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die Normalzahl sowie, wöchentlich oder vierwöchentlich, der berechnete
tatsächliche Verbrauch zu Vergleichszwecken im Diagramm
einzutragen. Eine derartige Unkostenuntersuchung hält den Betriebsleiter
auf dem Laufenden und bietet ein Hilfsmittel, Steigerungen
der Unkosten im einzelnen zu erkennen und zu verhindern, aber
auch die Wirkung der angeordneten Maßregeln zu kontrollieren.
Was diagrammatisch dargestellt wurde, läßt sich auch zahlenmäßig
und tabellarisch darstellen 1 ).
In manchen Betrieben kontrolliert man (nach S p e r 1 i c h a. a. 0.
S. 17) die Unkostenaufschläge, indem man die Unkosten der während
einer Rechnungsperiode erledigten Kommissionsnummern summiert
und die verrechneten Kosten den tatsächlich verausgabten gegenüberstellt,
ein Verfahren, dessen Unrichtigkeit zweifellos ist. Nimmt es
doch keine Rücksicht auf die in Arbeit befindlichen Aufträge, deren
Kosten in der Ausgabensumme enthalten sind.
Die Berechnung hat sich auf normale Betriebsverhältnisse
zu beziehen. Mehrfach wird bei geringerer Beschäftigung des Werkes
in der Nachkalkulation ein besonderer Kostenaufschlag angerechnet.
Da bei geringerer Beschäftigung eines Werkes erfahrungsgemäß
die Unkosten sich nicht ohne weiteres im gleichen Verhältnis
vermindern lassen wie die Produktionsminderung, so werden
die tatsächlichen Selbstkosten der Fabrikate dieser stillen Periode
gegenüber den Kosten der Normalleistung größer sein, schon wegen
der konstanten Unkosten, die auf der Zeit lasten. Die Verluste lassen
sich erklären, aloer häufig nicht abwenden, und sind aus den Gewinnaufschlägen
zu decken. Da mit dem Rückgang der Geschäfte
gewöhnlich ein Rückgang der Verkaufspreise verbunden ist,
so ist ein Preis aufschlag, wie früher angegeben, wohl nur Utopie.
Man wird eher billiger verkaufen, um den Beschäftigungsgrad wieder
normal zu gestalten.
In der metallverarbeitenden Industrie ist die Kontrolle
des Ausschusses von besonderer Bedeutung, d. h.
das Verhältnis zwischen brauchbaren und unbrauchbaren Stücken.
Der Ausschuß kann sein: 1'. Materialausschuß, der auf Materialfehler
zurückzuführen ist und sich erst bei der Bearbeitung zeigt.
Wer die Kosten dieses Ausschusses zu tragen hat, der Werkstofflieferer
oder der Käufer, bestimmt sich nach den privatrechtlichen
Abmachungen zwischen den Parteien 2 ).
e
*) Sperlich gibt S. 81 ff. Beispiele hierfür. Ebenso Grimshaw.
*) Man unterscheidet: a) Die interne Revision und Abnahme als Bestandteil
der Fabrikorganisation — Zwischen- und Endrevision, Probearbeit der
Maschine u. a, b) Die Abnahme durch den Käufer, eine vorläufige Prüfung
der Brauchbarkeit durch Organe des Käufers; dazu ist zu vergl. §§ 277 H.GB.
533 f., 459 ff. B.G.B.