Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

Mk.

276,—.

5,63:

Mk.

281,63

70,40

15  o/o  Gewinn  vom  Selbstkostenpreis
Dieser  Betrag  soll  nach  Abzug  aller  besonderen ­
  Verkaufsspesen  übrig  bleiben
2  o/o  Zinsenzuschlag 1 )  im

Hundert  für  Skonto

/276V  \
\  98  )
,63.20\
80  /

Mk.  352,03  Verkaufspreis  (Listenpreis).
Die  Abrechnung  für  den  Käufer:
Mk.  352,03  Listenpreis
70,40  —  20  o/o  Rabatt
Mk.  281,63
5,63  —  2  o/o  Skonto
Mk.  276,—  Erlös.
Die  obenstehende  Abrechnung  beweist  die  Richtigkeit  der  Kalkulation. ­
  Dabei  ist  zu  bemerken:  1.  Daß  die  Zuschläge  für  besondere
Verkaufsspesen  im  Hundert  zu  berechnen  sind.  2.  Daß  auch  die
Reihenfolge  der  Zuschläge  zu  berücksichtigen  ist:  die  Zuschläge
sind  in  einer  der  Abrechnung  für  den  Käufer  entgegengesetzten
Reihenfolge  zu  berechnen.  Würde  man  im  Beispiel  zuerst  den  Rabatt
(liefert  Mk.  69,—)  und  dann  Skonto  (7,03)  berechnen,  so  würde
das  Endergebnis  stimmen  (Mk.  352,03),  jedoch  würden  die  berechneten
Beträge  mit  den.  tatsächlichen  Ausgaben  nicht  übereinstimmen.
Die  Kalkulationsformel  S  =  ([Materialwert  -j-  10o/o]  -j-  [Hauptarbeit-)-- ­
  100  o/o]  -j-  [Nebenarbeit-)-  50  o/o])  -f-  60o/ 0  auf  das  Ganze,
nämlich  30  o/o  Gewinn,  20%  Rabatt,  10%  Umsatzprämie,  ist  somit
falsch.  Bei  einem  Materialwert  eines  Fabrikates  von  Mk.  24,—,
Hauptlohn  Mk.  15,—,  Nebenlöhnen  Mk.  6,—,  würde  diese  Formel
Mk.  104,64  ergeben.  Die  theoretisch  richtige  Formel  (Prämie,
Rabatt)  liefert  Mk.  118,09  als  Verkaufspreis;  der  beabsichtigte  Gewinn ­
  (19,62)  wird  durch  den  Unterschied  der  berechneten  und  der
tatsächlichen  Ausgaben  auf  Mk.  9,94  reduziert!  Trotz  genauer  Kontrolle ­
  der  Material-  und  Lohnkosten,  trotz  subtiler  Berechnung  der
Aufschläge  wird  dieses  Unternehmen  niemals  den  rechnungsmäßigen
Gewinn  erzielen  können.

*)  Der  Zinsenaufschlag  erfolgt  bei  Arbeiten  auf  Bestellung  als  „Skonto“
wegen  de*  Verkaufszieles,  bei  Arbeiten  auf  Lager  als  „Lagerzinsen“  wegen  der
Zinsenverluste  bis  zum  voraussichtlichen  Verkauf.  Vgl.  auch  S.  11  ff.
            
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