Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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kommen sollen. Allerdings wird der Verkaufspreis vielfach von 
diesen schwankenden Zuschlägen, die dann mehr der internen Kon 
trolle dienen, unabhängig sein. 
V. Fall. Wir wollen annehmen, daß im II. Falle der Zuschlag 
auf die Arbeitszeit berechnet wird; iunter Annahme eines Durch 
schnittslohnes von 60 Pfg. ergeben Mk. 90 000,— Löhne 150000 
Stunden mit Mk. 60000,— Kosten. 1 Stunde somit 40 Pfg. Un 
kosten. Die Kalkulation des Spezialfalles liefert: 
M + L = 1250,-1 = Mk. 1650,— Selbst- 
750 Stunden zu 40 Pfg. = 300,—i kosten. 
Erhöhen sich die Löhne auf 70 Pfg. infolge Lohnsteigerung, 
so wird gerechnet: 
M = 900, j- L = 525,—, Sa. 1415,—, dazu 
750 Stunden mit 300,— — Sa. 1725,— Mk. 
Der Aufschlag bleibt unverändert. Der Selbstkostenpreis ist 
um Mk. 75,— höher, und zwar, wie die Rechnung richtig zeigt, 
infolge der Lohnverteuerung. Die Prozentzuschläge würden in diesem 
Falle unrichtige Resultate liefern. Der Stundenaufschlag ist somit 
vom Materialwert und von Lohnsteigerungen unabhängig; nur das 
Verhältnis der jährlichen Lohnstundenzahl und der Kostensumme 
muß unverändert bleiben. 
Daß die allgemeinen Betriebskosten auf die direkten oder Fäbri- 
kationslöhne geschlagen werden und daß gerade diese Methode eine 
so weitgehende Durchbildung erfahren hat, wird aus folgender Über 
legung klar: Die Betriebskosten entstehen durch die Arbeit, d. h. 
durch die Anfertigung eines Fabrikates und lasten somit auf dem 
Wert der technischen Arbeit, dem Lohn. Das Verhältnis zwischen 
Lohn und Arbeitsleistung wechselt wenig. Das Wesen der Fabrikation 
besteht darin, durch chemische oder (und) mechanische Veränderung 
der Stoffe neue Werte zu schaffen. Das ökonomische Prinzip, mit 
dem geringsten Aufwand den größten Erfolg zu erzielen, bezieht 
sich in Gewerbebetrieben nahezu ausschließlich auf den technischen 
Prozeß des Produzierens. Alle wirtschaftlichen Verbesserungen des 
Betriebes kommen schließlich in der Tätigkeit des Produzierens zum 
Ausdruck: die Arbeit zu verbessern und zu verbilligen. Deshalb 
sind alle Kosten, welche durch diese Tätigkeit veranlaßt werden, 
dem Wertmaß dieser Arbeit, dem Lohn, anzurechnen. Unkosten, 
die nicht durch die Anfertigung der Ware veranlaßt werden, sollen 
deshalb auch nicht dem Lohne zugeschlagen werden (vgl. § 50). 
Eine namhafte Steigerung der Preise für Rohmaterialien und 
Arbeitslöhne bewirkt eine Änderung der Unkostenzuschläge. Während 
der Kriegsjahre trat diese Erscheinung regelmäßig zutage. In der 
Regel verlangten die Heereslieferanten für die notorische Material- 
Leitner, Selbstkostenberecbnung. 7. Aufl. 14
	        
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