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zugrunde gelegt: 3571, 7567 (d. i. 4204mal 1,80), 11533, 18 653.
Auf 41 324 Einheiten entfallen Mk. 6259,21; somit auf Dimensionen
1: Mk. 540,90, 2: Mk. 1146,17, 3: Mk. 1746,91, 4: Mk. 2825,23.
Das Lohnbureau stellt für einzelne Arbeiter in einzelnen Lohn
perioden die auszuzahlenden Löhne fest auf Grund der Zeitkon
trolle. Die effektiven Löhne des Arbeiters werden durch Abzüge
verschiedener Art (Versicherungsbeiträge, Lohn Vorschüsse, Straf
gelder, Miete etc.) verringert (auszuzahlende Löhne). Die Lohn
berechnungsperioden sind acht- oder vierzehntägig, auch monatlich
mit wöchentlichen Vorschußzahlungen. Die Lohnauszahlung
erfolgt einige Tage später, wo es angeht, nicht am Sonnabend. Der
Unternehmer bleibt also stets für einige Tage Löhne rückständig
(in den Bilanzen werden diese rückständigen Leistungen als Lohn
schulden, fälschlich als „Lohnreserven“ bezeichnet). Die Lohn
beträge, in papierenen Lohnbeuteln mit Abrechnung, in Lohnbüchsen
oder sonstwie verschlossen, werden vom Arbeiter an der Zentral
stelle abgeholt oder durch Lohn- bzw. Betriebsbeamte während der
Arbeitszeit zugestellt. Die Geldbeträge sind sofort und vor den
Augen des Geldgebenden nachzuzählen. Wichtig ist die Regelung
der Reklamationsfrist wegen falscher Berechnung der Lohn
beträge. In einem Betriebe wurde folgendes Verfahren beobachtet:
Einen Tag vor der Auszahlung werden durch den Werkmeister allen
Arbeitern Abrechnungszettel zugestellt, die die Summe angeben, die
er am Auszahlungstag zu erwarten hat. Die Reklamationsfrist ist
auf einen Tag beschränkt.
Sonderkosten.
§ 29. Wir verstehen unter Sonderkosten Ausgaben für besondere
Leistungen, die der Fabrikant für einen bestimmten Auftrag bewirkt
oder von anderen bewirken läßt; z. B. in vielen Fällen die aus
wärtigen Montagekosten, Transportkosten bis zur Ablieferungsstelle,
Zölle; dann Ausgaben für Vorversuche, Modelle, Herstellung von
besonderen Werkzeugen oder Arbeitseinrichtungen, kurz Kosten der
Vorbereitungsarbeiten. Zu den Sonderkosten eines Fabrikates sind
theoretisch auch die Ausgaben für Probestücke, Entwürfe, die An
fertigungskosten für besondere Modelle und Werkzeuge zu rechnen,
soweit sie nur für die betreffende Arbeit notwendig waren und
fernerhin in der Fabrikation keine Verwendung finden. Im prak
tischen Geschäftsleben wird allerdings sehr darüber geklagt, daß der
Besteller die besonderen Unkosten, die die Berücksichtigung seiner
Sonderwünsche mit sich bringt, ungern oder gar nicht bezahlt.
Inwieweit solche Sonderausgaben ganz oder teilweise dem Auftrag
geber angerechnet werden können, entscheiden das Gewohnheits-
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