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Taxämter oder private Schätzungen?

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Bibliographic data

fullscreen: Taxämter oder private Schätzungen?

Monograph

Identifikator:
898897718
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20842
Document type:
Monograph
Author:
Ecker, Alexander
Title:
Taxämter oder private Schätzungen?
Place of publication:
Essen-Ruhr
Publisher:
Verlag von W.F. Schulte
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (74 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Reformvorschläge
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Taxämter oder private Schätzungen?
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Wertschätzung städtischer Grundstücke zu Beleihungszwecken
  • II. Kritische Betrachtung der Schätzungsarten für Beleihungszwecke
  • III. Die Hilfsmittel der Wertschätzung zu Beleihungszwecken
  • IV. Reformvorschläge

Full text

BG 
zelheiten zu beachten. Mas hier mangelt, ist nur eine indivi 
duelle Taxe. Ls verbleiben damit nur noch die außerhalb des Ga 
rantiebezirks und seiner angrenzenden Gebiete erfolgenden Ausleihun 
gen. Auch hinsichtlich dieser Ausleihungen stehen den Sparkassen die 
Kaufpreise und die Ergebnisse der Grund- und Gebäudesteuerveran 
lagung zur Verfügung, allerdings sind sie hier von nur geringer 
Bedeutung, weil diese Unterlagen in nur schwacher Anzahl.fließen, 
fjicr muß dann eben verdoppelte Vorsicht einsetzen, wenn die Spar 
kassen nicht vorziehen, von den Beleihungen, zu denen sie nicht 
gezwungen sind, ganz abzusehen.Das letztere wird ihnen ja mehr 
oder weniger auch stark empfohlen. So läßt z. ö. die dem herren- 
hause vorgelegte Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes 
betreffend die Anlegung von Sparkassenbeständen in Inhaberpapie 
ren keinen Zweifel darüber, .daß die Staatsregierung auf diesem 
Standpunkt steht. 
In dem der 22. ordentlichen Verbandsversammlung des Uhei- 
nisch-lvestfälischen Sparkassen-Verbandes (1912) vorgelegten Aus 
zug aus den Ergebnissen der fachmännischen Kassenrevisionen des 
Sparkassenverbandes im Iahre 1911 heißt es: 
„Ausleihungen in Bezirken, die von der Sparkasse weit ent 
fernt liegen, sind unter Umständen bedenklich, da es für die Spar 
kassen mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft ist, die Sicher 
heit dieser Forderungen dauernd zu überwachen." 
Und gewissermaßen wie ein Echo klingt es, wenn wir noch 
hören, was das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung über 
den Unterschied zwischen örtlicher und auswärtiger Beleihung sagt. In 
dem Geschäftsbericht dieses Amtes für 1907 finden wir folgende Aus 
führungen : 
„Das Aufsichtsamt hat beobachtet, daß Unternehmungen, 
welche die Beleihungen auf ihr heimatgebiet beschränken, fast 
durchweg günstige Grgebnissezuverzeichnenhaben. 
Die ihnen hierbei zugute kommenden genauen Kenntnisse der ört 
lichen Verhältnisse, der Schätzer, Baustoffe, Arbeitspreise, die Mög 
lichkeit ständiger 'Besichtigung und Ueberwachung gewähren wohl 
zu beachtende Vorteile." 
„Einige Anstalten, die in der Heimat durchaus einwandfreie 
Beleihungen vornahmen, wurden an entfernteren Orten von ge 
ringerem Erfolge begleitet. Daß andere Unternehmen aber auch 
in entfernteren Gebieten gute Ergebnisse zu erzielen vermögen, 
ist ihrer vorzüglichen Organisation und der Sachkenntnis ihrer 
'Leiter zu danken." 
Alles in Allem ergibt sich hieraus, daßfürbald 
neun Zehntel ihrer Be leih u n g s g es ch äste den Spar 
kassen genau dasselbe, oft besseres Material, wie 
den Katasterkontrolleuren zur Verfügung st eh t, — 
das übrige Zehntel ist umstrittenes Gebiet, betreten die Spar 
kassen es, dann darf man ihnen nicht auch noch die Verantwortung 
abnehmen.
	        

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Taxämter Oder Private Schätzungen? Verlag von W.F. Schulte, 1913.
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