Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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dementsprechend  schwieriger,  teurer,  aber  auch  für  die  Betriebskontrolle ­
  zuverlässiger.  Die  Schwankungen  in  den  Produktionskosten ­
  werden  bei  der  Gegamtkalkulation  in  längeren  Perioden  nachgewiesen, ­
  können  sich  innerhalb  der  Berechnungsperiode  mehr  oder
weniger  ausgleichen,  so  daß  die  Betriebsökonomie  nicht  so  scharf
verfolgt  werden  kann  wie  bei  der  Spezialkalkulation.
Die  Berechnung  der  Selbstkosten  des  Produktes  kann  verschiedene ­
  Wege  einschlagen:  Man  ermittelt  die  Gesamtkosten  eines
Betriebes  (Teilbetrieb  oder  Unterbetrieb)  und  rechnet  den  Durchschnittspreis ­
  für  das  Einzelprodukt  öder  für  eine  Gruppe  von  Produkten ­
  (Walzwerke);  oder  man  berechnet  zuerst  die  Selbstkosten
der  Produkte  und  ermittelt  die  Betriebsselbstkosten  (Gesamtkalkulation) ­
  durch  Addition  der  Selbstkosten  sämtlicher  Produkte  derselben,
Produktionsstelle.  Endlich  werden  beide  Verfahren  kombiniert:
Gesamtkalkulation  und  Einzelkalkulation  laufen  parallel,  indem  die
Gesamtselbstkosten  aufgezeichnet  werden,  ebenso  fortlaufend  der
Kostenaufwand  der  Einzelprodukte  notiert  wird.
III.  Nach  dem  Zweck  der  Aufstellung:
a)  Ermittelung  der  Anschaffungskosten  (Bezugs  -  oder
E  i  n  k  a  u  f  s  -  Kalkulation)  für  Waren,  die  gegen  Entgelt  erworben
werden.
b)  Ermittelung  der  Herstell  ungs  kosten  (Produktions-Kalkulation)
  für  selbsterzeugte  Waren  oder  Fabrikate.
c)  Berechnung  der  Selbstkosten  einer  Ware  als  Grundlage
für  die  Bemessung  des  Verkaufspreises  oder,  sofern  dieser  von  den
eigenen  Selbstkosten  unabhängig  ist,  als  Rentabilitätsmaß.  (Verkaufs- ­
  oder  Versand-Kalkulationen.)
d)  Preisvergleichungen,  Paritäten,  als  Grundlage  für  Arbitragen ­
  im  Waren-  und  Effektenhandel.
e)  R  e  n  t  a  b  i  1  i  t  ä  t,  s  -  und  Ertragsberechnungen.
Die  Selbstkosten  im  allgemeinen.
§  3.  Der  Begriff  „Selbstkosten“  ist  ein  privatwirtschaftlicher.
Wie  verworren  in  der  Praxis  dieser  Begriff  ist,  lehrt  die  Kontroverse ­
 1 ),  die  im  Anschluß  an  das  neue  Gesetz  betr.  die  Bekämpfung
des  unlauteren  Wettbewerbes  geführt  wurde.  In  juristischen  und
kaufmännischen  Kreisen  beschäftigte  man  sich  sehr  lebhaft  mit
der  Frage,  wie  der  Begriff  „Selbstkostenpreis“  auszulegen  ist.  In
dieser  Kontroverse  trat  die  Sachkennern  längst  bekannte  Tatsache
zutage,  daß  Handel,  Industrie  und  Verkehr  ganz  verschiedene  Dinge
unter  Selbstkosten  verstehen.

b  Vgl.  beispielsweise  Berliner  Tageblatt  vom  9.  März  und  25.  Mai  1911.
            
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