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Das Konkursverfahren

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Bibliographic data

fullscreen: Das Konkursverfahren

Monograph

Identifikator:
898983401
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-14637
Document type:
Monograph
Author:
Stern, Bruno http://d-nb.info/gnd/124543715
Title:
Das Konkursverfahren
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 160 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
§ 5. Die Konkursmasse
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Konkursverfahren
  • Title page
  • Contents
  • § 1. Wesen des Konkurses
  • § 2. Voraussetzungen der Konkurseröffnung
  • § 3. Konkursantrag
  • § 4. Die Konkurseröffnung
  • § 5. Die Konkursmasse
  • § 6. Erweiterung der Konkursmasse durch Anfechtung
  • § 7. Die Sicherung der Konkursmasse
  • § 8. Der Konkursverwalter
  • § 9. Der Gemeinschuldner
  • § 10. Wirkung der Konkurseröffnung auf einzelne wichtige bei Konkurseröffnung schwebende Rechtsverhältnisse
  • § 11. Sonderstellung einzelner Gläubiger
  • § 12. Rechtsstellung der Konkursgläubiger
  • § 13. Die Rangordnung der Konkursgläubiger, Vorrechte einzelner Konkursgläubiger
  • § 14. Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß
  • § 15. Die Anmeldung der Konkursforderungen
  • § 16. Die Prüfung und Feststellung der Konkursforderungen
  • § 17. Die Verteilung der Konkursmasse
  • § 18. Die Konkursbeendigung
  • § 19. Der Zwangsvergleich
  • § 20. Überblick über die Bestimmungen des Konkursstrafrechtes
  • Index

Full text

Vertragsverhältnis noch nicht bestand, abzuschließen 
aber darüber hinaus der wirtschaftlichen Vernunft, 
das heißt einem großen Maße gegenseitiger Wirt- 
schaftsfreiheit in Europa Tür und Tor zu öffnen. Die 
Österreichische Handelspolitik hat sich von Anfang 
an mit Nachdruck zum Ideal des Freihandels be- 
kannt. Die Aufhebung der widernatürlichen Wirt- 
Schaftsgrenzen und, solange dies noch nicht durch- 
führbar ist, wenigstens der Abbau der übermäßig 
hohen Zollmauern, die an diesen Grenzen aufge- 
türmt waren, wurde von Oesterreich immer wieder 
gefordert. Auch auf der Genfer Weltwirtschaftskonfe- 
venz des Jahres 1927 beherrschten Ideen und Formu- 
lierungen, welche von österreichischen Fachleuten zu- 
erst gefunden worden waren, die Debatten und gerade 
sie spiegelten sich in den Konferenzbeschlüssen wieder 
Ein unmittelbarer praktischer Erfolg war diesen Be- 
mühungen allerdings noch nicht vergönnt. Das euro- 
Päische Zollniveau hob sich fortwährend: 
anstatt sich zu senken, / daß schließlich auch 
Öesterreich gezwungen ‘war, trotz grundsätzlicher 
Aufrechterhaltung seiner bisherigen handelspolitischen 
V’endenzen, seinen aus dem Jahre 1906 stam- 
menden Zolltarif, dessen Sätze weit hinter denen 
der übrigen Staaten zurückgeblieben waren, den 
Beänderten Verhältnissen anzupassen. /In. rascher 
Folge wurden während der Jahre 1923/24/25 Han- 
delsabkommen oder Handelsverträge mit fast allen 
[ür den österreichischen Export wichtigen Ländern 
abgeschlossen, so daß zu Ende des ‚Jahres 1025 
handelsvertragsmäßige Bindungen mit Belgien, Bul- 
garien, China, Dänemark, Deutschland, Frankreich, 
Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Japan, 
Jugoslawien, Lettland, Norwegen, Polen, Portugal, 
Rumänien, Schweden, der Schweiz, Spanien, der 
F’schechoslovakei, der Türkei und Ungarn bhbe- 
standen. Dem Handelsverkehr mit der Sowjetunion, 
mit welcher im Jahre 1024 die regelmäßigen diplo- 
Matischen Beziehungen aufgenommen worden waren, 
dienen zwei bereits vorher ins Leben getretene 
gemischte österreichisch-russische Gesellschaften, die 
Sich stets tatkräftiger Förderung durch die öster- 
teichische Regierung zu erfreuen . hatten. JE hol 
Antriebe erfuhr die handelspolitische Aktion deı 
Regierung durch die persönliche Fühlungnahme der 
leitenden Männer Oesterreichs mit den Staats- 
männern der zunächst in Betracht kommenden Länder. 
Diese Fühlungnahme erfolgte entweder im Rahmen 
der Periodischen Zusammenkünfte des Völkerbundes 
oder gelegentlich von Staatsvisiten, welche die öster- 
reichischen Regierungschefs in den Hauptstädten der 
Nachbarstaaten oder die Staatsmänner fremder Länder 
in Wien abstatteten. Budapest, Belgrad, Bern, Berlin, 
Rom, Warschau und Bukarest wurden besucht, der 
deutsche Reichskanzler und der deutsche Reichs- 
Außenminister, der ungarische und der rumänische 
Ministerpräsident und die Außenminister Jugoslawiens. 
Polens und der Tschechoslovakei wurden in Wien 
begrüßt. > ; 
CAlle diese Besuche boten nicht nur die erwünschte 
Gelegenheit, die Beziehungen Oesterreichs zu seinen 
näheren und ferneren Nachbarstaaten zu festigen und 
zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Materien zu 
bereinigen, sondern. sie ermöglichten es auch den 
5sterreichischen Staatsmännern, ihren ausländischen 
Kollegen in der denkbar nachdrücklichsten Weise die 
Grundeinstellung der österreichischen Politik klarzu- 
legen, welche in den Begriffen Frieden und Han- 
lelsfreiheit eipfel./Es entspricht dieser Politik, daß 
Oesterreich schon frühzeitig getrachtet hat, möglichst 
weitgehende Schiedsgerichtsabkommen zu 
schließen. Solche Abkommen bestehen heute im Ver- 
1ältnisse zu Ungarn, zur T’schechoslovakei, zu Polen 
und zu Schweden, während mit der Schweiz ein Ver- 
gleichsvertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag mit 
Schweden unterwirft alle Fragen ohne Ausnahme dem 
;chiedsgerichtlichen Verfahren. Die übrigen erwähnten 
Verträge sind nicht so umfassend, da die betreffenden 
remden Staaten gewisse Einschränkungen wünschten. 
Der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit des inter- 
3ationalen Gerichtshofes hat sich Oesterreich im Ver- 
‘ältnis zu jenen Staaten, die die gleiche Verpflichtung 
eingegangen sind, bereits im Jahre 1022 unterworfen. 
‚Ebenso war es auch nur selbstverständlich, daß sich 
Üesterreich unter den ersten Staaten befand, die, zum 
Beitritt zu dem Briand-Kellogschen Kriegs- 
ichtungspakte eingeladen, ihre Bereitwilligkeit, 
dieser Einladung Folge zu leisten, erklärten. Diese 
vazifistische Außenpolitik hat es vermocht, die politi- 
;chen Beziehungen Oesterreichs zum Auslande voll- 
sommen harmonisch zu gestalten. Bloß das Verhältnis 
zu Italien leidet unter periodischen Störungen, die 
'm allgemeinen in der Politik, welche die italienische 
Regierung im ehemaligen Südtirol betreibt und in den 
Aückwirkungen, die diese Politik in Oesterreich und 
vornehmlich in Tirol auslöst, ihren Grund haben. 
Der Aufrichtigkeit und Stetigkeit der österreichischen 
Triedenspolitik ist es zu danken, daß im zehnten 
Lebensjahre der Republik unser Staat von dem 
'etzten Rest ausländischer Kontrolle befreit 
wurde. Schon am 9. Juni 1020 hatte der Völkerbund- 
:at die finanzielle Stabilität Oesterreichs als gesichert 
anerkannt und demzufolge den Generalkommissär 
mit 30. Juni desselben Jahres abberufen. Aber noch 
5lieb ein Vertreter der Treuhänder der österreichischen 
Staatsschuldverschreibungen in Wien zurück, dem auch 
die Manipulation der verpfändeten Zoll- und Tabak- 
monopolerlöse oblag. Mit 30. Juni 1028 fand die 
Tätigkeit dieses Vertreters ein Ende. Damit hat die 
Regierung ihre volle Autonomie auf dem Gebiete der 
Finanzwirtschaft wieder gewonnen. Die Bedingungen 
der neuen Investitionsanleihe, über deren Begebung 
angwierige Verhandlungen geführt werden, werden 
liese Autonomie selbstverständlich nicht mehr  an-
	        

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10 Jahre Wiederaufbau. Wirtschaftszeitungs-Verlags-Ges. M.B.H., 1928.
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