Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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verausgabt werden. Die besonderen Betriebskosten sind sofort aus- 
zuscheiden und jenem Betrieb usf. anzurechnen, der .Veranlassung 
zur Verausgabung war, z. B. Reparaturen, Versuche, Kosten des 
Abteilungsbureaus, Gehälter der Abteilungsleiter, der Beamten, Ge 
bühren (vgl. S. 137, 2. d), Abschreibungen, Zinsen usw. Wo immer 
es der Betrieb gestattet, ist anzustreben, daß die Generalspesen 
möglichst als Sonderkosten der Abteilungen verrechnet werden, d. h. 
daß diese Kosten sofort und unmittelbar den betreffenden Betriebs 
abteilungen und Werkstätten zugeteilt werden. Der verhältnismäßig 
geringe Restbetrag bildet dann die eigentlichen „allgemeinen“ Kosten, 
die mittelbar zur Aufteilung kommen. Dieses Verfahren er 
möglicht eine ge naue Berechnung der Selbstkosten 
und damit eine Individualisierung der Preise. 
Die allgemeinen Betriebskosten (z. B. Kosten gemeinsamer Licht- 
und Kraftmaschinen) sind nach der Größe des Verbrauches zu ver 
teilen. Ein allgemeiner für alle Kosten gültiger Verteilungsmaßstab 
läßt sich nicht angeben. Einige Kosten sind von dem Gewicht, andere 
von der Zeit abhängig usw. Es ist jener Verteilungsmodus 
zu wählen, der den wirklichen Aufwendungen des 
Einzelbetriebes, der Werkstätte oder des Arbeits 
platzes so nahe wie möglich kommt. 
Die Schwierigkeiten nehmen zu, wenn in einer Betriebsabteilung 
überdies noch mehrere Unterbetriebe (Werkstätten) an den Unkosten 
teilnehmen. Die Aufstellung hat auch hier dem Grundsatz für die 
Verteilung allgemeiner Betriebsunkosten zu folgen. Z. B. das Ge 
halt eines Werkmeisters ist zu verteilen; in dem Betrieb werden 
Produkte in drei Dimensionen hergestellt. Wie ist das Gehalt auf 
zuteilen? Jedenfalls nach den verausgabten Lohnsummen; denn je 
mehr Lohnaufwendungen ein Produkt erfordert, desto größer ist die 
Verantwortlichkeit. 
Eine richtige Trennung zwischen Abteilungskosten und all 
gemeinen Betriebsunkosten ist notwendig, da es sonst Vorkommen 
könnte, daß die ^Betriebe ungleichmäßig belastet werden, daß erstere 
zu den allgemeinen Kosten gerechnet und dadurch allen Betrieben 
zugerechnet werden. 
Die Aufteilung der Unkosten auf die einzelnen Rechnungs 
elemente erfolgt 1. im voraus, vor der Verausgabung, z. B. 
Steuern, bzw. vor der endgültigen Berechnung, z. B. Abschreibungen. 
Oder 2. durch naehträglicheAuszüge aus den summarischen 
Aufzeichnungen in den kaufmännischen Büchern und zweckent 
sprechende Zusammenstellung. 3. Endlich werden bereits bei der 
Verausgabung die Geldbeträge verteilt, sei es durch eine genaue 
Buchungsanweisung (Kontierungsschema im Bergbau und im 
Eisenbahnbetrieb) oder durch ein System festliegender Kom
	        
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