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werden, d. h. wenn sämtlicheErzeugnisse alle Werkstätten
in ungefähr gleicher Her Stellungszeit
durchlaufen, so daß der Anteil an den Kosten für
das einzelne Produkt und das Verhältnis der einzelnen
Arbeitsprozesse im Produkt nur unwesentlich
sich verändert. Aus der Tabelle S. 190 ist ersichtlich,
wie sehr die Betriebskosten einzelner Werkstätten voneinander abweichen
können. Wir gestehen zu, daß die getrennte Berechnung der
Aufschläge in manchen Betrieben Schwierigkeiten bereiten wird.
Doch werden diese auf gewogen durch die Vorteile einer zuverlässigen
Kostenverteilung. Eine elektive Verteilung der Kosten
auf die einzelnen Werkstätten muß vorausgehen.
(Siehe S. 145 f. u. § 58 f.) Würde man im gegebenen Beispiel (S. 190)
einen Durchschnittszuschlag von 79,4 o/o 1 auf die Löhne berechnen
(70680,—: 89 010,—), so zeigen die nachfolgenden Zahlenbeispiele,
wie eine solche Berechnung die tatsächlichen Kosten und damit den
Herstellungspreis unrichtig zum Ausdruck bringt.
Material
Zuschlag 10%
Mk.
y>
12-1,20
Mk. 13,20
Falsche Berechnung:
Material Mk. 13,20
Stanzen
Mk.
2-Löhne
Mk. 3,—
+ 126%%
1»
2,53
,, 4,53
79,4% „ 2,38 „ 5,38
Vernickeln
Mk.
1-Mk.
18,58
+ 100%
1-m
2,-d.
h. das Fabrikat würde
Herstellungskosten Mk. 19,73 um Mk. 1,15 zu billig verkauft
werden, das ist mit
etwa 6°/o Verlust.
Die Folgen solch 1 unrichtiger Berechnung sind klar: für den
einen Artikel werden reichlich Aufträge eintreffen, für andere der
gleichen Fabrik sind solche kaum zu beschaffen. Trotz überreicher
Bestellungen auf Artikel der einen Abteilung wird Geld verloren.
Konkurrenz-Unternehmungen, die nur Spezialartikel, vielleicht nur
in einer Ausführung, herstellen und ihre Kosten ohne Schwierigkeit
genau kalkulieren können, sind in dieser Beziehung im Vorteil
gegenüber Betrieben mit vielseitiger Produktion, die mit höheren
durchschnittlichen Kosten zu rechnen haben.
Eine spezialisierte Verrechnung der Unkosten werkstättenweise
ist dann unerläßlich, wenn neben den Arbeiten für den eigenen
Betrieb noch Lohnarbeiten für andere, d. h. die Be- und
Verarbeitung für Dritte übernommen werden. So besorgt z. B. eine
Weberei, der zur Veredelung der eigenen Erzeugnisse eine Färberei
und eine Appreturanstalt angegliedert sind, zwecks rationeller Wirtschaft
und Ausnutzung der Anlagen das Färben und Appretieren