Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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lastet;  die  Aufteilung  auf  die  verschiedenen  Konten  (Fabrikationskonto, ­
  Konto  für  Reparaturen  usw.)  erfolgt  nach  den  Angaben  der
Botriebsrechnung.

Montagekosten.
§  37.  Die  Montage 1 )  kann  innerhalb  des  Kaufvertrages  zu
leisten  sein,  ohne  besondere  Anrechnung  dem  Käufer  gegenüber,
oder  sie  stellt  eine  dem  Käufer  anzurechnende  Sonderleistung  dar.
a)  Die  interne  Montage,  innerhalb  des  Betriebes,  bildet  einen
Teil  der  direkten  Herstellungskosten,  einen  Arbeitsprozeß,  der  als
solcher  mitzukalkulieren  ist.  Die  Arbeitslöhne  sind  von  den  übrigen
direkten  Löhnen  getrennt  aufzuführen.
b)  Die  Kosten  der  Montage  außerhalb  der  Fabrik  sollen  gleichfalls ­
  getrennt  von  den  anderen  direkten  Kosten  verrechnet  werden.
Sie  setzen  sich  zusammen  aus:  Reisespesen,  Transportkosten  bis  zur
.Verwendungsstelle  (abhängig  vom  Gewicht,  der  Länge  des  Transportweges ­
  und  den  besonderen  Terrainverhältnissen  des  Gebrauchsortes), ­
  Löhne  für  Monteure  und  Hilfsarbeiter,  etwaige  Gerüstkosten
und  dessen  Minder-wert  nach  dem  Gebrauch,  sofern  das  Gerüst  vom
eigenen  Werk  gestellt  wird,  Materialkosten  für  Werkzeugverbrauch,
Hilfsmaterial  usw.
Die  Zusammenfassung  der  Montagekosten  erfolgt  in  einem  Abrechnungsbuch. ­


Modellkosten.
§  38.  Die  Erzeugung  der  Modelle  bildet  in  vielen  Betrieben
eine  besondere  Abteilung:  die  Modellschreinerei.  Die  Kosten  dieser
Abteilung  sind  die  folgenden:  Entwurf,  Holz-  und  Hilfsmaterialien,
(Lack,  Leim,  Farbe  usw.,  gewöhnlich  in  Prozenten  vom  Holzwert
berechnet).  Gießerei-material,  Arbeitslohn  für  die  Bearbeitung  (häufig
nur  Stundenlohn),  Kosten  der  Instandhaltung  (vielfach  sehr  bedeutend), ­
  Abschreibungen,  besondere  Abteilungs-  und  Anteil  an  allgemeinen ­
  Unkosten.
a)  Der  Selbstkostenwert  der  Modelle  wird  einem  besonderen
Modellkonto  zur  Last  geschrieben,  d.  h.  die  Modellkosten  werden
wie  Anlagekosten  verrechnet.  Hiervon  ist  alljährlich  eine  den
Verhältnissen  entsprechende  Abschreibung  vorzunehmen.  Eine  allgemein ­
  gültige  Norm  für  diese  kann  nicht  gegeben  werden;  einzelne
Modelle  werden  wertlos,  die  einen  werden  öfters  abgegossen  als
andere  usf.

*)  Über  die  Organisation  des  Montagewesens  vgl.  Johanning,  Die
Organisation  der  Fabrikbetriebe,  2.  Aufl.,  1901,  S.  47  ff.;  auch  meine  „Kontrolle“,
S.  212  f.  D  a  e  1  e,  Moderne  Buchhaltung,  1904,  S.  113.
            
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