Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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zugrunde  gelegt:  3571,  7567  (d.  i.  4204mal  1,80),  11533,  18  653.
Auf  41  324  Einheiten  entfallen  Mk.  6259,21;  somit  auf  Dimensionen
1:  Mk.  540,90,  2:  Mk.  1146,17,  3:  Mk.  1746,91,  4:  Mk.  2825,23.
Das  Lohnbureau  stellt  für  einzelne  Arbeiter  in  einzelnen  Lohnperioden ­
  die  auszuzahlenden  Löhne  fest  auf  Grund  der  Zeitkontrolle. ­
  Die  effektiven  Löhne  des  Arbeiters  werden  durch  Abzüge
verschiedener  Art  (Versicherungsbeiträge,  Lohn  Vorschüsse,  Strafgelder, ­
  Miete  etc.)  verringert  (auszuzahlende  Löhne).  Die  Lohnberechnungsperioden ­
  sind  acht-  oder  vierzehntägig,  auch  monatlich
mit  wöchentlichen  Vorschußzahlungen.  Die  Lohnauszahlung
erfolgt  einige  Tage  später,  wo  es  angeht,  nicht  am  Sonnabend.  Der
Unternehmer  bleibt  also  stets  für  einige  Tage  Löhne  rückständig
(in  den  Bilanzen  werden  diese  rückständigen  Leistungen  als  Lohnschulden, ­
  fälschlich  als  „Lohnreserven“  bezeichnet).  Die  Lohnbeträge, ­
  in  papierenen  Lohnbeuteln  mit  Abrechnung,  in  Lohnbüchsen
oder  sonstwie  verschlossen,  werden  vom  Arbeiter  an  der  Zentralstelle ­
  abgeholt  oder  durch  Lohn-  bzw.  Betriebsbeamte  während  der
Arbeitszeit  zugestellt.  Die  Geldbeträge  sind  sofort  und  vor  den
Augen  des  Geldgebenden  nachzuzählen.  Wichtig  ist  die  Regelung
der  Reklamationsfrist  wegen  falscher  Berechnung  der  Lohnbeträge. ­
  In  einem  Betriebe  wurde  folgendes  Verfahren  beobachtet:
Einen  Tag  vor  der  Auszahlung  werden  durch  den  Werkmeister  allen
Arbeitern  Abrechnungszettel  zugestellt,  die  die  Summe  angeben,  die
er  am  Auszahlungstag  zu  erwarten  hat.  Die  Reklamationsfrist  ist
auf  einen  Tag  beschränkt.

Sonderkosten.
§  29.  Wir  verstehen  unter  Sonderkosten  Ausgaben  für  besondere
Leistungen,  die  der  Fabrikant  für  einen  bestimmten  Auftrag  bewirkt
oder  von  anderen  bewirken  läßt;  z.  B.  in  vielen  Fällen  die  auswärtigen ­
  Montagekosten,  Transportkosten  bis  zur  Ablieferungsstelle,
Zölle;  dann  Ausgaben  für  Vorversuche,  Modelle,  Herstellung  von
besonderen  Werkzeugen  oder  Arbeitseinrichtungen,  kurz  Kosten  der
Vorbereitungsarbeiten.  Zu  den  Sonderkosten  eines  Fabrikates  sind
theoretisch  auch  die  Ausgaben  für  Probestücke,  Entwürfe,  die  Anfertigungskosten ­
  für  besondere  Modelle  und  Werkzeuge  zu  rechnen,
soweit  sie  nur  für  die  betreffende  Arbeit  notwendig  waren  und
fernerhin  in  der  Fabrikation  keine  Verwendung  finden.  Im  praktischen ­
  Geschäftsleben  wird  allerdings  sehr  darüber  geklagt,  daß  der
Besteller  die  besonderen  Unkosten,  die  die  Berücksichtigung  seiner
Sonderwünsche  mit  sich  bringt,  ungern  oder  gar  nicht  bezahlt.
Inwieweit  solche  Sonderausgaben  ganz  oder  teilweise  dem  Auftraggeber ­
  angerechnet  werden  können,  entscheiden  das  Gewohnheits-\

            
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