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6. Haben die Abfälle an sich weder Material- noch Marktwert,
so kommen sie für die Selbstkostenberechnung des Hauptproduktes
mit ihrem Gebrauchswert in Betracht.
7. Auch in der Kalkulation eines Fabrikates ist der Wert der
Abfallstoffe zu berücksichtigen.
§ 18. Die buchhalterische Behandlung der Abfallstoffe
ist aus den nachstehenden schematischen Darstellungen ersichtlich.
a) Im Falle des Verkaufes.
Konto der Abfällstoffe (z. B. Treberkonto, Malzkeimekonto usw.).
belastet über die Kosten der Weiterverarbeitung,
des Verkaufes und für den Beingewinn.
erkannt für den Erlös des Verkaufes.
In manchen Betrieben werden Abfallstoffe mit dem Fabrikationskonto
des betreffenden Hauptproduktes verrechnet.
b) Im Falle der Wiederverwendung im eigenen Betrieb
(vgl. § 17, 3. Fall).
/J-Rot Fabrikations-Konto.
belastet: 1. für den Verbrauch an
Rohstoffen (Tabelle I, S. 91) Mk.
2. für Arbeitslöhne .... „
8. für Anteil an allgemeinen Unkosten
(vgl. § 30).
erkannt: 1. für den Wert der Nebenprodukte
(Per a-Gelbfabrikations-Konto,
Tabelle I, S. 91).
2. für Ausbeute an /S-Rot zum Selbstkostenpreis
(Per Verkaufs-Konto,
Lager-Konto o. ä.).
a-Gelb Fabrikations-Konto (Konto der Nebenprodukte).
An /J-Rot Fabrikationskonto für
wie oben.
Cerise und Marron (Tabelle 11,
S. 91) etc. Mk.
Mech anisck-technologische Betriebe.
§ 19. Mechanisch-technologische Unternehmungen haben häufig
mit bedeutenden Materialverlusten zu rechnen; sie entstehen z. B.
beim Zusammenfügen der Maschinenteile, durch Bohren, Fräsen,
Hobeln, Drehen; beim Schmieden durch Abbrand; in der Spinnerei
und Weberei durch Zerreißen der Fäden, schlecht gewickelte Spulen,
Reste, durch das Waschen der Wolle, Spinnen, Kettenscheren, Weben,
„Einspringen“ des Stoffes auf dem Stuhl; durch das Eingehen bei
der Appretur; durch Eintrocknen des Holzes, durch Verschnitt u. ä.