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I. Die Gesamtkalkulation hat vorerst die Handlungsunkosten
in ihrer Gesamtheit festzustellen, für die ganze Unternehmung
und für die Abteilungen bziw. Unterbetriebe. Bei dieser
Verteilung zeigt sich, daß es auch in dieser Gruppe a) indirekte,
mittelbare Unkosten gibt, die nicht unmittelbar dem Unterbetrieb
etc. zugeschrieben, vielmehr nur nach Maßgabe eines Verteilungsschlüssels
aufgeteilt werden können. Und b) direkt verteilbare
Unkosten, wie z. B. Katalog- oder Beklamekosten einer bestimmten
Abteilung der Fabrik.
Vor der Verteilung der Handlungsunkosten ist zu überlegen,
ob alle Betriebsabteilungen oder nur solche, die Verkaufs waren
liefern, an diesen Unkosten beteiligt werden sollen. Soweit Vertriebsunkosten
in Frage kommen, erscheint es gerechtfertigt zu sein,
z. B. Hilfsbetriebe von diesen Kosten frei zu lassen, während an den
Kosten der kaufmännischen Verwaltung die Haupt-, Neben- und
Hilfsbetriebe beteiligt werden (S. 149).
Die Verrechnung der kaufmännischen Unkosten ist keine einheitliche.
Soweit sie Bestandteil des Anschaffungswertes sind —
vgl. Einkaufskalkulation S. 102 —, werden sie sofort oder durch
Zwischenbuchung den Anschaffungskosten zugeschlagen. Die Verwaltungskosten
des Magazins sollen teils den Materialunkosten —
vgl. S. 72, 183 —, teils den Vertriebskosten (Lagerkosten der Fertigfabrikate)
zugerechnet werden. Der Verteilung der allgemeinen
Handlungsunkosten auf die Unterbetriebe etc. wird die Lohnsumme,
der produzierte Herstellungswert oder der Umsatz zugrunde gelegt.
Dementsprechend deckt man diese Unkosten in der Einzelkalkulation
durch Zuschlag auf die Fabrikationslöhne, auf den Herstellungswert
oder den Umsatz. Die Erzeugungslöhne sind der ungeeignetste
Verteilungsmaßstab für die kaufmännischen Unkosten, da eine Proportionalität
zwischen beiden in der Kegel nicht besteht. Die Verteilung
im Verhältnis des Umsatzes hat zu berücksichtigen, daß
die Unkosten im Umsatz enthalten sind und daß der Verkaufsgewinn
annähernd konstant bleiben muß, sonst würde ein Unterbetrieb, der
günstigere Verkaufspreise erzielt, mit größeren Unkostenteilen belastet
werden.
Eine elektive (individuelle) Verteilung der Handlungsunkosten
auf die einzelnen Betriebsabteilungen
ist denkbar, praktisch jedoch vielfach undurchführbar, wenigstens
nicht ohne einen Zeit- und Geldverlust, der die Vorteile dieser Aufteilungsmethode
übersteigt. Inwieweit einzelne Unkosten für jeden
Betrieb getrennt berechnet werden sollen oder können, muß der fallweisen
Entscheidung überlassen werden. So können z. B. Steuern
nach dem Ertrag, Portospesen nach der Briefanzahl der Betriebe
verteilt werden. Reise- und Reklamespesen können