellt folgende Gesichtspunkte in denlvor- 
dergrund. 
,,l) Es muß das Taxverfahren in die Hände von völlig un 
abhängigen und als zuverlässig bewährten Organen gelegt wer 
den, die unter staatlicher Aufsicht stehen und 2) es müssen 
Stellen geschaffen werden, in denen regelmäßig die statistischen 
Arbeiten zum Zwecke der Beschaffung zuverlässiger Schätzungsun 
terlagen ausgeführt und soweit wie möglich veröffentlicht werden." 
Anderer Meinung wie die voraufgeführten Stimmen ist die 
Handelskammer Bochum, sie will an der Taxe durch einzelne 
Sachverständige festhalten. Den gleichen Standpunkt vertreten fast 
alle Hypothekenbanken, hier und da taucht daneben auch der Ge 
danke auf, an der Taxe durch einzelne Sachverständige zwar 
festzuhalten, aber den Sachverständigen eine über die allgemeine 
Haftung hinausgehende Haftungsverbindlichkeit für die Richtigkeit 
der Taxen aufzuerlegen. 
von ganz hervorragendem Interesse sind die Vor 
schläge der hier in Frage kommenden Sachverständi 
gen selbst. Sie haben sich mit Sachverständigen anderer Fächer 
in Gutachtervereinen, sogenannten Gutachterkammern zusam 
mengeschlossen. Der Zweck derselben ist folgender: 
1. durch Zusammenschluß ihrer Mitglieder die gemeinsamen 
Bestrebungen, insbesondere die berufliche und wissenschaftliche 
Tätigkeit der Mitglieder auf dem Gebiete des Sachverstän 
digenwesens, zu fördern,' 
2. den Behörden und dritten Personen Vorschläge zu Einrich 
tungen und Maßnahmen zu unterbreiten, welche sowohl 
der Allgemeinheit, wie den Bestrebungen der Kammern im 
besonderen dienen können. 
Als Mitglieder können nur die für die Behörden ein für allemal 
vereidigten Sachverständigen aufgenommen werden. 
Die Mitgliedschaft verpflichtet in erster Linie zur völlig unab 
hängigen und zur gewissenhaftesten Erfüllung aller Obliegenheiten 
der Sachverständigen nach Maßgabe des von ihnen geleisteien Sach 
verständigeneides. S,ie gewährt andererseits Anspruch auf Unter 
stützung durch die Kammern als Ganzes, sofern die allgemeinen Be 
strebungen derselben hierdurch berührt werden.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Taxämter Oder Private Schätzungen? Verlag von W.F. Schulte, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.