Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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In  Großbetrieben  erfolgt  die  Verrechnung  der  Reparaturkosten
durch  eine  besondere  Rechnungsführung  (vgl.  S.  147).
Die  laufenden  alljährlich  wiederkehrenden  Ausgaben  für  Reparaturen ­
  und  solche  an  unerheblichen  Dingen  werden  regelmäßig
als  Jahresverluste  angesehen,  mit  einem  besonderen  Kostenkonto,
z.  B.  Konto  für  Reparaturen  und  Instandhaltung,  verrechnet,  und
dieses  mit  Gewinn-  und  Verlustkonto  abgeschlossen.  Sie  bilden  Betriebskosten ­
  und  sind  bei  der  Kalkulation  durch  Lohnzuschläge  zu
decken.
Da  bei  der  Bemessung  der  Abschreibungsquote  die  infolge  von
Reparaturen  sich  ergebende  Verlängerung  der  Gebrauchsdauer  bereits ­
  zu  berücksichtigen  ist,  so  sollen  diese  Kosten  nicht  dem  Werte
des  betreffenden  Gegenstandes  zugerechnet  werden.  Sie  sind  als
Betriebskosten  anzusehen.  Reparaturen,  die  wert  erhöhend
wirken,  d.  h.  Verbesserungen  und  Erweiterungen  von  Anlagen  (Neu-,
Um-  und  Zubauten)  sind  hinsichtlich  ihrer  Kosten  dem  Erwerbspreis
zuzuzählen  und  dem  betreffenden  Vermögensbestandskonto  zu  belasten. ­
  Bei  vielen  Aktiengesellschaften  werden  allerdings  auch  solche
werterhöhende  Verbesserungen  über  Gewinn-  und  Verlustkonto  oder
Erneuerungsfondskonto  abgebucht  und  auf  diese  Weise  sofort  amortisiert. ­

B.  Die  Betriebsunkosten  in  der  Spezialkalkulation.
§  40.  Während  die  Unkostenverrechnung  jeder
einzelnen  Betriebsabteilung,  Werkstätte  etc.  einen  gerechten  Anteil ­
  an  den  allgemeinen  Unkosten  zuteilen  soll,  hat  die  Kalkulation ­
  im  engeren  Sinne  die  Aufgabe,  den  Anteil  eines  Fabrikates,
eines  Artikels  an  den  allgemeinen  Unkosten  zu  bestimmen.  (§  7.)
Im  allgemeinen  hat  die  Kalkulation,  wie  früher  erörtert  wurde,
den  Zweck,  den  Produktionswert  und  die  Selbstkosten  eines  Fabrikates
zu  ermitteln.  Diese  setzen  sich  bekanntlich  zusammen  aus  den
Grundkosten  (Rohstoffkosten,  Lohnaufwendungen,  besondere
Ausgaben  für  das  F'äbrikat)  und  den  Zusatz-  oder  E  r  g  ä  n  zungskosten, ­
  d.  i.  der  Anteil  an  allgemeinen  Unkosten  des  Betriebes,
der  Verwaltung  und  des  Absatzes.  Soweit  es  sich  um  Massenfabrikation ­
  (z.  B.  chemische  Industrie,  Müllerei,  Brennereien,  also
Produktionen,  wo  die  wertschaffende  Arbeit  im  Produkt  weniger
erkennbar  ist)  handelt,  ist  die  Berechnung  der  genannten  Faktoren
verhältnismäßig  einfach:  Die  Summe  der  Aufw r endungen  wird  durch
die  Produktionsmenge  dividiert.  Der  Kontrolle  wegen  werden  die
Selbstkosten  allmonatlich  oder  doch  vierteljährlich  berechnet,  und
mit  dem  Herstellungspreis  der  vorhergehenden  Betriebsperioden,  bzw.
mit  dem  Durchschnittspreis  des  Vorjahres  verglichen.  Das  Wichtigste
ist  hier  Detailierung  der  Kostenverrechnung.  (§  7.)
            
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