Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

für fremde Rechnung oder es werden Reparaturarbeiten übernommen 
u. dgl. 
Überdies ist zu erwägen, daß einzelne Fabrikate nicht gleich 
mäßig alle Werkstätten durchlaufen; und trotzdem soll der Durch 
schnittszuschlag die Kosten aller Werkstätten decken! Z. B.: 
Eine Fabrik für elektrische Meßapparate und andere Bedarfsartikel 
läßt jeden Apparat vor der Ablieferung auf fehlerfreie Funktion 
eichen, was teuere Anlagen und Meßinstrumente erfordert. Die 
Kosten dieser Eichabteilung dürfen sicher nur jenen Artikeln ange 
rechnet werden, die tatsächlich probiert werden. 
In Unternehmungen, die alle oder einzelne Bedarfsartikel 
im eigenen Betriebe erzeugen — z. B. Werkzeuge für die mecha 
nische Werkstätte; die Eisengießerei liefert den anderen Abteilungen 
den Metallguß; der Fabrik ist eine Installations- und eine Bau 
abteilung angegliedert, die Arbeiten außerhalb des Betriebes aus 
führen —, ist es vielfach üblich, neben dem Herstellungspreis einen 
kleinen Gewinnaufschlag zu berechnen; sie betrachten solche Ab 
teilungen (z. B. die Werkzeugmacherei) als selbständige Betriebe 
mit Erwerbszweck. Die Rentabilität der Selbsterzeugung berechnet 
sich aus dem Unterschiede zwischen Herstellungs- und dem Ein 
kaufsmarktpreis der selbst angefertigten Artikel. (Vgl. S. 81.) 
Läßt man ein Arbeitsstück auf der Maschine einer anderen 
Betriebsabteilung bearbeiten — weil diese gerade nicht beschäftigt 
ist, oder weil die eigene Abteilung über eine solche Maschine nicht 
verfügt, oder weil die Arbeit gefördert werden soll u. ä. .—, dann 
rechnet man vielfach den Aufschlag der eigenen (bestellenden) Ab 
teilung. 
Dies führt uns zur Erörterung der Frage, wie grundsätzlich 
die Aufschläge auf selbsterzeugte Werkzeuge, für Ar 
beiten auf die sogen, festen oder eigenen Kommissionsnummem 
u. ä. zu berechnen sind. Für eine produktive Werkstätte ist es 
gleichgültig, auf wessen Kosten sie beschäftigt wird. In jedem F'alle 
haben die Arbeitskosten einen Teil der allgemeinen Unkosten zu 
tragen. Läßt man die Lohnkosten für Arbeiten der eigenen Betriebe 
ohne Aufschlag, so verteuert man die Kosten für die Kundenarbeit 
ganz erheblich. Die Werkzeugmacherei beispielsweise würde hingegen 
im Vergleich zu den Anschaffungskosten gekaufter Werkzeuge zu 
billig arbeiten. Die Arbeitskosten für Aufträge des eigenen Bedarfs 
sind mit den Lohnaufschlägen der ausführenden und nicht mit 
jenen der auftraggebenden Abteilung zu belasten. Unterläßt man 
solche Lohnaufschläge, unterbleibt somit die berechtigte Überwälzung 
eines Unkostenteiles, so verteuert dies indirekt die Arbeitskosten 
der ausführenden Werkstätte.
	        
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