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In Großbetrieben erfolgt die Verrechnung der Reparaturkosten
durch eine besondere Rechnungsführung (vgl. S. 147).
Die laufenden alljährlich wiederkehrenden Ausgaben für Re
paraturen und solche an unerheblichen Dingen werden regelmäßig
als Jahresverluste angesehen, mit einem besonderen Kostenkonto,
z. B. Konto für Reparaturen und Instandhaltung, verrechnet, und
dieses mit Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Sie bilden Be
triebskosten und sind bei der Kalkulation durch Lohnzuschläge zu
decken.
Da bei der Bemessung der Abschreibungsquote die infolge von
Reparaturen sich ergebende Verlängerung der Gebrauchsdauer be
reits zu berücksichtigen ist, so sollen diese Kosten nicht dem Werte
des betreffenden Gegenstandes zugerechnet werden. Sie sind als
Betriebskosten anzusehen. Reparaturen, die wert erhöhend
wirken, d. h. Verbesserungen und Erweiterungen von Anlagen (Neu-,
Um- und Zubauten) sind hinsichtlich ihrer Kosten dem Erwerbspreis
zuzuzählen und dem betreffenden Vermögensbestandskonto zu be
lasten. Bei vielen Aktiengesellschaften werden allerdings auch solche
werterhöhende Verbesserungen über Gewinn- und Verlustkonto oder
Erneuerungsfondskonto abgebucht und auf diese Weise sofort amor
tisiert.
B. Die Betriebsunkosten in der Spezialkalkulation.
§ 40. Während die Unkostenverrechnung jeder
einzelnen Betriebsabteilung, Werkstätte etc. einen gerechten An
teil an den allgemeinen Unkosten zuteilen soll, hat die Kalku
lation im engeren Sinne die Aufgabe, den Anteil eines Fabrikates,
eines Artikels an den allgemeinen Unkosten zu bestimmen. (§ 7.)
Im allgemeinen hat die Kalkulation, wie früher erörtert wurde,
den Zweck, den Produktionswert und die Selbstkosten eines Fabrikates
zu ermitteln. Diese setzen sich bekanntlich zusammen aus den
Grundkosten (Rohstoffkosten, Lohnaufwendungen, besondere
Ausgaben für das F'äbrikat) und den Zusatz- oder E r g ä n zungs
kosten, d. i. der Anteil an allgemeinen Unkosten des Betriebes,
der Verwaltung und des Absatzes. Soweit es sich um Massen
fabrikation (z. B. chemische Industrie, Müllerei, Brennereien, also
Produktionen, wo die wertschaffende Arbeit im Produkt weniger
erkennbar ist) handelt, ist die Berechnung der genannten Faktoren
verhältnismäßig einfach: Die Summe der Aufw r endungen wird durch
die Produktionsmenge dividiert. Der Kontrolle wegen werden die
Selbstkosten allmonatlich oder doch vierteljährlich berechnet, und
mit dem Herstellungspreis der vorhergehenden Betriebsperioden, bzw.
mit dem Durchschnittspreis des Vorjahres verglichen. Das Wichtigste
ist hier Detailierung der Kostenverrechnung. (§ 7.)