Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Für  die  Gliederung  der  Material  Verrechnung  läßt  sich  kein
allgemeines  Schema  auf  stellen.  Größe  des  Verbrauches,  Art  des
Betriebes,  schließlich  besondere  Wünsche  der  Betriebsleitung  hinsichtlich ­
  der  genaueren  Verbrauchsbestimmung  des  einen  oder  anderen
Hilfsmaterials  sind  hierfür  bestimmend.  Man  kann  einige  wichtige
Hilfsmaterialien  genau  verrechnen,  alle  anderen  summarisch.  Ein
Beispiel:  Brennmaterial  bildet  auch  für  Walzwerke  Betriebsmateriai,
ist  dort  aber  von  so  großer  Bedeutung,  daß  eine  detaillierte  Verrechnung ­
  notwendig  erscheint.  Man  wird  den  Kohlenverbrauch  für
die  Betriebskraft  und  für  den  Betrieb  getrennt  bestimmen.  Die
Verrechnung  des  Verbrauches  für  den  Betrieb  wird  wieder  zerlegt
in  den  Verbrauch!  für  Glühen  der  Platten,  für  Hoch-,  Schmelz;-,
Tiegelofen  u.  ä.  Der  Kohlenverbrauch  für  das  Glühen  von  Draht,
Bändern  usw.  kann  beispielsweise  auch 1  auf  die  einzelnen  Dimensionen ­
  des  erzeugten  Drahtes  verteilt  werden,  und  zwar  nach  der
Stundenzahl,  während  welcher  die  betreffende  Drahtdimension  geglüht ­
  wurde.
In  einigen  Betrieben  werden  Werkzeuge  allgemein  als  „Betriebsmaterial“ ­
  verrechnet;  in  anderen  Unternehmungen  mit  einem
Verbrauch  an  wertvollen  Werkzeugen 1 ),  z.  B.  in  Fabriken  für  Meßapparate ­
  oder  feinmechanische  Waren,  wird  eine  spezialisierte  Verrechnung ­
  notwendig  sein.  Man  kann  unterscheiden:
1.  Werkzeuge  unter  Kontrolle  des  Arbeiters;
2.  Werkzeuge  unter  Kontrolle  des  Meisters;  sie  werden  gegen
Marken  vom  Arbeiter  ausgeliehen;
3.  verliehene  Werkzeuge  für  auswärtige  Montagen.
Jeder  Arbeiter  erhält  ein  Werkzeugbuch,  in  welchem  die  ihm
übergebenen  Werkzeuge  verzeichnet  werden.  In  anderen  Betrieben
begnügt  man  sich  mit  der  Aufzählung  im  Arbeitsbuch.  Unbrauchbar
gewordene  Werkzeuge  sind  behufs  Ersatzes  zurückzuliefern.  Verlorene ­
  sind  vom  Arbeiter  zu  ersetzen,  fahrlässig  verdorbene  auf  Kosten
des  Besitzers  auszubessern.
Fuhrwerkskosten.
§  35.  Die  Verrechnung  der  Kosten  des  eigenen  Fuhrwerks ­
  erfordert  in  der  Regel  zwei  Konten.

Das  Fulirparks-Konto  (Pferde-  und  Wagenkonto).
im  Soll  verrechnet  die  Vermögensbestände  im  Haben

1.  Anfangs-  (Anschaffungs)wert

3.

Abgang  durch  Verkauf
Wert  des  schließlichen  Bestandes

2.  Zugang  durch  Erwerb

4.

5.

Abschreibungen  und  Minderwert  (gefallene ­
  Pferde),  übertragen  auf
Speditions-Konto.

*)  Adler,  Buchung  und  Inventarisierung  der  Werkzeuge  und  Utensilien.
Zeitschr.  f.  handelsw.  Forschung,  VI.  Jahrg.,  S.  427  f.,  S.  525  f.
            
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