Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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kommen  sollen.  Allerdings  wird  der  Verkaufspreis  vielfach  von
diesen  schwankenden  Zuschlägen,  die  dann  mehr  der  internen  Kontrolle ­
  dienen,  unabhängig  sein.
V.  Fall.  Wir  wollen  annehmen,  daß  im  II.  Falle  der  Zuschlag
auf  die  Arbeitszeit  berechnet  wird;  iunter  Annahme  eines  Durchschnittslohnes ­
  von  60  Pfg.  ergeben  Mk.  90  000,—  Löhne  150000
Stunden  mit  Mk.  60000,—  Kosten.  1  Stunde  somit  40  Pfg.  Unkosten. ­
  Die  Kalkulation  des  Spezialfalles  liefert:
M  +  L  =  1250,-1  =  Mk.  1650,—  Selbst-750
  Stunden  zu  40  Pfg.  =  300,—i  kosten.
Erhöhen  sich  die  Löhne  auf  70  Pfg.  infolge  Lohnsteigerung,
so  wird  gerechnet:
M  =  900,  j-  L  =  525,—,  Sa.  1415,—,  dazu
750  Stunden  mit  300,—  —  Sa.  1725,—  Mk.
Der  Aufschlag  bleibt  unverändert.  Der  Selbstkostenpreis  ist
um  Mk.  75,—  höher,  und  zwar,  wie  die  Rechnung  richtig  zeigt,
infolge  der  Lohnverteuerung.  Die  Prozentzuschläge  würden  in  diesem
Falle  unrichtige  Resultate  liefern.  Der  Stundenaufschlag  ist  somit
vom  Materialwert  und  von  Lohnsteigerungen  unabhängig;  nur  das
Verhältnis  der  jährlichen  Lohnstundenzahl  und  der  Kostensumme
muß  unverändert  bleiben.
Daß  die  allgemeinen  Betriebskosten  auf  die  direkten  oder  Fäbrikationslöhne
  geschlagen  werden  und  daß  gerade  diese  Methode  eine
so  weitgehende  Durchbildung  erfahren  hat,  wird  aus  folgender  Überlegung ­
  klar:  Die  Betriebskosten  entstehen  durch  die  Arbeit,  d.  h.
durch  die  Anfertigung  eines  Fabrikates  und  lasten  somit  auf  dem
Wert  der  technischen  Arbeit,  dem  Lohn.  Das  Verhältnis  zwischen
Lohn  und  Arbeitsleistung  wechselt  wenig.  Das  Wesen  der  Fabrikation
besteht  darin,  durch  chemische  oder  (und)  mechanische  Veränderung
der  Stoffe  neue  Werte  zu  schaffen.  Das  ökonomische  Prinzip,  mit
dem  geringsten  Aufwand  den  größten  Erfolg  zu  erzielen,  bezieht
sich  in  Gewerbebetrieben  nahezu  ausschließlich  auf  den  technischen
Prozeß  des  Produzierens.  Alle  wirtschaftlichen  Verbesserungen  des
Betriebes  kommen  schließlich  in  der  Tätigkeit  des  Produzierens  zum
Ausdruck:  die  Arbeit  zu  verbessern  und  zu  verbilligen.  Deshalb
sind  alle  Kosten,  welche  durch  diese  Tätigkeit  veranlaßt  werden,
dem  Wertmaß  dieser  Arbeit,  dem  Lohn,  anzurechnen.  Unkosten,
die  nicht  durch  die  Anfertigung  der  Ware  veranlaßt  werden,  sollen
deshalb  auch  nicht  dem  Lohne  zugeschlagen  werden  (vgl.  §  50).
Eine  namhafte  Steigerung  der  Preise  für  Rohmaterialien  und
Arbeitslöhne  bewirkt  eine  Änderung  der  Unkostenzuschläge.  Während
der  Kriegsjahre  trat  diese  Erscheinung  regelmäßig  zutage.  In  der
Regel  verlangten  die  Heereslieferanten  für  die  notorische  Material-Leitner,
  Selbstkostenberecbnung.  7.  Aufl.  14
            
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