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Das Konkursverfahren

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Bibliographic data

fullscreen: Das Konkursverfahren

Monograph

Identifikator:
898983401
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-14637
Document type:
Monograph
Author:
Stern, Bruno http://d-nb.info/gnd/124543715
Title:
Das Konkursverfahren
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 160 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
§ 12. Rechtsstellung der Konkursgläubiger
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Konkursverfahren
  • Title page
  • Contents
  • § 1. Wesen des Konkurses
  • § 2. Voraussetzungen der Konkurseröffnung
  • § 3. Konkursantrag
  • § 4. Die Konkurseröffnung
  • § 5. Die Konkursmasse
  • § 6. Erweiterung der Konkursmasse durch Anfechtung
  • § 7. Die Sicherung der Konkursmasse
  • § 8. Der Konkursverwalter
  • § 9. Der Gemeinschuldner
  • § 10. Wirkung der Konkurseröffnung auf einzelne wichtige bei Konkurseröffnung schwebende Rechtsverhältnisse
  • § 11. Sonderstellung einzelner Gläubiger
  • § 12. Rechtsstellung der Konkursgläubiger
  • § 13. Die Rangordnung der Konkursgläubiger, Vorrechte einzelner Konkursgläubiger
  • § 14. Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß
  • § 15. Die Anmeldung der Konkursforderungen
  • § 16. Die Prüfung und Feststellung der Konkursforderungen
  • § 17. Die Verteilung der Konkursmasse
  • § 18. Die Konkursbeendigung
  • § 19. Der Zwangsvergleich
  • § 20. Überblick über die Bestimmungen des Konkursstrafrechtes
  • Index

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6. Die Bedeutung der Lause. 75 Amschwungs erfolgt nicht auch eine Trennung der Deutschen in England. Lübeck im Bunde mit Lamburg gelingt es, den Vorrang Kölns daselbst zu brechen; die Sonder- hansa der Kölner und die anderer Städte wurden in den Äintergrund gedrängt; mehr und mehr Städte scharen sich unter Lübecks Banner, unter seiner Führung schwingt sich gegen Ende des 13. Jahrhunderts in England die „Lansa Alamanniens" empor. Damit war ein gemeinsamer, fester Vereinigungspunkt gegeben, und der bedenkliche Gegensatz zwischen den Städten der Ost- und Westsee wenigstens nach außen verdeckt. Je mehr unter Lübecks Einfluß die Lansa im 14. Jahrhundert sich konsolidierte und ausbreitete, eine je ansehnlichere Macht sie den englischen Königen gegenüber reprä sentierte, um so größere Sicherheit war gegeben, nicht nur Privilegien zu erhalten, sondern dieselben auch zu bewahren. Die fremdenfreundliche Politik der Plantagenets kam ihren Wünschen entgegen. Von weitaus nachhaltigstem Einfluß war das Eingreifen Eduards!. Am 1. Februar 1303 erließ der König die bekannte Charta mercatoria, durch welche er den freien Lande! der Fremden in England proklamierte. Indem es von allen Fremden nur den Lansen gelang, diese Charte sich dauernd zu sichern und über zwei Jahrhunderte lang dieselbe immer von neuem bestätigt zu erhalten, war dieser ursprünglich allgemeine Freibrief ein wahrhaft hanseatisches Privileg und das Fundament des hanseatisch-englischen Landels. Eduard II. bestätigte den Lansen den erwähnten Brief (1311) und fügte noch ein neues Privileg hinzu, indem er die ausschließliche Laftbarkeit des Lauptschuldners und seines Bürgen statuierte (1317), sowie das Maklerrecht ihnen erteilte (1316); Eduard III. verwehrte den englischen Bürgern, die Rechte der Lansen durch städtische Verordnungen zu verkümmern. So hatten die Lansen eine Reihe von Privilegien sich verschafft, auf Grund deren ein schwunghafter blühender Lande! betrieben werden konnte. 6. Die Bedeutung der Hanse. Von Dietrich Schäfer. Schäfer, Die Hanse. Bielefeld und Leipzig, velhagen & Alasing, (903. 5. (3<*—(36. Der großartige Aufschwung deutschen Seehandels und deutscher Schiffahrt, den wir seit der Begründung unserer wirtschaftlichen und staatlichen Einheit erleben durften, ist gelegentlich Anlaß geworden, mit einer gewissen Geringschätzung von den engen Grenzen althansischer Tätigkeit und ihrem bescheidenen Können zu sprechen. Man hat darauf hingewiesen, wie unbedeutend auch der blühendste Landet der alten Städte ge wesen sei, verglichen mit dem Treiben, das sich in unseren großen Verkehrszentten ab spielt. Es kann entgegnet werden, daß man sich vor einer Anterschätzung des Alten hüten muß; aber das ist nicht das Entscheidende. Ausschlaggebend ist, daß es bei einer vergleichenden Beurteilung auf den Amfang des Verkehrs gar nicht ankommt, sondern auf die Rangstellung, die eine Nation in ihrer Zeit einnimmt. And da ist der Lanse, unvollkommen, stück- und flickwerksarüg, wie sie unseren modernen Augen erscheint und auch in mancher Beziehung wirklich war, doch das Verdienst nicht abzu sprechen, daß sie durch Jahrhunderte deutsches Volk und deutsche Arbeit zur See und im ganzen europäischen Norden nicht nur würdig, sondern gelegentlich geradezu glänzend vertreten hat, daß es ihr gelungen ist, nicht nur Lerr des eigenen Landels zu bleiben in einem Amfange, wie das gleichzeiüg keine andere Nation des atlantischen Europa

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The Freedmen’s Savings Bank. Univ. of North Carolina Press, 1927.
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