für fremde Rechnung oder es werden Reparaturarbeiten übernommen
u. dgl.
Überdies ist zu erwägen, daß einzelne Fabrikate nicht gleich
mäßig alle Werkstätten durchlaufen; und trotzdem soll der Durch
schnittszuschlag die Kosten aller Werkstätten decken! Z. B.:
Eine Fabrik für elektrische Meßapparate und andere Bedarfsartikel
läßt jeden Apparat vor der Ablieferung auf fehlerfreie Funktion
eichen, was teuere Anlagen und Meßinstrumente erfordert. Die
Kosten dieser Eichabteilung dürfen sicher nur jenen Artikeln ange
rechnet werden, die tatsächlich probiert werden.
In Unternehmungen, die alle oder einzelne Bedarfsartikel
im eigenen Betriebe erzeugen — z. B. Werkzeuge für die mecha
nische Werkstätte; die Eisengießerei liefert den anderen Abteilungen
den Metallguß; der Fabrik ist eine Installations- und eine Bau
abteilung angegliedert, die Arbeiten außerhalb des Betriebes aus
führen —, ist es vielfach üblich, neben dem Herstellungspreis einen
kleinen Gewinnaufschlag zu berechnen; sie betrachten solche Ab
teilungen (z. B. die Werkzeugmacherei) als selbständige Betriebe
mit Erwerbszweck. Die Rentabilität der Selbsterzeugung berechnet
sich aus dem Unterschiede zwischen Herstellungs- und dem Ein
kaufsmarktpreis der selbst angefertigten Artikel. (Vgl. S. 81.)
Läßt man ein Arbeitsstück auf der Maschine einer anderen
Betriebsabteilung bearbeiten — weil diese gerade nicht beschäftigt
ist, oder weil die eigene Abteilung über eine solche Maschine nicht
verfügt, oder weil die Arbeit gefördert werden soll u. ä. .—, dann
rechnet man vielfach den Aufschlag der eigenen (bestellenden) Ab
teilung.
Dies führt uns zur Erörterung der Frage, wie grundsätzlich
die Aufschläge auf selbsterzeugte Werkzeuge, für Ar
beiten auf die sogen, festen oder eigenen Kommissionsnummem
u. ä. zu berechnen sind. Für eine produktive Werkstätte ist es
gleichgültig, auf wessen Kosten sie beschäftigt wird. In jedem F'alle
haben die Arbeitskosten einen Teil der allgemeinen Unkosten zu
tragen. Läßt man die Lohnkosten für Arbeiten der eigenen Betriebe
ohne Aufschlag, so verteuert man die Kosten für die Kundenarbeit
ganz erheblich. Die Werkzeugmacherei beispielsweise würde hingegen
im Vergleich zu den Anschaffungskosten gekaufter Werkzeuge zu
billig arbeiten. Die Arbeitskosten für Aufträge des eigenen Bedarfs
sind mit den Lohnaufschlägen der ausführenden und nicht mit
jenen der auftraggebenden Abteilung zu belasten. Unterläßt man
solche Lohnaufschläge, unterbleibt somit die berechtigte Überwälzung
eines Unkostenteiles, so verteuert dies indirekt die Arbeitskosten
der ausführenden Werkstätte.